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Inhaltsverzeichnis.

KONZERNBERICHT.

KONZERNLAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

3 Sonstige Angaben.

KONZERNABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Erläuterungen zum Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

JAHRESBERICHT von Kapsch TrafficCom AG.

LAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

3 Sonstige Angaben.

JAHRESABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Erläuterungen zum Jahresabschluss.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

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Inhaltsverzeichnis.

KONZERNLAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

1.1.2 Marktdefinition.

1.1.3 Geschäftsentwicklung 2022/23.

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage.

1.2.2 Ertragslage nach Segmenten.

1.2.3 Vermögenslage.

1.2.4 Finanzlage.

1.2.5 Nichtfinanzielle Informationen.

1.3 Forschung und Entwicklung.

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

2.1 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24.

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

2.2.3 Strategische Risiken.

2.2.4 Finanzielle Risiken.

2.2.5 Personalrisiko.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

2.2.7 Cyber-Risiken.

2.2.8 Chancen.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

2.3 IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

KONZERNABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung.

Konsolidierte Bilanz.

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Konsolidierte Kapitalflussrechnung.

Erläuterungen zum Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

Glossar.

Finanzkalender, Kontakt für Investoren.

KONZERNLAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

Mit dem Geschäftsjahr 2022/23 begann sich die Weltwirtschaft von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erholen. Jedoch verursachte der im Februar 2022 begonnene Konflikt in der Ukraine eine Eintrübung des wirtschaftlichen Umfeldes. Die Inflationsrate ist daraufhin, getrieben von steigenden Preisen für Energie, Lebensmittel und Rohstoffe sowie Arbeitskräftemangel und Unterbrechungen in den Lieferketten, in vielen Ländern deutlich gestiegen. Die Leitzinsen wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2022/23 in mehreren Schritten kontinuierlich angehoben.

Weltweite Lieferkettensituation.

In China waren bis Ende des Jahres 2022 massive COVID-Restriktionen in Kraft, wodurch die weltweite Lieferkettensituation vor allem in der Elektronikindustrie weiterhin angespannt war. Im Mautsektor führte dies zu Engpässen und langen Lieferzeiten für einzelne Elektronikbestandteile, die insbesondere für die Produktion von Komponenten benötigt werden. Laut IHS Markit waren die Lieferzeiten 2022 immer noch um den Faktor vier länger als vor COVID, und die Preise sind um 15 % bis 20 % gestiegen. Demnach haben sich die Lieferzeiten im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 zwar wieder verkürzt, die Auswirkungen auf die Preise waren jedoch erst 2022 und sind noch 2023 zu spüren. Die Gemengelage aus dem anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikt, Inflation und Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen gilt zumindest in der ersten Jahreshälfte 2023 weiterhin als große Herausforderung.

Inflation.

Der Konflikt in der Ukraine bewirkte nicht zuletzt erhebliche Energiepreiserhöhungen, die zu deutlich steigender Inflation führten. Weltweit erreichte die Inflationsrate laut Internationalem Währungsfonds (IWF) im Jahr 2022 durchschnittlich 8,7 % nach 4,7 % im Vorjahr. In Österreich betrug sie 8,6 % im Jahr 2022 (Vorjahr: 2,8 %) und lag somit nahe an der Inflationsrate im Euroraum von 8,4 % (Vorjahr: 2,6 %). Die Entwicklung im ersten Quartal 2023 weist darauf hin, dass damit die Spitze erreicht war. Für Kapsch TrafficCom spielt die Inflation insbesondere im Zusammenhang mit Personalkosten eine wesentliche Rolle.

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Zinsen.

Aufgrund der hohen Inflationsrate entschieden die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve (FED) in den USA, die Zinsen signifikant anzuheben. Die EZB erhöhte die Leitzinsen – den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität – schrittweise von 0,00 % im März 2022 auf 3,50 %, 3,75 % bzw. 3,00 % im März 2023. Die FED erhöhte in acht Schritten ebenfalls die Zinsen von 0,00 % im März 2022 auf eine Spanne von 4,75 % bis 5,00 % im März 2023.

Währungen.

Für Kapsch TrafficCom ist an den Devisenmärkten vor allem die Entwicklung des US-Dollars (USD) von Bedeutung. Der Einfluss der Währung auf die Geschäftsentwicklung ergibt sich durch die Internationalität der Gruppe mit einer Vielzahl an Projekten sowie Standorten in den USA und anderen Ländern, in denen in USD verrechnet wird.

Im Geschäftsjahr 2022/23 notierte der Euro (EUR) gegenüber dem US-Dollar durchschnittlich signifikant schwächer, zu dieser Entwicklung trug nicht zuletzt der Konflikt in der Ukraine bei. Der Durchschnitt des Berichtszeitraumes lag bei 1,04 EUR/USD (Vorjahr: 1,16) mit einem Maximum von 1,11 am 1. April 2022 und einem Minimum von 0,96 am 28. September 2022.

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Globale Wirtschaftsleistung.

Globale Wirtschaftsleistung 2022: +3,4 %

Der IWF berichtet für das Jahr 2022 ein globales BIP-Wachstum von 3,4 % (Vorjahr: 6,3 %). Aufgrund des Inflations-anstieges, der damit einhergehenden Leitzinserhöhungen der Zentralbanken sowie des Ukraine-Konfliktes wird für das Jahr 2023 ein globales Wachstum von 2,8 % erwartet. Die Prognose liegt somit unter dem historischen (2000–2019) jährlichen Durchschnitt von 3,8 %.

Regional betrachtet sind Schwellen- und Entwicklungsländer mit einem BIP-Wachstum von 4,0 % im Jahr 2022 bzw. prognostizierten 3,9 % im Jahr 2023 die Wachstumstreiber. Die niedrigeren Prognosen für die USA und die Eurozone hingegen spiegeln die Effekte der höheren Inflationsraten und der Leitzinserhöhungen wider. Die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes schlagen sich aufgrund der hohen Abhängigkeit von Energie aus Russland insbesondere in der Eurozone nieder.

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Österreich.
BIP in Österreich 2022: +5,0 %.

Die Verschlechterung des globalen wirtschaftlichen Umfeldes sowie insbesondere die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes in Europa zeigten sich auch in der österreichischen Wirtschaftsbilanz. Das BIP-Wachstum betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 5,0 % nach 4,6 % im Vorjahr. Laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) ist das Plus im Jahr 2022 vor allem einer starken ersten Jahreshälfte insbesondere in der Industrieproduktion sowie im Dienstleistungssektor angesichts der raschen Erholung von der COVID-19-Pandemie zu verdanken.

Ab Herbst 2022 wurde dieses Momentum von schwächerem Haushaltskonsum und geringeren Investitionen aufgrund der Unsicherheiten und hohen Energiepreise gebremst. Zusätzlich wirkte sich die rückgängige internationale Nachfrage auf Produktion und Exporte aus. Der IWF prognostiziert für das Jahr 2023 eine weitgehende Stagnation des BIP bei +0,4 %.

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1.1.2 Marktdefinition.

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

Vision und Mission.

Kapsch TrafficCom hat die Mission, innovative Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität zu entwickeln. Damit soll Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ermöglicht werden, komfortabel, pünktlich, sicher, effizient und mit einer minimalen Umweltbelastung an ihr Ziel zu kommen.

Zielmärkte.
Markt für intelligente Verkehrssysteme mit Volumen von EUR 26,3 Mrd. im Jahr 2022.

Kapsch TrafficCom adressiert den Markt für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeuge, Benutzer und Industrie) und nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien.

Grand View Research weist die globale Marktgröße für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems) im Jahr 2022 mit EUR 26,3 Mrd. (USD 28,25 Mrd., mit einem Wechselkurs von 0,93 zum 31. Dezember 2022 umgerechnet) aus und rechnet von 2023 bis 2030 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR, Compound Annual Growth Rate) von voraussichtlich 8,3 %.

Innerhalb des ITS-Marktes ist Kapsch TrafficCom auf die Bereiche Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management fokussiert. Kernregionen der Geschäftstätigkeit sind EMEA (Europa, Mittlerer Osten, Afrika), Americas (Nord-, Mittel- und Südamerika) und APAC (Asien-Pazifik).

Adressierbarer Markt.
Fokus auf Nischenmarkt mit Volumen von EUR 5,3 Mrd. (2022/23).

Der für das Unternehmen adressierbare Markt hatte im Geschäftsjahr 2022/23 laut internen Berechnungen ein Volumen von EUR 5,3 Mrd. Es wird erwartet, dass der Markt bis zum Geschäftsjahr 2027/28 um jährlich durchschnittlich 8,8 % auf EUR 8,0 Mrd. wachsen wird.

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Markttreiber.

Kapsch TrafficCom hat die folgenden Markttreiber identifiziert:

Umweltschutz. Das Übereinkommen von Paris ist eine bedeutende weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz geschlossen. Die Europäische Kommission („European Green Deal“) und auch US-Präsident Biden treiben die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen voran. Der Straßenverkehr spielt hierbei eine bedeutende Rolle, ist er doch für einen substanziellen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Sowohl Verkehrsmanagement- als auch Mautlösungen sind anerkannte Werkzeuge zur Einflussnahme auf den Verkehr und die Verkehrsmittel.

Bedarf nach Verkehrsinfrastruktur und ihrer Erhaltung. Experten erwarten nicht nur einen Anstieg der Weltbevölkerung, sondern auch mehr Privatfahrzeuge auf den Straßen. Um dem wachsenden Verkehrsvolumen gerecht zu werden, sind steigende Investitionen in Straßenbau und -erhaltung unumgänglich. Diese sind in der Regel äußerst kostspielig. Gleichzeitig wirkt sich der zunehmende Anteil hybrider oder elektrisch betriebener Fahrzeuge negativ auf die Mineralölsteuererträge aus. Folglich kann von einem steigenden Bedarf nach alternativen Finanzierungsmodellen unter Einbindung von Mautlösungen ausgegangen werden.

Urbanisierung . Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, nimmt zu. Waren es im Jahr 1800 lediglich 2 % der Weltbevölkerung, so lebte im Jahr 2007 erstmals mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Ausgehend von einem aktuellen Wert von rund 56 % soll nach Prognosen der Vereinten Nationen der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2030 mehr als 60 % und im Jahr 2050 rund 68 % betragen. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung von aktuell rund 7,9 Milliarden Menschen auf 8,5 Milliarden im Jahr 2030 und 9,7 Milliarden im Jahr 2050. Gerade im urbanen Raum bringt die private und berufliche Mobilität große Herausforderungen mit sich. Schließlich können Häuser nicht beliebig versetzt werden, um Straßen zu erweitern oder gar neu zu bauen. Zudem wächst mit der urbanen Bevölkerung auch das Handelsvolumen, sowohl innerhalb der Stadt wie auch mit Geschäftspartnern außerhalb der Stadt. Da Waren geliefert werden müssen, bringt eine Zunahme der urbanen Bevölkerung tendenziell ein höheres Transportvolumen mit sich.

Neue Verkehrsmittel und -dienste. Analysten erwarten, dass sich der urbane Personenverkehr bis 2050 mehr als verdoppeln wird. Autonome Fahrzeuge könnten diesen Trend noch verstärken. Die existierende Straßeninfrastruktur wird diesem Bedarf nicht gerecht werden können. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen: die verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gemeinschaftlicher Transportmittel sowie – wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird – umfangreichere Staus. Außerdem wird der Trend hin zu elektrisch angetriebenen Fahrzeugen anhalten. Dies reduziert zwar den unmittelbaren CO₂-Ausstoß, aber die Feinstaubproblematik bleibt bestehen.

Vernetzte Mobilität. Die technologischen Fortschritte beim Austausch von Informationen zwischen Fahrzeugen (Vehicle-to-Vehicle, V2V), zwischen Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I) sowie im Bereich autonomes Fahren sind rasant. Sie erlauben bereits heute immer bessere und umfangreichere Applikationen für besseren Fahrkomfort und höhere Fahrsicherheit. Zudem ermöglichen die neuen Kommunikationswege und die enormen Datenmengen wesentliche Verbesserungen beim Verkehrsmanagement.

Daten und künstliche Intelligenz. Offene Daten und offene Schnittstellen ermöglichen umfangreichere und leistungsfähigere Anwendungen. Die vernetzte Mobilität ist eine wichtige Datenquelle. Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz schaffen neue Möglichkeiten bei der Datenanalyse, -simulation, -prognose und -steuerung.

Datensicherheit. Durch die Nutzung umfangreicher Datenmengen gewinnen der Schutz personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen an Bedeutung.

Grundlegende Veränderungen im Geschäftsfeld von Kapsch TrafficCom. Die oben genannten Markttreiber haben bereits folgende Trends ausgelöst:

1.1.3 Geschäftsentwicklung 2022/23.

Kapsch TrafficCom verzeichnete im Geschäftsjahr 2022/23 wie erwartet einen leichten Geschäftszuwachs, das EBIT blieb allerdings deutlich hinter den Erwartungen zurück. Ursache dafür waren insbesondere die signifikante Erhöhung bei Komponentenpreisen, inflationsbedingt steigende Personalkosten und negative Margenanpassungen in bestehenden Kundenprojekten. Die in den vergangenen Jahren restrukturierte und reduzierte Kostenbasis konnte dies nicht ausgleichen.

Ungeachtet des herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes – mit steigenden Preisen und Lieferschwierigkeiten sowie Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung der Rahmenfaktoren – konnte Kapsch TrafficCom im Berichtszeitraum auch zahlreiche Erfolge verzeichnen.

Der Verkauf des spanischen Geschäftsbereiches öffentlicher Verkehr war nicht nur ein bedeutender strategischer Meilenstein, er trug auch wesentlich zu dem erzielten Ergebnis bei.

Projekterfolge. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden mehrere Errichtungsprojekte fertiggestellt und gingen in die Betriebsphase über, darunter Mautsysteme in Kalifornien und New York sowie ein Verkehrsmanagementsystem in Mexiko. In Südafrika wurde der Vertrag für das Mautsystem in der Provinz Gauteng zuletzt bis Mitte Dezember 2023 verlängert.

Insbesondere im städtischen Bereich wird effizientes Verkehrsmanagement zunehmend zu einer Notwendigkeit. Kapsch TrafficCom konnte im Berichtszeitraum mehrere städtische Neuprojekte gewinnen:

Auch neue Mautprojekte beinhalten zunehmend nachhaltige Aspekte, wie beispielsweise die Gebührenerhebung für Pkws basierend auf dem Emissionsstatus von Fahrzeugen, der zurückgelegten Strecke und dem Fahrzeugtyp in einem Pilotprojekt in Norwegen oder Systeme in Frankreich und Norwegen, die eine automatische Bezahlung der Mautgebühr ohne Anhalten ermöglichen.

Technologische Weiterentwicklung. Kapsch TrafficCom gilt als Pionier im Bereich der Kommunikation von Fahrzeugen mit anderen Informationsquellen oder -empfängern („V2X communication“). Im Berichtszeitraum wurden große Fortschritte bei der „Digitalisierung der Straße“ erzielt. Anstelle der heute noch verbreiteten Segmentierung des Verkehrssystems setzt Kapsch TrafficCom auf Lösungen zur sogenannten Korridor-Orchestrierung (Orchestrated Connected Corridors, OCC) mit einem singulären Technologie-Service-Angebot, sowohl im städtischen Bereich als auch auf Autobahnen. Erste Projekte in Österreich, den USA und Australien weisen bereits den Weg in diese Zukunft.

Mit diesen Entwicklungen sieht Kapsch TrafficCom auch ihre Strategie 2027 bestätigt, die mit neuen Technologien und Plattformen auf ein nachhaltiges Portfolio und auf eine nachhaltige Kapsch TrafficCom Group setzt.

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage.

Umsatz. Der Umsatz von Kapsch TrafficCom stieg im Geschäftsjahr 2022/23 auf EUR 553,4 Mio. und lag damit um 6,5 % (EUR 33,5 Mio.) über dem Vorjahreswert. Die Neugeschäftsdynamik hat sich im Laufe des Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert, insbesondere außerhalb Europas. Umsatzzuwächse konnten in allen Geschäftsbereichen — Errichtung (+9,9 %), Betrieb (+4,3 %) und Komponenten (+7,8 %) — erzielt werden.

Geografisch betrachtet verteilte sich der Konzernumsatz wie folgt:

Umsatz nach Regionen.

Die Regionen Americas und APAC konnten erneut Umsatzzuwächse erwirtschaften, während die Region EMEA aufgrund der Beendigung des landesweiten Betriebsprojektes in Polen einen leichten Rückgang verzeichnete, jedoch unverändert den größten Umsatzbeitrag leistet.

in EUR Mio. 2021/22 2022/23 +/-
EMEA 282,0 272,9 -3,2 %
Errichtung 42,2 45,8 8,5 %
Betrieb 207,5 195,1 -6,0 %
Komponenten 32,2 32,1 -0,4 %
Americas 212,1 249,0 17,4 %
Errichtung 95,9 105,1 9,6 %
Betrieb 73,6 97,1 31,8 %
Komponenten 42,6 46,8 9,9 %
APAC 25,7 31,5 22,4 %
Errichtung 11,2 13,2 17,6 %
Betrieb 8,6 10,1 18,4 %
Komponenten 6,0 8,2 37,2 %
Gesamt 519,8 553,4 6,5 %

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden 9,23 Mio. On-Board Units verkauft und damit 2,4 % mehr als im Vorjahr (9,01 Mio. Stück). Diese Werte verstehen sich exklusive Sticker Tags, der Vorjahreswert wurde zu Vergleichszwecken angepasst. Während die Verkäufe in Americas und EMEA rückläufig waren, wurden in der Region APAC (vor allem Australien) Zuwächse verzeichnet.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Geschäftsjahr 2022/23 auf EUR 22,4 Mio. an. Darin enthalten sind EUR 10,6 Mio. operative Fremdwährungsgewinne (Vorjahr: EUR 6,4 Mio.) sowie Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften (EUR 6,0 Mio.) im Wesentlichen aus dem Verkauf der spanischen Konzerngesellschaft „Arce Mobility Solutions“. Im Geschäftsjahr 2022/23 waren Erträge in Höhe von EUR 0,9 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.) aus Prämien und Unterstützungen zur Linderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Kapsch TrafficCom, die in einigen Ländern gewährt wurden. Auch Prämien aus Kurzarbeit oder zum Ersatz von Personalkosten sind in diesen Erträgen inkludiert.

Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen stiegen um 9,7 % (EUR 19,7 Mio.) auf EUR 222,6 Mio. (Vorjahr: EUR 202,8 Mio.) und spiegeln damit das höhere Umsatzniveau wider. Die Quote für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen im Verhältnis zu den Umsatzerlösen lag stabil bei 40,2 % (Vorjahr: 39,0 %).

Der Personalaufwand stieg gleich mit dem Umsatzwachstum, aber auch aufgrund ungünstiger Währungsentwicklungen, Gehaltsindexierungen in unterschiedlichen Ländern sowie durch die Veränderung der variablen Vergütungskonfiguration im Geschäftsjahr 2022/23 um EUR 20,8 Mio. auf EUR 247,9 Mio. (Vorjahr: EUR 227,1 Mio.). Die Effizienzsteigerungen und kostensparende Maßnahmen verursachten einen Rückgang des durchschnittlichen Personalstandes um 311 Personen. Die Personalquote (Verhältnis Personalaufwand zu Umsatz) stieg von 43,7 % auf 44,8 % leicht an.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Geschäftsjahr 2022/23 um EUR 7,1 Mio. auf EUR 76,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr um 10,3 % an. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für Wertberichtigungen (EUR +2,5 Mio.), dem Anstieg der Rechts- und Beratungskosten um EUR 3,1 Mio. aufgrund von Rechtsstreitigkeiten, den höheren operativen Fremdwährungsverlusten (EUR +5,0 Mio. vor allem betreffend US-Dollar (USD), südafrikanische Rand (ZAR) und sambische Kwacha (ZMW) gegenüber dem Euro) sowie den gestiegenen Reisekosten (EUR +2,7 Mio.), die eine Rückkehr des Reiseverhaltens auf das Niveau vor Corona widerspiegeln.

Das anteilige Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen stammt im Wesentlichen aus dem Joint Venture autoTicket GmbH in Deutschland in Höhe von EUR -1,8 Mio. (Vorjahr: EUR -1,8 Mio.) und einem Joint Venture in Kolumbien mit EUR 0,0 Mio. (Vorjahr: EUR -0,3 Mio.).

EBITDA. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) lag mit EUR 29,4 Mio. unter dem Vorjahresniveau von EUR 32,7 Mio. Die EBITDA-Marge sank somit auf 5,3 % (Vorjahr: 6,3 %).

Der Aufwand für planmäßige Abschreibungen im Geschäftsjahr 2022/23 lag bei EUR 21,8 Mio. und damit auf einem stabilen Niveau im Vergleich zum Vorjahr (EUR 21,6 Mio.) bei gleichbleibenden Nettoinvestitionen.

EBIT. Das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) lag mit EUR 7,6 Mio. unter dem Vorjahreswert von EUR 11,0 Mio. und war von folgenden Einmaleffekten beeinflusst:

Der Konzern hat kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung des operativen Ergebnisses und Nettoumlaufvermögens eingeleitet, die auch zur Verbesserung der Finanzkennzahlen führen werden.

Finanzergebnis. Das Finanzergebnis verschlechtere sich von EUR -4,5 Mio. im Vorjahr auf EUR -16,2 Mio. im Geschäftsjahr 2022/23. Die wesentlichste Abweichung resultiert aus der Veränderung des Netto-Fremdwährungsergebnisses in Höhe von EUR -6,4 Mio., das im Geschäftsjahr 2022/23 einen Verlust in Höhe von EUR 2,2 Mio. aufwies (Vorjahr: Gewinn EUR 4,2 Mio.) und im Zusammenhang mit dem US-Dollar (USD), dem sambischen Kwacha (ZMW), dem südafrikanischen Rand (ZAR) und dem chilenischen Peso (CLP) gegenüber dem Euro (EUR) steht. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2022/23 Hyperinflationsanpassungen in Höhe von EUR -5,1 Mio. EUR (Vorjahr: EUR -3,5 Mio.) sowie eine Wertberichtigung in Höhe von EUR -2,5 Mio. für ein Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen erfasst (Vorjahr: EUR 0 Mio.). Das Nettozinsergebnis liegt mit EUR -5,2 Mio. ebenfalls unter dem Vorjahreswert von EUR -3,9 Mio.

Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen als Finanzinvestitionen. Der Ergebnisbeitrag von Traffic Technology Services, Inc., USA, belief sich auf EUR -1,3 Mio. (Vorjahr: EUR -1,2 Mio.).

Ertragsteuern . Der Steueraufwand betrug im Geschäftsjahr EUR 14,4 Mio. (Vorjahr: EUR 11,5 Mio.). Der zum Ergebnis vor Steuern vergleichsweise hohe Steueraufwand resultiert größtenteils aus der Reduktion des Bilanzansatzes latenter Steuern.

Periodenergebnis. Das Periodenergebnis war mit EUR -24,2 Mio. deutlich negativ (Vorjahr: EUR -6,2 Mio.). Den Anteilseignern der Gesellschaft war ein Ergebnis von EUR -24,8 Mio. (Vorjahr: EUR -9,3 Mio.) zuzurechnen. Dies entspricht einem Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR -1,91 (Vorjahr: EUR -0,72).

Sonstiges Ergebnis. Diese Position enthält im Wesentlichen Währungsumrechnungsdifferenzen und Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Das sonstige Ergebnis betrug EUR -2,1 Mio. (Vorjahr: EUR -0,4 Mio.).

Gesamtergebnis . Das Gesamtergebnis als Summe von Periodenergebnis und sonstigem Ergebnis betrug EUR -26,3 Mio. (Vorjahr: EUR -6,5 Mio.).

1.2.2 Ertragslage nach Segmenten.

Maut.

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Umsatz. Im Geschäftsjahr 2022/23 stieg der Umsatz im Mautsegment um 9,1 % auf EUR 403,4 Mio. Der Umsatz trug 72,8 % (Vorjahr: 71,9 %) zum Gesamtumsatz bei.

Die Region Americas konnte im Mautsegment mit EUR 189,7 Mio. (+20,0 %) erstmals mehr Umsatz als die Region EMEA verzeichnen. Die Steigerung stammte vor allem aus den USA in allen Geschäftsbereichen: Errichtung, Betrieb und Komponenten. Auch weitere Länder in Lateinamerika, wie Chile, Puerto Rico, Costa Rica und Argentinien, trugen zu der Umsatzsteigerung bei. Die größte negative Abweichung stammt aus Mexiko, wo im Vorjahr Errichtungsprojekte enthalten waren, die im aktuellen Jahr aufgrund der Finalisierung der Projekte keinen Umsatzbeitrag leisteten.

Die im vergangenen Wirtschaftsjahr im Mautsegment stärkste Region EMEA verzeichnete einen Umsatzrückgang um 2,4 % (EUR 4,5 Mio.) auf EUR 187,1 Mio. Der wichtigste Grund dafür ist die Beendigung des landesweiten Mautprojektes in Polen Ende 2021, aber auch ein Umsatzrückgang in Belarus und Russland. Die Umsatzsteigerungen in Südafrika, Spanien und Bulgarien konnten die negativen Effekte im Geschäftsjahr 2022/23 nicht kompensieren.

Die Region APAC konnte mit 31,7 % das größte relative Wachstum verzeichnen (EUR +6,4 Mio.) und erreichte damit einen Umsatz von EUR 26,6 Mio. (Vorjahr: EUR 20,2 Mio.). Nach der schwierigen Phase der COVID-19-Pandemie sind Errichtungsprojekte wieder verstärkt angelaufen, was sich in einer Steigerung vor allem in Australien und Neuseeland zeigt. Die Komponentenumsätze in der Region nahmen im Geschäftsjahr 2022/23 zu.

Segment Maut nach Geschäftstypen.
in EUR Mio. 2021/22 2022/23 +/-
Umsatz 369,9 403,4 9,1 %
Errichtung 89,2 119,4 33,8 %
Betrieb 205,2 202,5 -1,3 %
Komponenten 75,5 81,5 8,0 %
EBIT 3,3 -7,6

EBIT. Das EBIT im Segment Maut betrug EUR -7,6 Mio. (Vorjahr: EUR +3,3 Mio.). Die Rentabilität von Betriebs- und Komponentengeschäften ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen, konnte jedoch teilweise durch positive Effekte aus den Errichtungsprojekten kompensiert werden. Die Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen stiegen um 8,8 %, analog zum Umsatzwachstum (+9,1 %). Der Personalaufwand stieg aufgrund ungünstiger Währungsentwicklungen, Gehaltsindexierungen in unterschiedlichen Ländern sowie durch die Veränderung der variablen Vergütungskonfiguration im Geschäftsjahr 2022/23 um 20,3 %. Die planmäßigen Abschreibungen stiegen um 5,2 % auf EUR 16,6 Mio. Im Geschäftsjahr 2022/23 waren analog zum Vorjahr keine wesentlichen Wertminderungen in diesem Segment erfasst. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um EUR 4,6 Mio. auf EUR 55,5 Mio. Das operative Währungsergebnis im Segment Maut betrug EUR +2,8 Mio. (Vorjahr: EUR +1,9 Mio.) und trug damit wesentlich zur EBIT-Veränderung bei.

Verkehrsmanagement.

image

Umsatz. Im Geschäftsjahr 2022/23 lag der Umsatz im Segment Verkehrsmanagement mit EUR 150,0 Mio. stabil auf dem Vorjahresniveau (EUR 149,9 Mio.) und trug 27,2 % (Vorjahr: 27,1 %) zum Gesamtumsatz bei.

Während die Errichtungsumsätze gegenüber dem Vorjahr sanken (-25,6 %), stiegen die Betriebsumsätze um 18,0 %, vor allem in Argentinien, Spanien, den USA und Neuseeland. Die Komponentenumsätze waren stabil zum Vorjahr. Regional gesehen leistete die Region EMEA trotz eines Umsatzrückgangs mit 57 % den größten Umsatzbeitrag (EUR 85,8 Mio.), die Region Americas trug 40 % und die Region APAC 3 % bei.

Der Umsatz in der Region Americas konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht gesteigert werden und lag im Geschäftsjahr 2022/23 bei EUR 59,3 Mio. (+9,6 %).

Der Umsatz in der Region APAC war leicht rückläufig und betrug im Geschäftsjahr 2022/23 EUR 4,9 Mio. (Vorjahr: EUR 5,5 Mio.), wobei der Rückgang vor allem Umsätze in Australien betraf.

Segment Verkehrsmanagement nach Geschäftstypen.
in EUR Mio. 2021/22 2022/23 +/-
Umsatz 149,9 150,0 0,1 %
Errichtung 60,0 44,6 -25,6 %
Betrieb 84,6 99,8 18,0 %
Komponenten 5,4 5,6 4,8 %
EBIT 7,7 15,2 97,9 %

EBIT. Das EBIT im Segment Verkehrsmanagement betrug im Geschäftsjahr EUR 15,2 Mio. und lag damit deutlich über dem Vorjahr (EUR 7,7 Mio.), wobei hier der positive Sondereffekt (EUR 5,8 Mio.) aus dem Verkauf der spanischen Konzerngesellschaft „Arce Mobility Solutions“ enthalten ist und die gestiegenen Aufwendungen für Material und bezogene Herstellungsleistungen kompensiert. Die Personalkosten sanken um 13,4 % auf EUR 64,8 Mio. und auch die planmäßigen Abschreibungen gingen um 10,7 % zurück. Das operative Fremdwährungsergebnis im Segment Verkehrsmanagement wirkte sich im Geschäftsjahr 2022/23 kaum aus (EUR 0,1 Mio.).

1.2.3 Vermögenslage.

Die Bilanzsumme von Kapsch TrafficCom zum 31. März 2023 betrug EUR 480,1 Mio. (31. März 2022: EUR 512,1 Mio.).

Aktivseite.

Die Sachanlagen stiegen um EUR 3,1 Mio. im Vergleich zum 31. März 2022. Der Veränderung resultierte im Wesentlichen aus den Zugängen von Nutzungsrechten bedingt durch die Verlängerung des Mietvertrages bis 2032 für das Bürogebäude des Headquarters in Wien sowie die planmäßige Abschreibung. Die immateriellen Vermögenswerte gingen um EUR 4,0 Mio. zurück, im Wesentlichen aufgrund der laufenden Abschreibung.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sanken um EUR 3,1 Mio. Dafür waren die negativen anteiligen Ergebnisse der Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, und Traffic Technology Services, Inc., USA, von in Summe EUR -2,9 Mio. verantwortlich.

Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Beteiligungen stiegen in Summe um EUR 1,2 Mio. Grund dafür waren zusätzliche Finanzierungen für das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland (EUR +3,0 Mio.) und das assoziierte Unternehmen Traffic Technology Services, Inc., USA (EUR +1,5 Mio.), eine Wertberichtigung zu Ausleihungen in Höhe von EUR -2,4 Mio. sowie ein Rückgang um EUR 0,8 Mio. aufgrund von Wertpapierverkäufen.

Die aktiven latenten Steuern betrugen zum 31. März 2023 EUR 49,8 Mio. (Vorjahr: EUR 60,2 Mio.). Der Großteil der aktiven latenten Steuern betrifft Verlustvorträge in Österreich und in den USA.

Die Vorräte stiegen um EUR 9,5 Mio. auf EUR 45,1 Mio., großteils durch höhere Lagerstände in den produzierenden Gesellschaften in Österreich und Kanada. Durch aktives Forderungsmanagement konnte die Position „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ um EUR 13,4 Mio. im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden.

Die liquiden Mittel lagen mit EUR 45,2 Mio. unter dem Vergleichswert des Vorjahres (EUR 59,8 Mio.), vor allem bedingt durch den negativen Free Cashflow im Geschäftsjahr 2022/23 (EUR -6,0 Mio.).

Passivseite.

Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten sanken im Vergleich zum Vorjahr in Summe um EUR 77,6 Mio., im Wesentlichen bedingt durch die Umgliederung zwischen lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten entsprechend der Fristigkeiten (EUR -84,2 Mio.) sowie Neuaufnahme in Höhe von EUR 6,6 Mio.

Per 31. März 2023 betrugen die langfristigen Leasingverbindlichkeiten EUR 32,2 Mio. (Vorjahr: EUR 27,6 Mio.), wobei der Anstieg im Wesentlichen aus der Verlängerung des Mietvertrages bis 2032 für das Bürogebäude des Headquarters in Wien resultiert. Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten lagen konstant bei EUR 11,6 Mio. (Vorjahr: EUR 11,9 Mio.).

Die lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen sanken um EUR 5,4 Mio., da die laufenden Projekte weiter abgearbeitet wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 3,6 Mio. auf EUR 75,1 Mio., wobei ein Teil dieser Verbindlichkeiten noch nicht erhaltene Rechnungen für bezogene Leistungen betraf.

Die kurzfristigen Rückstellungen konnten erneut reduziert werden und lagen zum 31. März 2023 bei EUR 18,9 Mio. (Vorjahr: EUR 28,6 Mio.). Der Rückgang betraf im Wesentlichen die Auflösung von Projektrückstellungen und Drohverlustrückstellungen im Zusammenhang mit Projekten in den USA und Südafrika.

Das Eigenkapital zum 31. März 2023 lag bei EUR 51,3 Mio. und somit EUR 26,6 Mio. unter dem Wert zum Ende des Vorjahres. Diese Entwicklung reflektiert im Wesentlichen das Gesamtergebnis der Periode von EUR -26,3 Mio. Die Eigenkapitalquote zum 31. März 2023 betrug 10,7 % (31. März 2022: 15,2 %).

1.2.4 Finanzlage.

Cashflow.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Geschäftsjahr 2022/23 bei EUR -5,8 Mio. (Vorjahr: EUR 25,5 Mio.) und setzt sich aus dem Cashflow aus dem Ergebnis in Höhe von EUR 2,8 Mio. (Vorjahr: EUR 8,8 Mio.) und der Veränderung des Nettoumlaufvermögens in Höhe von EUR -8,7 Mio. (Vorjahr: EUR +16,6 Mio.) zusammen.

Neben dem Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit – korrigiert um nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge – beeinflussten vor allem Zahlungen für Ertragsteuern (EUR -6,2 Mio.) sowie das Zinsergebnis (netto: EUR -6,4 Mio.) den Cashflow aus dem Ergebnis.

Die Veränderung des Nettoumlaufvermögens (EUR -8,7 Mio.) wurde positiv vom Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Vertragsvermögenswerten aus Kundenverträgen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten beeinflusst (Mittelzuflüsse EUR +11,8 Mio.), konnte aber die Mittelabflüsse aus der Erhöhung des Vorratsvermögens (EUR -10,3 Mio.) sowie die Veränderung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen (EUR -9,6 Mio.) nicht kompensieren.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2022/23 EUR -0,2 Mio. (Vorjahr: EUR -8,7 Mio.). Die Investitionen in Sachanlagevermögen lagen mit EUR 3,6 Mio. in etwa auf Vorjahresniveau (2021/22: EUR 3,2 Mio.). Auszahlungen für den Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen beinhalteten im Wesentlichen Finanzierungen des assoziierten Unternehmens Traffic Technology Services, Inc., USA, in Höhe von EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) sowie Finanzierungen des Gemeinschaftsunternehmens autoTicket GmbH, Deutschland, in Höhe von EUR 3,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,9 Mio.). Aus dem Verkauf der Konzerngesellschaft „Arce Mobility Solutions“, Spanien, wurden Einzahlungen von EUR 6,6 Mio. generiert.

Free Cashflow: EUR -6,0 Mio.

Der Free Cashflow (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit plus Cashflow aus Investitionstätigkeit) betrug im Geschäftsjahr 2022/23 EUR -6,0 Mio. (Vorjahr: EUR 16,8 Mio.). Diese Entwicklung ist vor allem durch den Anstieg des Nettoumlaufvermögens beeinflusst.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war im Geschäftsjahr 2022/23 mit EUR -4,5 Mio. negativ (Vorjahr: EUR -61,1 Mio.). Die Veränderung setzt sich vor allem aus der planmäßigen Rückzahlung kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten (EUR -18,4 Mio. ) in den ersten beiden Quartalen des Geschäftsjahres, der Aufnahme neuer Finanzierungen in Höhe von EUR 28,3 Mio. (davon EUR 6,6 Mio. langfristig) sowie der laufenden Tilgung von Leasingverbindlichkeiten mit EUR -14,2 Mio. zusammen. Dividenden an nicht beherrschende Anteile betrugen im Geschäftsjahr EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde, wie im Vorjahr, keine Dividende bezahlt.

Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2023 betrug EUR 45,2 Mio. (31. März 2022: EUR 59,8 Mio.).

Kennzahlen.

Die Nettoverschuldung lag zum 31. März 2023 bei EUR 186,3 Mio. (31. März 2022: EUR 158,3 Mio.) und damit um EUR 28,0 Mio. über dem Vorjahr. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus dem niedrigeren Bestand an liquiden Mitteln (EUR -14,5 Mio.), der Veränderung der Finanzverbindlichkeiten (EUR +9,6 Mio.) und der Leasingverbindlichkeiten (EUR +4,3 Mio.) bei gleichzeitigem Rückgang des Eigenkapitals (EUR -26,6 Mio.). Der Verschuldungsgrad lag somit bei 363,1 % (31. März 2022 203,2 %).

Das Nettoumlaufvermögen betrug EUR 79,4 Mio. (31. März 2022: EUR 71,0 Mio.).

1.2.5 Nichtfinanzielle Informationen.

Die Kapsch TrafficCom Group erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 267a UGB erfüllt.

1.3 Forschung und Entwicklung.

Im Geschäftsjahr 2022/23 investierte Kapsch TrafficCom 5 % des Umsatzes in die generische Entwicklung, die Entwicklungsunterstützung und das Produktmanagement.

Im Einklang mit der Unternehmensstrategie „Strategie 2027“ hat Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2021/22 ein mehrjähriges Technologie-Transformationsprogramm gestartet. Ziel dieses Programmes ist es, die Technologieführerschaft des Unternehmens abzusichern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung einer agilen Arbeitsweise, der schnelleren und flexibleren Weiterentwicklung des Technologie-Stacks sowie der Anpassung des aktuellen Produkt- und Lösungsportfolios an die sich ständig verändernden Marktanforderungen.

Mit einem starken Fokus auf die Kunden und ihre Bedürfnisse stützt sich die Transformation auf vier Säulen:

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde das Patentportfolio von Kapsch TrafficCom weiter optimiert. Der Fokus lag dabei auf Themenbereichen von hoher strategischer Bedeutung.

Fokussierte Patentstrategie: Patent Monitoring Handlungsfreiheit Verbesserte Marktkenntnisse

Das Portfolio bestand zum 31. März 2023 aus 116  Patentfamilien (verglichen mit dem Vorjahr sind drei Patentfamilien ausgelaufen) mit 820 Einzelpatenten und 46 laufenden Patentanmeldungen. Im Geschäftsjahr wurden zwei neue Patentfamilien im Themenbereich Tolling sowie Demand Management zur Anmeldung eingereicht.

Kapsch TrafficCom ist bestrebt, sowohl das Risiko von Patentverletzungen zu vermindern als auch das Patentieren von neuen Ideen zu fördern. Daher konzentriert sich das Intellectual Property Rights (IPR) Management auf die Unterstützung des Produktmanagements und der Produktentwicklung. Durch Patentanalysen in verschiedenen Bereichen wird sichergestellt, dass die Produkte und Lösungen auch betrieben werden dürfen. Aufbauend auf diesen Patentanalysen und der daraus gewonnenen Expertise sollen auch verstärkt eigene Patente angemeldet werden, um die Handlungsfreiheit (Freedom to Operate) sowie die Alleinstellungsmerkmale (Unique Selling Proposition) für Kapsch TrafficCom Produkte und Lösungen abzusichern.

Zusätzlich wurde das weltweite Patentüberwachungssystem (Patent Monitoring) weiter ausgebaut. Seine Aufgabe ist es, Patentanmeldungen von Mitbewerbern sowie in relevanten Technologiesegmenten zu analysieren, um einen besseren Überblick über die Strategien der Mitbewerber zu gewinnen.

Die Entwicklungsaufwendungen von Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2022/23 betrugen EUR 78,3 Mio. (Vorjahr: EUR 83,5 Mio.). Dies entspricht 14,2 % (Vorjahr: 16,1 %) des Konzernumsatzes. Sie teilen sich wie folgt auf:

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

Erwartung für Geschäftsjahr 2023/24: Leichtes Umsatzwachstum Leichte Ergebnisverbesserung (EBIT)

2.1 Ausblick auf das Geschäftsjahr 2023/24.

Das Management erwartet für das Geschäftsjahr 2023/24 ein Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich sowie eine leichte Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBIT). Der Fokus liegt weiterhin auf Neugeschäft, sowie auf konsequentem Kosten- und Liquiditätsmanagement und auf der Verbesserung der Finanzkennzahlen.

Umsatz.

Im Laufe des vergangenen Geschäftsjahres setzte eine weitgehende Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ein. Die Neugeschäftsdynamik verbesserte sich, insbesondere in den Regionen Americas und Asien-Pazifik. Dies führte zu zahlreichen Neuaufträgen, die sich in den kommenden Jahren im Umsatz widerspiegeln werden. Zudem sieht das Management auch eine gute Projektpipeline.

In der Region EMEA wurde der Vertrag für das Mautsystem in der Provinz Gauteng, Südafrika, zuletzt bis Mitte Dezember 2023 verlängert. In der Region Americas wird mit einer weiteren Steigerung der Umsätze gerechnet, insbesondere in Südamerika sieht Kapsch TrafficCom Wachstumspotenzial. Das Geschäft in der Region APAC sollte erneut kräftig zunehmen, wobei der Anteil am Gesamtumsatz immer noch sehr gering ist (2022/23: 5,7 %).

Die Situation in der Lieferkette war zu Beginn des Geschäftsjahres 2023/24 noch angespannt. Für den weiteren Verlauf wird eine zumindest mengenmäßige Besserung erwartet, womit die damit verbundenen Einschränkungen in der Lieferfähigkeit von Kapsch TrafficCom und die Auswirkungen auf den Umsatz ausbleiben sollten. Inwieweit Komponentenpreise wieder auf ein vernünftiges Niveau sinken werden, bleibt abzuwarten.

EBIT (Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit).

Die Inflation erreichte zu Jahresende 2022 weltweit neue Höchstwerte. Der anschließende Rückgang lässt darauf schließen, dass der Höhepunkt überschritten ist. Dennoch rechnet Kapsch TrafficCom vorerst mit weiter steigenden Kosten. Dies wird alle Bereiche betreffen, auch bei den Löhnen und Gehältern werden erneute Steigerungen über dem langjährigen Durchschnitt erwartet. Zudem sind weitere Zinsschritte zu erwarten. Die erfolgte Reduktion der Kostenbasis erweist sich in diesem Zusammenhang als besonders wertvoll.

In den vergangenen Jahren und auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Projektrisiken schlagend, die zu negativen Margenanpassungen führten. Mit zunehmender Abarbeitung dieser Projekte wurden die Risiken inzwischen deutlich reduziert.

Liquidität.

Die Projektfortschritte sollten sich künftig auch positiv auf die Liquidität auswirken. Zudem hat Kapsch TrafficCom im Mai 2023 mit ihren wesentlichen Finanzpartnern eine Restrukturierung der Finanzierungen vereinbart, um die Finanzbasis für die nächsten Jahre zu stärken.

In Deutschland wartet Kapsch TrafficCom nach Kündigung der Verträge durch den Kunden unverändert die weiteren Entwicklungen ab. Zuletzt hatte Kapsch TrafficCom im März 2022 ein Zwischenschiedsspruch erreicht, der einen Entschädigungsanspruch dem Grunde nach bejaht. In der laufenden Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

Dividende.

Da der Bilanzgewinn der Kapsch TrafficCom zur Gänze der Ausschüttungssperre gem. §235 Abs. 2 UGB unterliegt, entfällt eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung bzw. ein Vorschlag diesbezüglich. Das Management ist bestrebt, sobald es aus Unternehmenssicht ökonomisch vertretbar und zulässig ist, wieder Ausschüttungen vorzunehmen und idealerweise zur ausgesetzten Dividendenpolitik zurückzukehren. Deren Kern war die Auszahlung einer Minimaldividende von entweder EUR 1,00 je Aktie oder einem Drittel des Konzern-Periodenüberschusses je Aktie – je nachdem, welcher dieser beiden Werte höher war.

Nichtfinanzielle Ziele.

Die nichtfinanziellen Ziele des Unternehmens sind dem separaten nichtfinanziellen Bericht zu entnehmen.

Strategie 2027.

Die fortgesetzten weltweiten Megatrends wie auch das zunehmende Bewusstsein und gesetzliche Vorgaben zu Klima- und Umweltschutz erhöhen den Bedarf an umfassenden und intelligenten Verkehrsmanagement-Lösungen. Kapsch TrafficCom ist überzeugt, mit ihrer Strategie 2027 die richtigen Themen zu adressieren und setzt die Implementierung konsequent fort. Gemäß der Strategie lauten die Finanzziele, den Umsatz bis zum Jahr 2027 (Geschäftsjahr 2027/28) auf rund EUR 1 Mrd. zu erhöhen und eine zweistellige EBIT-Marge zu erreichen. Beide Ziele werden angesichts der aktuellen Unternehmens- und Marktsituation nicht bis zum Jahr 2027 erreichbar sein.

Insbesondere bei vernetzter Mobilität setzt Kapsch TrafficCom auf strategische Partnerschaften. In Bezug auf städtisches Verkehrsmanagement konnten im vergangenen Jahr bedeutende Projekterfolge erzielt werden, und der Beitrag der Lösungen zu nachhaltiger Mobilität erweist sich zunehmend als gewichtiges Argument. Kapsch TrafficCom wird ein grünes, CO2-neutrales Unternehmen mit einem grünen Portfolio, das zum Klimaschutz beiträgt.

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

Der unternehmensweite Risikomanagementprozess (Enterprise Risk Management, ERM) der Kapsch TrafficCom Group orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO Enterprise Risk Management – Inte-grated Framework.

Der Risikomanagementprozess zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken ab, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens wesentlich beeinflussen können. Primäres Ziel ist dabei nicht die Risikovermeidung. Vielmehr geht es sowohl um den kontrollierten und bewussten Umgang mit Risiken als auch um das rechtzeitige Erkennen und Nutzen sich bietender Chancen. Dadurch leistet das ERM einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenssteuerung.

Im Rahmen des ERM werden die wesentlichen Risiken quartalsweise erfasst, quantifiziert und global aggregiert. Der daraus abgeleitete Risikobericht ermöglicht die kompakte Erfassung und Verfolgung der wesentlichen Unternehmensrisiken. Der Bericht wird an den Vorstand, den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die erste Berichtsebene versendet. Über wichtige Ereignisse wird der Prüfungsausschuss durch den Vorstand umgehend informiert. Der Aufsichtsrat befasst sich darüber hinaus im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements nach Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird vom Jahresabschlussprüfer einmal jährlich durchgeführt.

Risikomanagement beinhaltet die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken.

Das projektorientierte Risikomanagement umfasst sowohl Kundenprojekte als auch interne Entwicklungsprojekte. Anhand von institutionalisierten Prozessen erfolgt bereits im Zuge der Angebotserstellung eine Analyse aller relevanten Risiken und Chancen. Dadurch wird eine Basis für Entscheidungen sowie für die zeitgerechte Planung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen geschaffen.

Die wesentlichen generischen Risiken und Chancen von Kapsch TrafficCom sowie der generelle Umgang mit diesen Risiken sind nachfolgend kurz erläutert.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

Geografische Diversifikation und Erweiterung des Produktportfolios tragen zur Umsatzstabilisierung bei.

Volatilität des Auftragseinganges. Zu den wichtigsten Kundengruppen von Kapsch TrafficCom zählen vorwiegend Behörden und Gebietskörperschaften, aber auch private Konzessionäre, Public-Private-Partnership-Modelle und Konsumenten. Größere Aufträge werden in der Regel ausgeschrieben. Bis ein Auftrag tatsächlich an Kapsch TrafficCom erteilt wird, gibt es eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren innerhalb und außerhalb des eigenen Einflussbereiches. So können beispielsweise politische Veränderungen sowie Einsprüche oder Klagen unterlegener Bieter zu einer Verzögerung der Auftragserteilung oder zur Aufhebung oder Modifizierung einer Ausschreibung führen. Ebenso besteht das Risiko, dass Angebote von Kapsch TrafficCom aus technologischen, finanziellen, formellen oder sonstigen Gründen nicht erfolgreich sind.

Die Erschließung neuer und an das Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom angrenzender Geschäftsbereiche hat neben dem Umsatzwachstum auch die Glättung von Umsatzspitzen und somit eine stabilere Umsatzentwicklung zum Ziel. Dies soll insbesondere durch eine weitere Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios sowie durch die Erhöhung des Umsatzanteiles aus dem Betriebsgeschäft (technischer und kommerzieller Betrieb von in der Regel zuvor vom Unternehmen errichteten Systemen) und aus dem Mautservicegeschäft erreicht werden. Letzteres wird zumeist langfristig beauftragt und zeichnet sich folglich durch besser planbare Umsätze aus.

Die wirtschaftliche Lage relevanter Volkswirtschaften, etwaige staatliche Investitionsprogramme, geänderte politische Schwerpunkte, der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit, Handelskonflikte, militärische Auseinandersetzungen oder Epidemien können signifikante Einflüsse auf den Auftragseingang haben. Der unerwartete Ausbruch des Konfliktes in der Ukraine, die damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus sowie die daraus folgende weltweit angespannte Lieferkettensituation haben sowohl die Unsicherheit hinsichtlich neuer Auftragseingänge als auch das Risiko, bestehende Projekte und laufende Verträge nicht bedienen zu können, erhöht. Die Möglichkeiten, Material und Dienstleistungen für Projekte zeitnah zur Verfügung zu stellen, waren eingeschränkt. Bisherige Annahmen, insbesondere über den erwarteten Zeitpunkt neuer Kundenaufträge, mussten hinterfragt und teilweise überarbeitet werden. Zudem führten die massiven COVID-Restriktionen, die bis Ende des Jahres 2022 in China in Kraft waren, dazu, dass die Lieferkettensituation vor allem in der Elektronikindustrie weiterhin angespannt war.

Technische Herausforderungen und enge Zeitpläne bedingen typische Projektrisiken.

Risiken der Projektabwicklung. Bei intelligenten Verkehrslösungen handelt es sich häufig um anspruchsvolle und technologisch komplexe Systeme. Diese müssen innerhalb eines strikten Zeitrahmens implementiert werden. Das tatsächliche Projektumfeld kann jedoch nicht zur Gänze während der Angebotserstellung analysiert und berücksichtigt werden. Daher bleiben Unsicherheiten hinsichtlich des Integrationsaufwands von Drittsystemen, des Aufwands für Schnittstellen sowie anderer, die Abwicklung der Projekte beschleunigender oder verzögernder Faktoren. Auch unvermeidliche Abhängigkeiten von Lieferanten und Dienstleistern können sich negativ auf eine qualitäts- und termingerechte Abwicklung eines Projektes auswirken. All diese Faktoren beeinflussen somit das Risiko von Termin-überschreitungen und/oder System- und Produktmängeln.

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Systemen ist Kapsch TrafficCom meist vertraglich dazu verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die vertraglichen Leistungen nicht erreicht oder Termine überschritten, sind üblicherweise Vertragsstrafen und oft auch Schadenersatz, in manchen Fällen auch Schadenersatz für entgangene Mauterlöse, zu leisten. Wesentliche Terminüberschreitungen können zudem eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden zur Folge haben. Eine signifikante Verzögerung bei einem Projekt, ein deutliches Verfehlen der vertraglich zugesagten Leistungskriterien oder gar das Scheitern bei der Umsetzung eines Projektes können die Erfolgschancen bei zukünftigen Ausschreibungen reduzieren. Weiters besteht das Risiko, dass Kapsch TrafficCom Projekte nicht zu den vorab kalkulierten Kosten umsetzen kann. Durch die starke gesellschaftliche Opposition, die bei Mautsystemen fallweise auftritt, besteht das Risiko eines verspäteten oder eingeschränkten Starts der Mauteinhebung mit Auswirkungen auf Umsätze, Profitabilität und Zahlungsflüsse des Betriebsprojektes.

Kapsch TrafficCom setzt Projektmanagement-Methoden und Projektrisikomanagement-Verfahren auf Basis des IPMA(International Project Management Association)-Standards ein, um derartige Risiken bei Projekten zu minimieren.

Langfristige Verträge mit staatlichen Stellen. Bei zahlreichen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Rahmen- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Maut- oder Verkehrsmanagement-Projekten können Bestimmungen und Bedingungen enthalten, die in einem Ausschreibungsprozess nicht verhandelbar sind und die für Kapsch TrafficCom unvorteilhaft sein können. Einige mehrjährige Verträge umfassen anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Performance der implementierten Systeme, Komponenten und Prozesse. Das Verfehlen dieser Anforderungen kann erhebliche Vertragsstrafen, Schadenersatzpflichten oder Vertragskündigung nach sich ziehen. Andererseits können aus einigen Verträgen bei Übererfüllung der Performance-Anforderungen erhebliche Bonuszahlungen lukriert werden. Bei langfristigen Aufträgen können darüber hinaus die erzielbaren Margen aufgrund von Kostenänderungen von den ursprünglichen Kalkulationen abweichen.

Aus Verträgen können sich Haftungen bezüglich eines Gewinnentganges von Kunden, Produkthaftungen und andere Haftungen ergeben. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, entsprechende Haftungsbeschränkungen in Verträgen festzulegen. Es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind oder dass diese im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sind.

2.2.3 Strategische Risiken.

Ein permanenter und durchgängiger Innovationsprozess unterstützt die starke Marktposition.

Innovationsfähigkeit. Die starke Marktposition von Kapsch TrafficCom beruht zu einem großen Teil auf der Fähigkeit, hochwertige, effiziente und zuverlässige Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Kapsch TrafficCom verpflichtet sich zu einer permanenten und durchgängigen Innovation. Um die bereits starke Position im Technologiebereich beizubehalten, investiert Kapsch TrafficCom einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Gelingt die erfolgreiche Entwicklung innovativer Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Marktes allerdings nicht, so kann dies der Wettbewerbsposition von Kapsch TrafficCom abträglich sein.

Da die Innovationsfähigkeit zu einem erheblichen Teil auf Technologien, firmeneigenem Know-how sowie auf geistigem Eigentum beruht, kann die weltweite Zunahme von Produktpiraterie und Reverse Engineering negative Auswirkungen auf die Marktposition von Kapsch TrafficCom haben. Das Unternehmen legt daher großen Wert auf den Schutz von Technologien und firmeneigenem Know-how, beispielsweise durch Patente und Geheimhaltungsvereinbarungen mit den relevanten Vertragspartnern. Andererseits können neu entwickelte Systeme, Komponenten, Lösungen oder Dienstleistungen aber auch die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

Das internationale Wachstum eröffnet neue Chancen, beinhaltet aber auch Risiken.

Akquisition und Integration von Unternehmen im Zuge des Unternehmenswachstums. Das Unternehmenswachstum kann sowohl organisch als auch durch ausgewählte Akquisitionen oder die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. Im Zuge dessen gilt es, eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, um die angestrebten Ziele und Synergien zu erreichen sowie die erwarteten Chancen aus dem Erwerb von neuen Technologien und Markt-Know-how umzusetzen.

Länderrisiko . Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Staaten außerhalb Europas ist Kapsch TrafficCom in einigen Ländern einem erhöhten politischen und rechtlichen Risiko ausgesetzt. Wesentliche und derzeit nicht vorhersehbare politische Veränderungen können einen großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, in diesen Ländern Projekte umzusetzen oder zu betreiben sowie liquide Mittel zur Verfügung zu stellen oder wieder rückzuführen. Auch könnte in Eigentumsrechte von Kapsch TrafficCom eingegriffen oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit erschwert werden. Kapsch TrafficCom bezieht diese Risiken bei der Beurteilung derartiger Projekte mit ein.

2.2.4 Finanzielle Risiken.

Finanzielle Risiken entstehen aus Wechselkurs- und Zinsschwankungen sowie Krediten. Ausreichende Liquidität erhöht die Flexibilität, auch kurzfristig agieren zu können.

Währungsrisiko. Kapsch TrafficCom verfügt als global tätiges Unternehmen über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in vielen Ländern außerhalb der Eurozone. Damit ergeben sich Transaktionsrisiken aus möglichen Wechselkursschwankungen, die sich als Wechselkursverluste oder -gewinne im Konzernabschluss niederschlagen können. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, diese Risiken in Höhe der Nettowährungspositionen aus den jeweiligen Projekten so weit wie möglich zu vermeiden oder erforderlichenfalls abzusichern. Aufgrund der oftmals schwer abzuschätzenden Nettowährungsposition zu den jeweiligen Zahlungsfluss-terminen kann eine Absicherung jedoch nur in eingeschränktem Umfang vorgenommen werden. Das verbleibende Wechselkursrisiko wird akzeptiert und in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund der Umrechnung von Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone in die Konzernwährung Euro unterliegt Kapsch TrafficCom auch einem Translationsrisiko. Zudem können langfristig nachteilige Wechselkursänderungen auch dazu führen, dass sich die Position von Kapsch TrafficCom gegenüber den Mitbewerbern verändert, wenn beispielsweise auf einer Euro-Kostenstruktur basierende Produkte und Lösungen außerhalb der Eurozone nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.

Zinsrisiko . Im Rahmen der Projektfinanzierung werden regelmäßig auch variable Zinssätze vereinbart, die an Marktzinsen (zum Beispiel Euribor) gebunden sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Zinsrisiko, das – sofern wesentlich – durch geeignete Finanzinstrumente abgesichert wird.

Liquiditätsrisiko. Finanzielle Mittel müssen in ausreichendem Maß verfügbar sein, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Kapsch TrafficCom zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von mittel- und langfristigen Finanzierungen ist für die Durchführung von größeren Projekten wie etwa der Errichtung eines landesweiten Mautsystems bei vereinbarter verzögerter Zahlung durch einen großen Auftraggeber und für die Akquisition von Unternehmen erforderlich. Darüber hinaus ist für die Durchführung großer Projekte regelmäßig die Stellung von zum Teil umfangreichen Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds) erforderlich.

Kapsch TrafficCom unterliegt in Finanzierungsverträgen den üblichen Beschränkungen ihrer Geschäftspolitik, wie etwa hinsichtlich der Aufnahme weiterer Fremdmittel, bei der Nutzung von Vermögensgegenständen als Sicherungsmittel oder bei der Stellung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und Bankgarantien ist neben den Marktgegebenheiten insbesondere von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom abhängig. Die mangelnde Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (selbst bei grundsätzlich gegebener Solvenz), von Finanzierungen oder von Bankgarantien kann wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Dem Liquiditätsrisiko wird durch laufende konzernweite Cashflow-Planung entgegengewirkt. So können potenzielle Liquiditätsengpässe frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.

Kreditrisiko. Kapsch TrafficCom ist dem Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden ausgesetzt. Die wesentlichen Kunden von Kapsch TrafficCom sind öffentliche Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb landesweiter oder regionaler Maut- und Verkehrsmanagementsysteme. Kapsch TrafficCom tritt bei Projekten der öffentlichen Hand allerdings auch als Subauftragnehmer von Dritten (beispielsweise Konzessionären oder Generalunternehmern) auf. Das Ausmaß eines potenziellen Zahlungsausfalls schwankt je nach Auftragsgröße und kann bei einzelnen Großprojekten einen spürbaren Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Die Bonität neuer und bestehender Kunden wird geprüft und entsprechend der Einschätzung des vorhandenen Zahlungsausfallsrisikos abgesichert. Zusätzlich nimmt Kapsch TrafficCom Garantien von öffentlichen Institutionen wie der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank), EKN (Exportkreditnämnden; Schwedische Kammer für Exportgarantien) und MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency) in Anspruch, um sich gegen das Ausfallsrisiko abzusichern. Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Gegenparteien von originären sowie derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Finanzinstituten mit angenommener guter Bonität) ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Ein Ausfall oder Wertberichtigungsbedarf von Forderungen kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.

2.2.5 Personalrisiko.

Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen, um dem Personalrisiko entgegenzuwirken.

Der Erfolg von Kapsch TrafficCom hängt zu einem wesentlichen Teil von Schlüsselpersonen, insbesondere technischen Experten mit langjähriger, spezifischer Erfahrung, ab. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellem Technologiewissen zu rekrutieren, in das Unternehmen zu integrieren und langfristig zu binden, von hoher Bedeutung für den Erfolg der Unternehmensgruppe. Der Verlust von wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung können sich negativ auf den Erfolg der Unternehmensgruppe auswirken.

Kapsch TrafficCom setzt seit zwei Jahren proaktiv Maßnahmen ein, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Dazu gehört beispielsweise eine interne Karriere- und Ausbildungsplattform, mit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr berufliches Fortkommen eigenständig und abseits von Genehmigungsprozessen vorantreiben können. Attraktive Angebote wie Prämiensysteme oder Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützen diese Bemühungen zusätzlich. Eine periodische Mitarbeiterbefragung sowie eine „OpenLine2CEO“ zu Georg Kapsch ermöglichen es dem Management, aktuelle Anliegen, Sorgen und Wünsche sowie die allgemeine Stimmungslage zu ermitteln und darauf angemessen zu reagieren.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Stellen sowie der Errichtung und dem Betrieb von Maut- und Mobilitätslösungen, bei Akquisitionen und Kooperationen sowie rund um das Thema Kapitalmarkt sind eine Vielzahl von Regelungen und rechtlichen Vorgaben zu beachten. Es kann einen erheblichen administrativen, technischen und kommerziellen Aufwand erfordern, alle Anforderungen für die Regelkonformität zu erfassen, zu überwachen und umzusetzen. Soweit anwendbare Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten oder erfüllt werden, kann dies erhebliche Strafen nach sich ziehen und die Möglichkeit zur (erfolgreichen) Teilnahme an künftigen Ausschreibungen oder zur Fortführung der relevanten Geschäftstätigkeit einschränken.

Durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue Regionen und in neue Geschäftsfelder erhöht sich tendenziell das Risiko der Verletzung von Patenten oder allgemein von Intellectual Property Rights (IPR). Das kann finanzielle Schäden aus Klagen sowie aus Gerichts- und Vergleichsverfahren zur Folge haben. Kapsch TrafficCom versucht, diesem Risiko so weit wie möglich entgegenzuwirken, indem beispielsweise vor dem Eintritt in neue Märkte eine Überprüfung auf mögliche IPR-Verletzungen durchgeführt wird. Eine vollständige Vermeidung dieses Risikos ist jedoch nicht möglich.

2.2.7 Cyber-Risiken.

Als Kernprozess der ISO/IEC 27001 verfügt Kapsch TrafficCom über einen einheitlichen Risikomanagementprozess für Informationssicherheit, der ins Unternehmensrisikomanagement integriert ist. Der strukturierte Ansatz zur Betrachtung von Risiken im Zusammenhang mit Informationssicherheit leitet sich von den Geschäftsprozessen von Kapsch TrafficCom ab und stellt einen holistischen Ansatz dar. Der Risikomanagementprozess wird bei allen Gesellschaften umgesetzt, deren IT voll in die Konzern-IT eingebunden ist, unabhängig davon, ob diese formell nach ISO/IEC 27001 zertifiziert sind oder nicht.

2.2.8 Chancen.

Die frühzeitige Identifizierung von Chancen eröffnet Potenziale.

Der Enterprise-Risk-Management-Ansatz von Kapsch TrafficCom befasst sich nicht nur mit Risiken, sondern umfasst auch die regelmäßige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen. Das Ziel dabei ist, die strategische Ausrichtung des Produktportfolios und der Marktaktivitäten durch frühzeitige Chancenidentifizierung gezielt zu steuern und entsprechende Potenziale zu verwirklichen.

Marktchancen bieten sich durch die geografische Diversifizierung sowie durch die Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios, unter anderem getrieben durch folgende Faktoren:

Sonstige Chancen. Durch laufende Innovation, Weiterentwicklung und den Erwerb neuer Technologien mittels Unternehmensakquisition eröffnen sich für Kapsch TrafficCom Chancen zur Effizienz- und Performancesteigerung in Kundensystemen sowie auf technologischen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Funktionalitäten der angebotenen Systeme.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

Aus heutiger Sicht lassen sich keine Risiken erkennen, die den Fortbestand von Kapsch TrafficCom gefährden könnten. Durch die geografische Diversifizierung, die kontinuierliche Erweiterung des Produkt- und Lösungsportfolios sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch ausgewählte neue ITS-Lösungen konnten die Geschäftsaktivitäten von Kapsch TrafficCom breiter aufgestellt werden, ohne dabei das Kerngeschäftsfeld verlassen zu müssen. Die Risikokonzentration in einzelnen Regionen und bei einzelnen Großprojekten wurde dadurch reduziert.

Konflikt in der Ukraine und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die globale Konjunktur begann sich im Geschäftsjahr 2022/23 von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erholen. Die weltweite Lieferkettensituation in der Elektronikindustrie war jedoch aufgrund der weiterhin in Kraft gesetzten COVID-Restriktionen in China noch angespannt. Auch Kapsch TrafficCom hatte speziell bei den Komponentenverkäufen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Zudem kam es vermehrt zu Verzögerungen bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen. Diese Verzögerungen wurden durch den Ausbruch des Konfliktes in der Ukraine und die damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland noch verstärkt. Die gleichzeitig verhängten Sanktionen gegen Belarus haben dazu geführt, dass Liefermöglichkeiten in dieses Land neu evaluiert werden mussten. Bis dato gab es allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf die Risikosituation von Kapsch TrafficCom.

2.3 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Die einheitliche Dokumentation aller Kontrollen wird vorangetrieben.

Wie im Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2022/23 die gruppenweit einheitliche Dokumentation aller Kontrollen zur Erreichung der wesentlichen Kontrollziele vorangetrieben. Ziel ist die Effizienzsteigerung und gleichzeitige Risikominderung im Unternehmen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen gegenüber der Geschäftsleitung.

Grundlage der Prozesse für die Konzernrechnungslegung und -berichterstattung ist ein Bilanzierungshandbuch (IFRS Accounting Manual), das von der Kapsch Group herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird. Darin werden die wesentlichen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierenden Bilanzierungs- und Berichterstattungserfordernisse konzernweit vorgegeben. Eine weitere wichtige Basis des IKS stellen die Konzernrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen dar.

Wesentliche Elemente des IKS sind die regelmäßige Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, die aufrechte Funktionstrennung sowie definierte Kontrollschritte zur Überwachung und Prüfung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt Kapsch TrafficCom angelehnt an internationale Standards und Best Practices, zum Beispiel das COSO Enterprise Risk Management – Integrated Framework.

Die Erfassung der Geschäftsfälle erfolgt mit unterschiedlichen Software-Lösungen. In manchen Ländern ist aufgrund der geringen Größe der Tochterunternehmen das Rechnungswesen an lokale Steuerberater ausgelagert. Die einzelnen Gesellschaften liefern monatlich an die Konzernzentrale Berichtspakete mit allen relevanten Buchhaltungsdaten zur Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung. Diese Daten werden monatlich in das zentrale Konsolidierungssystem OneStream eingepflegt. Die Finanzinformationen werden auf Konzernebene von der Kapsch TrafficCom AG überprüft und bilden die Basis für die Zwischenberichterstattung.

Das IKS ist jeweils lokal implementiert und wird zentral überwacht.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung in Form von konsolidierten Darstellungen bestehend aus Segmentberichterstattung, Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich, Vorschaurechnungen, Konzernabschlüssen, Personal- und Auftragsentwicklung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen informiert.

Den lokalen Anforderungen entsprechend liegt die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des internen Kontrollsystems beim jeweils zuständigen lokalen Management. Die Geschäftsführung der einzelnen Tochterunternehmen ist für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie für die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften verantwortlich.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

Das zur Gänze aufgebrachte Grundkapital der Kapsch TrafficCom AG beträgt EUR 13,0 Mio. und ist in 13,0 Mio. Stückaktien aufgeteilt. Es bestehen keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen Deckelungen oder Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien. Die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hielt zum Stichtag 31. März 2023 rund 63,3 % der Anteile. Im Zusammenhang mit der Refinanzierung hat die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH zum Bilanzstichtag 25 % plus 1 Aktie an der Kapsch TrafficCom AG zugunsten der Banken verpfändet, daraus resultieren auch marktübliche Beschränkungen in Bezug auf die Übertragung der Aktien bzw. ein entsprechendes Zustimmungserfordernis der Banken.

Die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der DATAX HandelsgmbH, deren Anteile (teils mittelbar, teils unmittelbar) jeweils zu gleichen Teilen von der Traditio-Privatstiftung und der Children of Elisabeth-Privatstiftung, zwei Privatstiftungen nach österreichischem Privatstiftungsgesetz, gehalten werden. Jede dieser Privatstiftungen wird von einem eigenen Stiftungsvorstand geleitet, wobei keine Person in beiden Vorständen vertreten ist. Die Begünstigten dieser Privatstiftungen sind Georg Kapsch und Mitglieder seiner Familie (Traditio-Privatstiftung) sowie Elisabeth Kapsch und Mitglieder ihrer Familie (Children of Elisabeth-Privatstiftung). Es gab zum Stichtag 31. März 2023 keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an der Kapsch TrafficCom AG hielt. Im Geschäftsjahr 2022/23 erwarb oder veräußerte die Kapsch TrafficCom AG keine eigenen Aktien und hielt zum Bilanzstichtag auch keine.

Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Der Vorstand ist bis 28. September 2026 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in einer oder mehreren Tranchen um bis zu 10 % zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen. Bei der Gesellschaft besteht derzeit kein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen Finanzierungsvereinbarungen wie das Schuldscheindarlehen und weitere Finanzierungen von in Summe rund EUR 142 Mio. oder stehen im Zusammenhang mit einzelnen Kundenverträgen.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Kapsch TrafficCom AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://www.kapsch.net/ir/Corporate-Governance abgerufen werden kann.

Wien, am 13. Juni 2023

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

KONZERNABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung.

in EUR Erläuterung 2021/22 2022/23
Umsatzerlöse 2 519.802.106 553.415.225
Sonstige betriebliche Erträge 3 16.583.854 22.409.619
Veränderung des Bestandes an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen 4 -2.683.552 1.962.297
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen 5 -202.829.552 -222.552.087
Personalaufwand 6 -227.119.331 -247.933.852
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7 -69.065.914 -76.202.569
Anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 14 -2.023.447 -1.680.820
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) 32.664.164 29.417.812
Aufwand für planmäßige Abschreibungen 8 -21.743.269 -21.821.058
Wertminderungen und Wertaufholungen 8 108.540 0
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) 11.029.435 7.596.755
Finanzerträge 9 5.602.417 5.909.876
Finanzaufwendungen 9 -10.120.654 -22.130.782
Finanzergebnis -4.518.237 -16.220.906
Anteiliges Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen als Finanzinvestitionen 14 -1.190.168 -1.266.063
Ergebnis vor Steuern 5.321.030 -9.890.214
Ertragsteuern 10 -11.484.359 -14.350.432
Periodenergebnis -6.163.329 -24.240.646
davon den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar -9.311.675 -24.803.258
davon nicht beherrschende Anteile 30 3.148.346 562.612
Periodenergebnis je Aktie, den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar
verwässert = unverwässert -0,72 -1,91
Sonstiges Ergebnis
Währungsumrechnungsdifferenzen -2.740.100 -4.399.896
Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 2.725.770 818.098
Steuern betreffend Posten, die in das Periodenergebnis umgegliedert werden -681.442 -188.163
Summe der Posten, die anschließend in das Periodenergebnis umgegliedert werden -695.772 -3.769.961
Summe der Posten, die anschließend nicht in das Periodenergebnis umgegliedert werden 334.296 1.665.709
Sonstiges Ergebnis der Periode nach Steuern 11 -361.476 -2.104.252
Gesamtergebnis der Periode -6.524.805 -26.344.898
davon den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar -8.044.680 -26.896.539
davon nicht beherrschende Anteile 30 1.519.875 551.641

Konsolidierte Bilanz.

in EUR Erläuterung 31. März 2022 31. März 2023
AKTIVA
Sachanlagen 12 48.993.220 52.129.598
Immaterielle Vermögenswerte 13 35.748.198 31.756.209
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 14 27.832.024 24.736.245
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen 14.984.253 16.217.289
Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen 20 3.703.067 3.866.610
Sonstige langfristige Vermögenswerte 1) 16 4.100.921 4.311.496
Latente Steueransprüche 17 60.222.681 49.777.330
Langfristige Vermögenswerte 195.584.364 182.794.777
Vorräte 18 35.556.124 45.102.860
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1) 19 131.449.312 118.005.425
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen 20 83.787.347 82.212.716
Kurzfristige Steuerforderungen 4.391.665 4.873.179
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1.579.991 1.908.856
Liquide Mittel 21 59.751.049 45.227.819
Kurzfristige Vermögenswerte 316.515.488 297.330.855
SUMME AKTIVA 512.099.852 480.125.632
EIGENKAPITAL
Grundkapital 22 13.000.000 13.000.000
Kapitalrücklage 22 117.508.771 117.508.771
Konzernbilanzgewinn/-verlust und sonstige Rücklagen 22 -47.312.605 -74.209.144
Kapital und Rücklagen, die den Anteilseignern der Gesellschaft zurechenbar sind 83.196.166 56.299.627
Nicht beherrschende Anteile 22 -5.294.405 -4.993.721
SUMME EIGENKAPITAL 77.901.761 51.305.907
VERBINDLICHKEITEN
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 23 136.051.366 58.471.993
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 24 27.603.572 32.198.572
Langfristige Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer 24.197.891 20.601.773
Langfristige Rückstellungen 1.685.490 1.454.271
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen 20 1.206.691 450.304
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 425.485 430.497
Latente Steuerschulden 17 2.858.964 1.650.960
Langfristige Verbindlichkeiten 194.029.459 115.258.370
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 23 44.013.354 131.169.870
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 24 11.940.079 11.594.999
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 71.475.718 75.051.500
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen 20 35.677.564 31.062.050
Kurzfristige Rückstellungen 28.629.955 18.879.947
Kurzfristige Steuerverbindlichkeiten 2.314.100 2.138.794
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 46.117.862 43.664.196
Kurzfristige Verbindlichkeiten 240.168.632 313.561.356
SUMME VERBINDLICHKEITEN 434.198.091 428.819.726
SUMME PASSIVA 512.099.852 480.125.632

1) Lang- und kurzfristige Leasingforderungen werden aufgrund Unwesentlichkeit nicht gesondert in der Bilanz gezeigt, sondern sind in den sonstigen langfristigen Vermögenswerten und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten enthalten.

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung.

in EUR Grund- kapital Kapital- rücklage Sonstige Rücklagen Konzern- bilanz- gewinn/ -verlust Den Anteils- eignern der Gesellschaft zurechenbar Nicht be- herrschende Anteile Summe Eigen- kapital
Stand 31. März 2021 13.000.000 117.508.771 -44.171.199 4.903.275 91.240.846 -6.479.918 84.760.928
Dividende -0 -334.362 -334.362
Periodenergebnis -9.311.675 -9.311.675 3.148.346 -6.163.329
Sonstiges Ergebnis der Periode:
Währungsumrechnungsdifferenzen 932.699 932.699 -1.628.471 -695.772
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 334.296 334.296 0 334.296
Umgliederung Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses -89.578 89.578 0 0 0
Sonstiges Ergebnis der Periode 1.177.417 89.578 1.266.995 -1.628.471 -361.476
Stand 31. März 2022 13.000.000 117.508.771 -42.993.782 -4.318.823 83.196.166 -5.294.405 77.901.761
Dividende 0 -0 -250.956 -250.957
Periodenergebnis -24.803.258 -24.803.258 562.612 -24.240.646
Sonstiges Ergebnis der Periode:
Währungsumrechnungsdifferenzen -3.758.990 -3.758.990 -10.971 -3.769.961
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 1.665.709 1.665.709 0 1.665.709
Sonstiges Ergebnis der Periode -2.093.280 -2.093.280 -10.971 -2.104.252
Stand 31. März 2023 13.000.000 117.508.771 -45.087.063 -29.122.081 56.299.627 -4.993.721 51.305.907

Die Details zum Eigenkapital sind in Erläuterung 22 enthalten.

Konsolidierte Kapitalflussrechnung.

in EUR Erläuterung 2021/22 2022/23
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 11.029.435 7.596.755
Planmäßige Abschreibungen 8 21.743.269 21.821.058
Wertminderungen und Wertaufholungen 8 -108.540 0
Veränderung Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses -2.615.526 -1.781.004
Veränderung langfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, langfristiger Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und sonstiger langfristiger Vermögenswerte 1.549.768 -19.547
Veränderung langfristiger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, langfristiger Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten und Rückstellungen -10.268.746 -1.007.996
Nettozahlungen von Ertragsteuern -12.552.340 -6.157.726
Zinseinzahlungen 740.292 2.133.579
Zinsauszahlungen -5.745.384 -8.579.315
Sonstige (netto) 5.055.692 -11.199.343
Cashflow aus dem Ergebnis 8.827.920 2.806.461
Veränderung des Nettoumlaufvermögens:
Veränderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristiger Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen und sonstiger kurzfristiger Vermögenswerte 20.540.139 11.799.790
Veränderung Vorräte 6.126.772 -10.348.799
Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristiger Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen und sonstiger kurzfristiger Verbindlichkeiten 3.819.921 -504.556
Veränderung kurzfristiger Rückstellungen -13.841.740 -9.595.975
Veränderung des Nettoumlaufvermögens 16.645.092 -8.649.540
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 25.473.012 -5.843.079
Ankauf von Sachanlagen 12 -3.179.632 -3.610.189
Ankauf von immateriellen Vermögenswerten 13 -3.925.483 -617.164
Ankauf von Wertpapieren, Beteiligungen und sonstigen langfristigen Finanzanlagen -8.927.215 -4.558.582
Zahlungen für den Erwerb von Anteilen an at-equity-konsolidierten Gesellschaften -593.154 0
Einzahlungen aus dem Verkauf von Anteilen und der Liquidation von Tochterunternehmen 842.800 6.614.659
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 1.439.923 750.093
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten 370.130 206.733
Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren und sonstigen finanziellen Vermögenswerten 5.259.568 1.016.745
Cashflow aus Investitionstätigkeit -8.713.063 -197.705
Free Cashflow1) 16.759.949 -6.040.784
An nicht beherrschende Anteile von Konzerngesellschaften gezahlte Dividende -334.362 -250.956
Zunahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten 23 18.943.641 6.600.000
Zunahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten 23 5.354.369 21.653.632
Abnahme kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten 23 -69.931.237 -18.374.248
Tilgung von Leasingverbindlichkeiten 24 -15.105.945 -14.174.016
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -61.073.534 -4.545.588
Anfangsbestand Finanzmittel 102.010.356 59.751.049
Veränderung des Finanzmittelbestandes2) -44.313.585 -10.586.372
Auswirkungen von Wechselkursänderungen 2.054.278 -3.936.858
Endbestand Finanzmittel 21 59.751.049 45.227.819

1) Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit + Cashflow aus Investitionstätigkeit

2) Free Cashflow + Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS.

Übersicht.

Allgemeines 

1 – Allgemeine Informationen

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung

2 – Segmentinformation

3 – Sonstige betriebliche Erträge 

4 – Veränderungen des Bestandes an Fertigerzeugnissen,

unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen

5 – Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen

6 – Personalaufwand

7 – Sonstige betriebliche Aufwendungen

8 – Aufwand für planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen

9 – Finanzergebnis

10 – Ertragsteuern

11 – Sonstiges Ergebnis der Periode

Konsolidierte Bilanz

12 – Sachanlagen

13– Immaterielle Vermögenswerte

14 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

15 – Finanzinstrumente

16– Sonstige langfristige Vermögenswerte

17 – Latente Steueransprüche/-schulden

18 – Vorräte

19 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

20 – Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

21 – Liquide Mittel

22 – Eigenkapital

23– Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten

24 – Leasingverbindlichkeiten

25 – Langfristige Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer

26 – Rückstellungen

27 – Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen

28 – Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse und Infrastrukturabgabe Deutschland

Sonstiges

29 – Anteile Tochterunternehmen

30 – Nicht beherrschende Anteile

31 – Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

32 – Risikomanagement

33 – Kapitalmanagement

34 – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

35 – Ergebnis je Aktie

36 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

37 – Zusatzangaben

1 Allgemeine Informationen.

Kapsch TrafficCom ist ein internationaler Anbieter von anspruchsvollen Technologien, Lösungen und Dienstleistungen im Bereich intelligenter Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr und nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien.

Die Kapsch TrafficCom Group agiert in zwei Segmenten: Maut und Verkehrsmanagement.

Maut.

Dieses Segment umfasst die Errichtung sowie den technischen und kommerziellen Betrieb von Mautsystemen. In der Regel werden Projekte von öffentlichen Stellen oder privaten Konzessionären ausgeschrieben und vergeben. Mautsysteme können einzelne Fahrspuren oder Straßenabschnitte bis hin zu landesweiten Straßennetzen umfassen. Die Herstellung und Beschaffung von Komponenten, sowohl zur Erweiterung und Adaptierung der von Kapsch TrafficCom errichteten Systeme als auch für Dritte, ergänzen das Leistungsportfolio, Mautdienste für Geschäfts- und Privatkunden runden es ab.

Verkehrsmanagement.

Dieses Segment umfasst primär die Errichtung und den Betrieb von Systemen und Lösungen zur Steuerung des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens sowie das damit verbundene Komponentengeschäft. Der strategische Fokus liegt auf den Bereichen Verkehrsoptimierung, Entscheidungsintelligenz (Verkehrsanalyse, -simulation und -prognose) sowie Betrieb von Mobilitätsplattformen und -diensten. Eine Grundlage dafür ist die Nutzung der zunehmenden Datenmengen zur Analyse, Simulation und intelligenten Steuerung von Verkehrsströmen und Mobilitätsverhalten. Kunden im Segment Verkehrsmanagement sind vorwiegend öffentliche Stellen, aber auch private Unternehmen.

1.1 Konzernstruktur und Konsolidierungskreis.

Die Muttergesellschaft (berichtendes Unternehmen) dieses Konzerns ist die Kapsch TrafficCom AG. Dabei handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, eingetragen und ansässig in  Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich.

63,3 % der Anteile an der Kapsch TrafficCom  AG wurden zum 31. März 2023 von der KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, gehalten. Diese Gesellschaft ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der DATAX HandelsgmbH, Wien. Sie ist das oberste beherrschende Unternehmen der Kapsch TrafficCom AG und oberste Konzerngesellschaft der Kapsch Group. Die Aktien der Kapsch TrafficCom AG notieren seit dem 26. Juni 2007 im Segment Prime Market der Wiener Börse.

Der Konsolidierungskreis sowie Veränderungen im Konsolidierungskreis sind in Erläuterung 29 enthalten.

1.2 Grundlagen der Erstellung.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2023 wurde in Anwendung von § 245a UGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Beträge werden zum Zweck der Übersichtlichkeit gerundet und soweit nicht anders angegeben in tausend Euro (TEUR) ausgewiesen. Für Berechnungen werden dennoch die genauen Beträge einschließlich nicht dargestellter Ziffern verwendet, sodass dadurch Rundungsdifferenzen auftreten können.

1.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Der Konzernabschluss zum 31. März 2023 wurde nach dem historischen Anschaffungskostenprinzip aufgestellt, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, die nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung entsprechend. Eine diesbezügliche Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für den vorliegenden Konzernabschluss wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende, ergänzt. Erläuterung 34 enthält eine detaillierte Beschreibung sämtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, inklusive der neu anzuwendenden Grundsätze.

1.4 Wesentliche Schätzungen und Annahmen.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert die Anwendung von Schätzungen und Annahmen bezüglich der zukünftigen Entwicklung. Diese beeinflussen die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden am Bilanzstichtag sowie der bilanzierten Erträge und Aufwendungen während der Berichtsperiode. Schätzungen erfolgen nach bestem Wissen des Vorstands. Dennoch können die tatsächlichen Werte von diesen Schätzungen abweichen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf Erfahrungswerten und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Die resultierenden Bilanzierungsschätzungen werden in der Regel von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen.

Insbesondere Schätzungen und Annahmen in den folgenden Bereichen beinhalten ein signifikantes Risiko einer wesentlichen Korrektur der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des folgenden Geschäftsjahrses:

1.4.1 Erlösrealisierung bei Auftragsfertigung.

Der Konzern wendet die Regeln des IFRS 15 an. Für Errichtungsprojekte, bei denen die Kriterien gemäß IFRS 15.35 zur Erfüllung einer Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum erfüllt sind, wird der Umsatz nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrades erfasst und ein erwarteter Gewinnaufschlag angenommen. Der Fertigstellungsgrad eines Projektes wird anhand eines inputorientierten Verfahrens oder aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für das jeweilige Projekt ermittelt. Das erfordert eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Projekten resultierenden Kosten sowie der Risiken bei der Projektabwicklung. Diese können technische Probleme, zeitliche Verzögerungen, Probleme mit Sublieferanten oder sonstige externe Rahmenbedingungen betreffen und die Marge des Auftrages beeinflussen. Außerdem sind bei der Projektbewertung Einschätzungen zu möglichen Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen zu berücksichtigen. Projekterlöse sind für die meisten Verträge definiert und enthalten fixe und zum Teil auch variable Bestandteile, die nach Wahrscheinlichkeit in Bezug auf Höhe und Zeitpunkt bewertet werden. Bei den Großprojekten des Konzerns handelt es sich in der Regel um technisch anspruchsvolle Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu beurteilen sind. Die Details zur Ertragsrealisierung sind in Erläuterung 34.3 und die Sensitivitätsanalyse ist in Erläuterung 20 dargestellt.

1.4.2 Geschätzte Wertminderungen des Firmenwerts.

Der Konzern untersucht jährlich, im Einklang mit den in Erläuterungen 13 und 34 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ob die Werthaltigkeit des Firmenwerts vorliegt. Der erzielbare Betrag von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird basierend auf der Berechnung des Nutzungswerts ermittelt. Dafür müssen Annahmen getroffen und zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten für den erworbenen Firmenwert sind in Erläuterung 13 angeführt.

1.4.3 Ansatz latenter Steueransprüche.

Der Konzern untersucht zumindest jährlich den Ansatz der latenten Steueransprüche. Diese werden bis zu jenem Ausmaß angesetzt, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne vorhanden sein werden, gegen die man die temporären Differenzen verwenden kann. Latente Steuern auf Verlustvorträge werden bis zu jenem Ausmaß angesetzt, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne vorhanden sein werden und, insbesondere im Falle einer Verlusthistorie, überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Nutzung dieser Verlustvortäge in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Dafür müssen Annahmen getroffen und zugrunde gelegt werden. Die Sensitivitäten sind in Erläuterung 17 angeführt.

1.4.4 Sonstige Schätzungen und Annahmen.

Weitere Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen wesentlich für den Konzernabschluss sind, umfassen die Wertberichtigung von Vorräten, die Annahme von Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, Annahmen und Zinssätze im Zusammenhang mit Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses, Annahmen und Zinssätze im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen sowie Annahmen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Drohverlustrückstellungen. Sensitivitätsanalysen der vom Vorstand getroffenen Annahmen sind in den jeweiligen Erläuterungen angegeben.

2 Segmentinformation.

Geschäftssegmente.

Ein Geschäftssegment ist ein Unternehmensbestandteil, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können. Die Ergebnisse der Segmente werden regelmäßig an den Vorstand (den Hauptentscheidungsträger) berichtet. Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen werden basierend auf diesen Segmenten überprüft. Der Vorstand hat zwei Berichtssegmente identifiziert (wie in Erläuterungen 1 und 34.4 beschrieben):

  • Maut
  • Verkehrsmanagement

Die Segmentergebnisse, Investitionen, Abschreibungen und Wertminderungen sowie sonstige nicht zahlungswirksame Posten stellen sich für den Berichtszeitraum und das vorangegangene Geschäftsjahr wie folgt dar:

2021/22 2022/23
Maut Verkehrs-
management
Konzern Maut Verkehrs-
management
Konzern
Umsatzerlöse 369.856 149.946 519.802 403.380 150.035 553.415
Errichtung 89.230 60.001 149.231 119.389 44.620 164.009
Betrieb 205.161 84.577 289.738 202.486 99.789 302.274
Komponenten 75.465 5.368 80.834 81.506 5.626 87.132
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 3.342 7.687 11.029 -7.617 15.213 7.597
EBIT-Marge 0,9 % 5,1 % 2,1 % -1,9 % 10,1 % 1,4 %
Investitionen 1) 11.513 4.748 16.261 20.015 6.458 26.473
Abschreibungen und Wertminderungen 15.770 5.865 21.635 16.584 5.237 21.821
Sonstige nicht zahlungswirksame Posten -237 174 -64 4.420 -1.280 3.140

1) Investitionen (Zugänge) enthalten auch Investitionen für Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (siehe Erläuterung 12 und 13).

Die Geschäftstypen Errichtung, Betrieb und Komponenten entsprechen auch den Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15.

Die Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag betrugen:

31. März 2022 31. März 2023
Maut Verkehrs-
management
Konzern Maut Verkehrs-
management
Konzern
Segmentvermögen 242.658 101.108 343.765 228.859 90.664 319.523
Anteile an assoziierten Unternehmen
und Gemeinschaftsunternehmen
27.832 0 27.832 24.736 0 24.736
Segementschulden 164.609 86.666 251.274 153.460 84.067 237.527

Das Segmentvermögen beinhaltet Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, sonstige langfristige Vermögenswerte, lang- und kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen, lang- und kurzfristige Leasingforderungen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige Steuerforderungen.

Die Segmentschulden beinhalten langfristige Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer, langfristige Rückstellungen, sonstige langfristige Verbindlichkeiten, lang- und kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen, lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen, kurzfristige Steuerverbindlichkeiten sowie kurzfristige Rückstellungen.

Im Geschäftsjahr 2022/23 gab es einen Kunden, der mit TEUR 57.233 (Segment Maut) mehr als 10 % zu den Konzernumsätzen beigetragen hat. Im Vorjahr lag kein Kunde über der 10 %-Grenze.

Regionale Informationen.

Neben den Berichtssegmenten werden die Umsatzerlöse und die langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte (Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) auch nach geografischen Segmenten dargestellt. Umsatzerlöse werden gemäß dem Standort der Kunden und bilanzorientierte Zahlen gemäß dem eigenen Standort der Gesellschaft segmentiert. Die Werte für den Berichtszeitraum und das vorangegangene Geschäftsjahr betrugen:

Umsatzerlöse Langfristige nicht finanzielle
Vermögenswerte
2021/22 2022/23 31. März 2022 31. März 2023
Österreich 13.812 15.677 24.716 30.874
EMEA (exklusive Österreich) 1) 268.140 257.260 9.247 7.098
Americas 2) 212.110 248.969 42.140 37.613
APAC 3) 25.739 31.509 8.639 8.300
Gesamt 519.802 553.415 84.741 83.886

1) EMEA: Europa, Mittlerer Osten, Afrika

2) Americas: Nord-, Mittel- und Südamerika

3) APAC: Asien-Pazifik

3 Sonstige betriebliche Erträge.

2021/22 2022/23
Operative Fremdwährungsgewinne 6.415 10.611
Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften 709 5.976
Operative Gewinne aus Derivativverträgen 1.937 2.352
Erträge aus Forschungs- und Forschungsförderungsprämien 1.241 1.304
Erträge aus Vergütungen betreffend COVID-19-Pandemie 819 861
Erträge aus Verkauf von Anlagen 452 497
Erträge aus Versicherungsvergütungen 266 164
Erträge aus der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrages 3.143 0
Übrige betriebliche Erträge 1.602 646
Gesamt 16.584 22.410

Die operativen Fremdwährungsgewinne betrafen im Wesentlichen Wechselkursschwankungen aus US-Dollar, kanadischen Dollar und argentinischen Peso gegenüber dem Euro.

Die Erträge aus dem Verkauf von Gesellschaften stammen im Geschäftsjahr 2022/23 im Wesentlichen aus dem Verkauf von Arce Mobility Solutions, S.A. und im Vorjahr aus dem Verkauf von Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Italien.

Die Erträge aus Vergütungen betreffend COVID-19-Pandemie umfassten Prämien und Unterstützungen aufgrund der COVID-19-Pandemie inklusive Prämien aus Kurzarbeit oder Ersatz von Personalkosten. Der Großteil der Vergütungen wurde in Kanada gewährt.

Die übrigen betrieblichen Erträge enthalten diverse Verrechnungen und Abgrenzungen.

4 Veränderung des Bestandes an Fertigerzeugnissen, unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen.

2021/22 2022/23
Bestandsveränderung unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare
Leistungen
121 1.095
Bestandsveränderung fertige Erzeugnisse -2.805 868
Gesamt -2.684 1.962

Details zu den Vorräten sind in Erläuterung 18 zu finden.

5 Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen.

2021/22 2022/23
Materialaufwand -83.962 -85.105
Aufwendungen für bezogene Leistungen -118.868 -137.448
Gesamt -202.830 -222.552

Aufwendungen für Material und bezogene Herstellungsleistungen stiegen analog zum Umsatzwachstum.

6 Personalaufwand.

2021/22 2022/23
Löhne, Gehälter und andere Vergütungen -186.671 -203.201
Sozialabgaben und lohnabhängige Steuern -29.299 -29.693
Aufwendungen für Abfertigungen (siehe Erläuterung 25) -233 -192
Aufwendungen für Altersvorsorge (siehe Erläuterung 25) -4 -3
Beiträge an Pensionskassen und andere externe Fonds -1.442 -3.802
Restrukturierungskosten Personal betreffend 0 128
Sonstige freiwillige Sozialaufwendungen -9.470 -11.171
Gesamt -227.119 -247.934

Der Personalstand zum 31. März 2023 betrug 4.039 Personen (31. März 2022: 4.220 Personen) und während des Geschäftsjahres 2022/23 durchschnittlich 4.063 Personen (2021/22: 4.447 Personen).

Der Personalaufwand stieg analog mit dem Umsatzwachstum, aber auch aufgrund ungünstiger Währungsentwicklungen, Gehaltsindexierungen in unterschiedlichen Ländern sowie durch die Veränderung der variablen Vergütungskonfiguration. Die Restrukturierungskosten betrafen die USA, Schweden, Spanien und Österreich.

Die sonstigen freiwilligen Sozialaufwendungen wurden vorrangig in den USA gewährt.

7 Sonstige betriebliche Aufwendungen.

2021/22 2022/23
Rechts- und Beratungsaufwand -9.299 -12.368
Kommunikations- und IT-Aufwand -14.936 -12.101
Operative Fremdwährungsverluste -2.687 -7.723
Instandhaltung -5.185 -6.674
Reisekosten -3.397 -6.097
Kfz-Aufwand -3.733 -4.565
Mieten und Gebäudeaufwand -3.253 -4.122
Marketing- und Werbekosten -3.500 -3.630
Lizenz- und Patentaufwand -7.008 -3.617
Versicherungsaufwand -3.159 -2.964
Wertberichtigungen zu Forderungen -444 -2.927
Steuern und Abgaben -2.495 -2.589
Büroaufwendungen -2.187 -2.236
Schadensfälle -1 -1.657
Bankspesen -1.187 -1.124
Ausbildungskosten -965 -942
Transportkosten -1.055 -715
Gewährleistungen und Garantien -630 -11
Restrukturierungsaufwendungen -1.478 -2
Übriger betrieblicher Aufwand -2.468 -138
Gesamt -69.066 -76.203

Die operativen Fremdwährungsverluste waren mit TEUR 7.723 deutlich höherer als im Vorjahr (TEUR 2.687) und sind primär auf die Wechselkursschwankungen des südafrikanischen Rand, des US-Dollars und des argentinischen Peso gegenüber dem Euro zurückzuführen.

Die Rechts- und Beratungskosten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.070 aufgrund von Rechtsstreitigkeiten. Die Reisekosten stiegen nach der COVID-19-Pandemie wieder um TEUR 2.700. Der Lizenz- und Patentaufwand sank im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 3.391, weil im Geschäftsjahr 2021/22 der Rechtsstreit gegen Kapsch TrafficCom in den USA durch Zahlung einer Lizenzgebühr beigelegt werden konnte.

8 Aufwand für planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen.

2021/22 2022/23
Abschreibungen auf Sachanlagen -17.532 -17.330
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte -4.211 -4.491
Wertminderungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen 109 0
Gesamt -21.635 -21.821

Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten auch Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverträgen (TEUR 12.837). Details sind in Erläuterung 12 zu finden.

Im Vorjahr konnte ein Betrag in Höhe von TEUR 109 zugeschrieben werden, der zuvor aufgrund kürzerer Mietvertragsdauer und Reduktionen von Mietflächen auf das Ausmaß der jeweiligen Restnutzungsdauer (basierend auf einer Fair-Value-Ermittlung, Level 3) wertgemindert werden musste. Dieser betraf das Segment Maut.

9 Finanzergebnis.

2021/22 2022/23
Zinsertrag 708 2.087
Zinsertrag aus Leasingverträgen 7 11
Erträge aus Wertpapieren, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 25 36
Erträge aus Beteiligungen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 0 436
Gewinne aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen
Finanzinstrumenten
35 0
Erträge aus Hyperinflationsanpassung 240 825
Finanzielle Fremdwährungsgewinne 4.587 2.514
Finanzerträge 5.602 5.910
Zinsaufwand -4.631 -7.131
Zinsaufwand aus Leasingverträgen -1.070 -1.493
Aufwendungen aus Wertpapieren, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet -20 0
Aufwendungen aus Beteiligungen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet -3 -21
Aufwand aus der Aufzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten -0 -11
Aufwendungen aus Änderung des beizulegenden Zeitwerts von derivativen
Finanzinstrumenten
-126 -31
Aufwendungen aus Hyperinflationsanpassung -3.549 -5.935
Finanzielle Fremdwährungsverluste -387 -4.717
Zinsaufwand aus Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer
nach Beendigung des Dienstverhältnisses (siehe Erläuterung 26)
-185 -260
Zinsaufwand aus Jubiläumsgeldverpflichtungen (siehe Erläuterung 27) -17 -15
Aufwand aus dem Abgang von finanziellen Vermögenswerten -132 -167
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten -0 -2.350
Finanzaufwendungen -10.121 -22.131
Finanzergebnis -4.518 -16.221

Die Fremdwährungsgewinne und -verluste ergaben sich im Wesentlichen aus Fremdwährungsschwankungen konzerninterner Finanzierungen. Diese betrafen insbesondere die Tochtergesellschaften in Sambia (sambischer Kwacha gegenüber südafrikanischer Rand und US-Dollar) und in Südafrika (südafrikanischer Rand gegenüber Euro).

Argentinien ist als Hyperinflationsland eingestuft und die Aufwendungen und Erträge aus den Hyperinflationsanpassungen werden im Finanzergebnis gezeigt.

10 Ertragsteuern.

2021/22 2022/23
Laufende Gewinnsteuern -7.875 -6.311
Latente Steueransprüche/-schulden -3.609 -8.039
Gesamt -11.484 -14.350
davon Aufwand/Ertrag aus Gruppenbesteuerung 0 -26

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem theoretischen Steueraufwand, basierend auf dem österreichischen Körperschaftsteuersatz von 23 % (Vorjahr: 25 %), und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:

2021/22 2022/23
Ergebnis vor Steuern 5.321 -9.890
Theoretischer Steueraufwand/-ertrag -1.330 2.275
Auswirkungen von unterschiedlichen Steuersätzen im Konzern -1.437 -566
Nicht angesetzte latente Steueransprüche für laufende Verluste und
Abschreibung von bisher angesetzten Verlusten
-14.875 -10.524
Latente Steueransprüche für bisher nicht angesetzte Verluste 2.186 0
Änderung des Steuersatzes 0 -2.073
Geltend gemachte Steuerfreibeträge und andere permanente Steuerdifferenzen -185 4.341
Nicht steuerpflichtige Erträge und Aufwendungen und sonstige Differenzen 2.886 -6.156
Steuereffekte betreffend Vorperioden 1.272 -1.648
Ausgewiesener Steueraufwand/-ertrag -11.484 -14.350

Nicht angesetzte latente Steueransprüche für laufende Verluste und Abschreibung von bisher angesetzten Verlusten beziehen sich vor allem auf nicht angesetzte Verluste in den USA und Brasilien. Diese können, basierend auf den Planungen für die nächsten Jahre, voraussichtlich nicht gänzlich genutzt werden. Latente Steueransprüche für bisher nicht angesetzte Verluste betrafen im Geschäftsjahr 2022/23 vor allem Verlustvorträge in Österreich, im Vorjahr vor allem Spanien. Die Steuereffekte betreffend Vorperioden beinhalten Anpassungen der Vorjahrswerte aufgrund von Betriebsprüfungen und Anpassungen im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen.

Für weitere Informationen zu latenten Steueransprüchen/-schulden siehe Erläuterung 17.

11 Sonstiges Ergebnis der Periode.

2021/22 2022/23
Vor
Steuern
Steuer-
belastung/
-gutschrift
Nach
Steuern
Vor
Steuern
Steuer-
belastung/
-gutschrift
Nach
Steuern
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses 409 -74 334 2.076 -410 1.666
Währungsumrechnungsdifferenzen -2.740 0 -2.740 -4.400 0 -4.400
Währungsumrechnungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb 2.726 -681 2.044 818 -188 630
Im Eigenkapital erfasste Wertänderun gen 394 -756 -361 -1.506 -598 -2.104

Die von der Kapsch TrafficCom AG gewährten US-Dollar-Darlehen an eine Tochtergesellschaft in den USA wurden als Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nach IAS 21 klassifiziert. Der Vorstand der Kapsch TrafficCom AG plant in absehbarer Zeit keine Rückführung dieser Darlehen und diese ist auch nicht wahrscheinlich. Die Währungsumrechnungsdifferenzen aus diesen Darlehen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

12 Sachanlagen.

Grundstücke und Bauten Nutzungsrecht Gebäudeleasing Technische Anlagen und Maschinen Anlagen
in Bau
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrecht sonstiges Leasing Summe
Buchwert zum 31. März 2022 2.363 34.177 4.195 539 5.320 2.400 48.993
Währungsumrechnungsdifferenzen -8 92 -122 -38 -166 -96 -337
Umgliederung 0 0 48 -230 182 -0 -0
Abgänge aufgrund des Verkaufs von Tochtergesellschaften 0 -24 0 0 -26 -104 -154
Zugang 198 19.958 533 865 2.015 2.288 25.856
Abgang -263 -3.963 -241 -189 -1 -241 -4.897
Zuschreibung 0 0 0 0 0 0 0
Planmäßige Abschreibungen -725 -11.150 -1.824 0 -1.944 -1.687 -17.330
Buchwert zum 31. März 2023 1.564 39.089 2.589 947 5.381 2.559 52.130
Anschaffungs-/Herstellungskosten 12.239 74.583 39.290 947 28.869 5.992 161.921
Kumulierte Abschreibungen -10.675 -35.494 -36.701 0 -23.487 -3.433 -109.791
Buchwert zum 31. März 2023 1.564 39.089 2.589 947 5.381 2.559 52.130
Grundstücke und Bauten Nutzungsrecht Gebäudeleasing Technische Anlagen und Maschinen Anlagen
in Bau
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrecht sonstiges Leasing Summe
Buchwert zum 31. März 2021 3.015 36.879 5.929 248 5.769 3.331 55.171
Währungsumrechnungsdifferenzen 22 719 121 2 160 64 1.088
Umgliederung 0 0 -7 -2 9 -0 -0
Abgänge aufgrund des Verkaufs von Tochtergesellschaften 0 -367 -49 0 -6 -16 -438
Zugang 220 8.187 554 594 1.812 969 12.335
Abgang -90 -483 -120 -303 -484 -260 -1.740
Zuschreibung 0 109 0 0 0 0 109
Planmäßige Abschreibungen -803 -10.867 -2.233 0 -1.940 -1.688 -17.532
Buchwert zum 31. März 2022 2.363 34.177 4.195 539 5.320 2.400 48.993
Anschaffungs-/Herstellungskosten 12.919 63.746 40.543 539 29.449 5.655 152.852
Kumulierte Abschreibungen -10.557 -29.569 -36.348 0 -24.128 -3.256 -103.858
Buchwert zum 31. März 2022 2.363 34.177 4.195 539 5.320 2.400 48.993

Nutzungsrechte aus sonstigem Leasing betreffen vor allem Kfz-Leasing. Die Leasingverbindlichkeiten sind in Erläuterung 24 dargestellt.

13 Immaterielle Vermögenswerte.

Aktivierte Entwicklungskosten Lizenzen und Rechte Firmenwert In Fertigstellung befindliche immaterielle Vermögenswerte Summe
Buchwert zum 31. März 2022 2.192 10.626 22.735 194 35.748
Währungsumrechnungsdifferenzen 33 56 -0 0 88
Zugang 0 504 0 113 617
Abgang -1 -0 0 -206 -207
Planmäßige Abschreibungen -400 -4.091 0 0 -4.491
Buchwert zum 31. März 2023 1.824 7.095 22.735 102 31.756
Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.184 98.976 60.246 102 172.508
Kumulierte Abschreibungen -11.360 -91.880 -37.511 0 -140.752
Buchwert zum 31. März 2023 1.824 7.095 22.735 102 31.756
Aktivierte Entwicklungskosten Lizenzen und Rechte Firmenwert In Fertigstellung befindliche immaterielle Vermögenswerte Summe
Buchwert zum 31. März 2021 2.746 10.253 22.755 474 36.229
Währungsumrechnungsdifferenzen 52 143 0 0 195
Umgliederung -94 94 0 0 0
Abgänge aufgrund des Verkaufs von Tochtergesellschaften 0 0 -20 0 -20
Zugang 0 3.835 0 90 3.925
Abgang 0 0 0 -370 -370
Planmäßige Abschreibungen -512 -3.699 0 0 -4.211
Buchwert zum 31. März 2022 2.192 10.626 22.735 194 35.748
Anschaffungs-/Herstellungskosten 13.752 100.806 44.051 194 158.804
Kumulierte Abschreibungen -11.560 -90.179 -21.316 0 -123.055
Buchwert zum 31. März 2022 2.192 10.626 22.735 194 35.748

13.1 Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer.

Immaterielle Vermögenswerte (ausgenommen jene mit unbestimmter Nutzungsdauer) sind den einzelnen Gesellschaften zugeordnet. Auf dieser Ebene werden diese Vermögenswerte bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf ihre Werthaltigkeit geprüft.

Zum 31. März 2023 gab es analog zum Vorjahr weder Wertminderungen noch Zuschreibungen.

13.2 Werthaltigkeit des Firmenwerts.

Der Firmenwert ist den folgenden sechs Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) zugeteilt und wird auf dieser Ebene auf Werthaltigkeit geprüft.

31. März 2022 31. März 2023
ZGE Tolling-Americas : Americas 11.771 11.771
ZGE Tolling-EMEA : Europa, Mttlerer Osten und Afrika 0 0
ZGE Tolling-APAC : Asien-Pazifik 7.371 7.371
ZGE TM-Americas : Americas 3.364 3.364
ZGE TM-EMEA : Europa, Mttlerer Osten und Afrika 0 0
ZGE TM-APAC : Asien-Pazifik 230 230
Firmenwert gesamt 22.735 22.735

Zum Jahresende 2022/23 wurde basierend auf dem Budget für das Geschäftsjahr 2023/24 sowie einer neuen Mehrjahresplanung, die auch Effekte aus dem Restrukturierungskonzept mit zahlreichen Maßnahmen für die kurz- und mittelfristige Effizienz- und Ergebnissteigerung beinhaltet, ein Werthaltigkeitstest für jede Gruppe von ZGEs durchgeführt. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Verbesserungen in den Prozessen, Optimierungen bei der Beschaffung, vertriebsseitige Optimierungen, Verbesserungen in der Projektabarbeitung, Fokussierung auf und Verbesserung des Nettoumlaufvermögens sowie selektive Personalmaßnahmen. Die Ergebnisse aus diesem Werthaltigkeitstest sind im Weiteren beschrieben.

13.2.1 Annahmen für den Werthaltigkeitstest.

Folgende Annahmen wurden zur Ermittlung des erzielbaren Betrages für alle ZGEs getroffen:

2021/22 2022/23
Bestimmung des erzielbaren Betrages Nutzungswert Nutzungswert
Detailplanungsjahre 4 Jahre 4 Jahre
Wachstumsrate ewige Rente 2,00 % 2,00 %
Marktrisikoprämie 7,31 % 5,71 %
Risikofreier Zinssatz 0,69 % 2,29 %

Bei sämtlichen ZGEs basiert die Marktseite in der Regel auf Projekten zur Errichtung eines Maut- oder Verkehrsmanagementsystems. In Verbindung damit kann oftmals langfristiges Betriebsgeschäft generiert werden. Zusätzlich können im Rahmen von solchen langfristigen Verträgen auch Systemerweiterungen (zum Beispiel durch zusätzliche Strecken oder durch zusätzliche Anwendungen) und/oder weitere laufende Komponentenlieferungen für Kunden erbracht werden. Diese Charakteristik des Projektgeschäftes ist im marktseitigen Planungsprozess der einzelnen ZGEs reflektiert.

Der Konzern plant in einem eigenen Tool sorgfältig jedes Kundenprojekt je Leistungsverpflichtung. Bei Projekten, in denen die Systeme bereits errichtet wurden, es aber noch mittel- oder langfristiges Betriebsgeschäft gibt (und damit verbunden mehrjährige Erfahrungswerte mit den Kunden), können die weiteren Verläufe, aber auch die Potenziale für Zusatzgeschäft meist sehr zuverlässig über die Restlaufzeit geplant werden. Für neue Errichtungsprojekte sind die Unsicherheiten bezüglich technischer Realisierung, Zeitplan und Quantitäten größer. Je näher jedoch der Vergabezeitpunkt solcher Errichtungsprojekte liegt, desto genauer können die diesbezüglichen Planungen erstellt werden. Besonders treffsicher können Errichtungsprojekte geplant werden, für die der Konzern bereits als Lieferant ausgewählt wurde oder die sich sogar schon in der Umsetzungsphase befinden. Projekte, bei denen Gewinn oder Durchführung zum Budgetierungszeitpunkt unwahrscheinlich sind, werden nicht für das Budget und die Mittelfristplanung herangezogen. Unsicherheiten, Verschiebungen und Abweichungen können im Projektgeschäft nie ausgeschlossen werden, allerdings werden diese Risiken durch professionelles Projektmanagement und -controlling bestmöglich minimiert. Zudem ist in den Planungen auch der Verkauf von Komponenten enthalten, der nicht mit Errichtungsprojekten in Verbindung steht. Auch dieser lässt sich aufgrund jahrelanger Erfahrungswerte in der Regel gut abschätzen.

In der ZGE Tolling-Americas gibt es eine Vielzahl von Projekten und Nachfrage nach Mautsystemen, vorwiegend in den USA, aber auch in den lateinamerikanischen Ländern, die nach ihrer Wahrscheinlichkeit beurteilt werden und entsprechend in die Planung einfließen. Auch in der ZGE TM-Americas wird eine starke Nachfrage nach Verkehrsmanagement-Projekten (insbesondere nach Verkehrssicherheits- und -überwachungs-Systemen) erwartet, die entsprechend in die Planung aufgenommen wurde.

Der Fokus in der Region EMEA liegt auf Europa, wenngleich weiterhin ausgewählte Projekte in Afrika und dem Mittleren Osten in diesen ZGEs enthalten sind. In der ZGE Tolling-EMEA gibt es aktuell eine starke Nachfrage nach Mautsystemen, nicht zuletzt aufgrund der Budgetknappheit vieler öffentlicher Haushalte. In die Planung wer- den bereits gewonnene, vorbereitete oder mögliche Errichtungs- und Betriebsprojekte sowie deren Erweiterungen gemäß ihrer Wahrscheinlichkeit inkludiert. In der ZGE TM-EMEA geht das Management von einer steigenden Nachfrage nach Verkehrsmanagementsystemen, insbesondere nach Verkehrstelematik-Lösungen in städtischen Bereichen, aus. Dies wurde in der Planung dieser ZGE entsprechend berücksichtigt.

Die Planung der ZGE Tolling-APAC basiert auf den zu implementierenden Errichtungs- und laufenden Betriebsprojekten und deren Erweiterungen sowie der Tatsache, dass in dieser Region Ausschreibungen in Vorbereitung oder bereits angelaufen sind. Verkehrstelematik-Lösungen sind in der ZGE TM-APAC wie auch in den anderen Regionen ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Es werden unterschiedliche Projekte im Bereich Verkehrssicherheits- und überwachungssysteme erwartet.

Die Lieferung von Komponenten ist bei allen Tolling-ZGEs ein mitunter wesentlicher Teil der Planung.

Im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen in der Ukraine und deren potenziellen Auswirkungen auf das Geschäft der Gruppe in den umliegenden Ländern Russland und Belarus (hier werden überwiegend Projekte im Bereich der ZGE Tolling-EMEA abgewickelt) ist festzuhalten, dass in Russland aktuell keine Aktivitäten stattfinden und für Belarus wurden etwaige Unsicherheiten und Risiken vor allem in deutlich gestiegenen Kapitalkosten berücksichtigt.

13.2.2 Peer Group.

Die für die Werthaltigkeitsüberprüfung herangezogene Peer Group umfasst neben der Kapsch TrafficCom AG elf weitere Unternehmen, wobei für die Ermittlung der Parameter im Geschäftsjahr 2022/23 letztlich nur sechs Unternehmen relevant waren (2021/22: elf Unternehmen – davon sieben relevant). Die Zusammensetzung der Peer Group hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Das Debt/Equity Ratio der Peer Group lag im Geschäftsjahr 2022/23 bei 22,3 % (2021/22: 30,8 %), der unlevered Betafaktor bei 0,87 (2021/22: 0,7).

13.2.3 Ergebnisse des Werthaltigkeitstests.
Tolling- TM-
2022/23 Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Der ZGE zugeordneter Buchwert des Firmenwerts 11.771 0 7.371 3.364 0 230
Der ZGE zugeordneter Buchwert immaterieller Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer (exkl. Firmenwert)
0 85 0 0 17 0
Nutzungswert (Value in Use) der ZGE 100.623 90.201 18.740 33.819 28.576 7.581
Buchwert der ZGE 58.126 66.748 10.771 32.017 8.282 131
Diskontierungszinssatz 9,8 % 13,9 % 7,9 % 19,7 % 9,9 % 7,8 %
Diskontierungszinssatz vor Steuern 14,2 % 20,3 % 10,8 % 26,8 % 14,1 % 10,7 %
Break-even-Diskontierungszinssatz vor Steuern 33,9 % 26,4 % 18,8 % 30,6 % 22,6 % 83,2 %

In der ZGE Tolling-EMEA konnte der Buchwert durch den Anstieg der Fixed Assets aus der Verlängerung eines wesentlichen Leasingvertrages, des Vorratsvermögens sowie der Reduktion der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um insgesamt EUR 21,0 Mio. erhöht werden. Der Rückgang in der ZGE TM-EMEA um EUR 29,8 Mio. ist vor allem auf die gesunkenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Anstieg bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.

Tolling- TM-
2021/22 Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Der ZGE zugeordneter Buchwert des Firmenwerts 11.771 0 7.371 3.364 0 230
Der ZGE zugeordneter Buchwert immaterieller Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer (exkl. Firmenwert)
0 158 0 0 36 0
Nutzungswert (Value in Use) der ZGE 173.079 61.007 56.350 61.261 49.478 86.333
Buchwert der ZGE 67.277 45.794 10.474 23.881 38.080 283
Diskontierungszinssatz 7,2 % 8,9 % 6,6 % 8,2 % 8,0 % 6,6 %
Diskontierungszinssatz vor Steuern 9,6 % 11,7 % 9,5 % 11,2 % 10,1 % 8,5 %
Break-even-Diskontierungszinssatz vor Steuern 21,9 % 15,3 % 155,9 % 28,9 % 17,0 % 189,7 %
13.2.4 Sensitivitätsanalyse mit Auswirkung auf den Nutzungswert (Value in Use).
2022/23 Erhöhung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz + 10 % -7.024 -9.784 -1.941 -1.222 -5.609 -1.037
Umsatzwachstum + 10 % 2.045 6.088 367 554 4.008 1.212
EBITDA-Marge + 10 % 2.225 4.857 514 684 1.915 188
Wachstumsrate ewige Rente + 0,5 PP 3.626 3.436 1.338 201 3.079 746
Verringerung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz - 10 % 8.974 12.409 2.531 1.468 7.258 1.363
Umsatzwachstum - 10 % -2.020 -5.963 -364 -541 -3.897 -1.142
EBITDA-Marge - 10 % -2.225 -4.857 -514 -684 -1.915 -188
Wachstumsrate ewige Rente - 0,5 PP -3.192 -3.160 -1.128 -190 -2.714 -628
2021/22 Erhöhung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz + 10 % -20.005 -6.230 -5.271 -6.541 -2.603 -12.018
Umsatzwachstum + 10 % 4.153 2.441 1.952 2.000 328 12.371
EBITDA-Marge + 10 % 3.155 2.297 1.527 1.289 690 904
Wachstumsrate ewige Rente + 0,5 PP 15.488 3.901 4.517 4.267 1.742 10.540
Verringerung der Annahme Tolling- TM-
Americas EMEA APAC Americas EMEA APAC
Diskontierungszinssatz - 10 % 26.383 8.079 7.005 8.521 3.357 16.077
Umsatzwachstum - 10 % -4.107 -2.409 -1.919 -1.976 -327 -11.382
EBITDA-Marge - 10 % -3.155 -2.297 -1.527 -1.289 -748 -904
Wachstumsrate ewige Rente - 0,5 PP -12.782 -3.374 -3.634 -3.629 -1.475 -8.479

13.3 Aktivierte Entwicklungskosten.

Die Entwicklungskosten betreffen Aufwendungen, die gemäß IAS 38 aktiviert und ab Verfügbarkeit zur kommerziellen Nutzung über 3 bis 15 Jahre abgeschrieben werden.

Weitere Forschungs- und Entwicklungskosten des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf TEUR 78.329 (2021/22: TEUR 83.527). Im Geschäftsjahr 2022/23 waren davon TEUR 51.267 (2021/22: TEUR 46.146) kundenspezifische Entwicklungskosten, die an die Kunden weiterverrechnet wurden. Der restliche Betrag von TEUR 27.063 (2021/22: TEUR 37.381) wurde als Aufwand erfasst.

14 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

2021/22 2022/23
Buchwert zum 31. März 2022 29.751 27.832
Zugang 593 0
Umgliederung von Fremdkapital in Eigenkaptital 667 0
Anteiliges Periodenergebnis das Kerngeschäft betreffend -2.073 -1.731
Anpassungen aus Zwischengewinneliminierung 50 50
Anteiliges Periodenergebnis aus Finanzinvestitionen -1.190 -1.266
Währungsumrechnungsdifferenzen 34 -149
Buchwert zum 31. März 2023 27.832 24.736
davon Anteile an assoziierten Unternehmen 8.544 7.278
davon Anteile an Gemeinschaftsunternehmen 19.288 17.458

Der Zugang im Vorjahr betraf eine weitere Kapitalisierung der Gesellschaft Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien. Die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital führte im Vorjahr zu einer Erhöhung des Anteils an Traffic Technology Services, Inc., USA (TEUR 667).

Assoziierte Unternehmen.

Traffic Technology Services, Inc., USA, wird als assoziiertes Unternehmen erfasst.

Traffic Technology Services, Inc., USA.

Zum Stichtag 31. März 2023 hielt Kapsch TrafficCom 42,44 % (31. März 2022: 42,44 %). Das Unternehmen wird nach der Equity-Methode bilanziert und der Buchwert des Anteils zum 31. März 2023 betrug TEUR 7.278 (31. März 2022: TEUR 8.544). Das anteilige Ergebnis aus diesem assoziierten Unternehmen betrug 2022/23 TEUR -1.266 (2021/22: TEUR -1.190) und wird im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2022 31. März 2023
Langfristige Vermögenswerte 6.288 6.273
Kurzfristige Vermögenswerte 1.781 1.511
Langfristige Schulden -1.532 -4.192
Kurzfristige Schulden -1.166 -1.381
Nettovermögen 5.370 2.211
2021/22 2022/23
Umsatz 2.398 3.060
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2.796 -2.992
Sonstiges Ergebnis -9 -0
Gesamtergebnis -2.804 -2.993

Gemeinschaftsunternehmen.

Die Gemeinschaftsunternehmen umfassen autoTicket GmbH, Deutschland, Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, und das Konsortium MyConsorzio, Italien. Auch diese Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

autoTicket GmbH, Deutschland.

Per 13. August 2018 wurde gemeinsam mit CTS EVENTIM AG & Co. KGaA die Gesellschaft autoTicket GmbH, Deutschland, (autoTicket) als Mantelgesellschaft übernommen. Kapsch TrafficCom hält 50 % der Anteile und bilanziert die Gesellschaft als Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Da die Aktivitäten und die Strategie von autoTicket zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom gehören, werden die anteiligen Ergebnisse (2022/23: TEUR -1.765 und 2021/22: TEUR -1.785) im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen (Position „Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“). Der Buchwert zum 31. März 2023 betrug TEUR 16.663 (31. März 2022: TEUR 18.427).

Weitere Informationen sind in Erläuterung 28 enthalten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2022 31. März 2023
Langfristige Vermögenswerte 56.625 58.161
Kurzfristige Vermögenswerte 188 476
Langfristige Schulden -18.293 -24.681
Kurzfristige Schulden -1.667 -631
Nettovermögen 36.852 33.325
Liquide Mittel 181 465
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) -18.604 -24.681
2021/22 2022/23
Umsatz 304 318
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -3.570 -3.527
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -3.570 -3.527
Überleitung 31. März 2022 31. März 2023
Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres 40.422 36.852
Erhöhung Nominalkapital und Kapitalrücklage 0 0
Gesamtergebnis -3.570 -3.527
Nettovermögen zum 31. März des Geschäftsjahres 36.852 33.325
Anteil von Kapsch TrafficCom (50 %) 18.427 16.662
Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres 18.427 16.662
Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien.

Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde mit einem Partner zu gleichen Teilen (50 %) die Gesellschaft Copiloto Colombia S.A.S., Kolumbien, gegründet. Die anteiligen Ergebnisse beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf TEUR 34 (2021/22: TEUR -288). Da die Aktivitäten und Strategien von Copiloto zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden die anteiligen Ergebnisse im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Der Buchwert zum 31. März 2023 betrug TEUR 669 (31. März 2022: TEUR 735).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zusammenfassenden Finanzinformationen der Gesellschaft.

31. März 2022 31. März 2023
Langfristige Vermögenswerte 638 1.170
Kurzfristige Vermögenswerte 1.185 729
Langfristige Schulden 0 -280
Kurzfristige Schulden -122 -147
Nettovermögen 1.702 1.472
Liquide Mittel 578 426
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 0 0
2021/22 2022/23
Umsatz 48 151
Jahresüberschuss/-fehlbetrag -576 68
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -576 68
Überleitung 31. März 2022 31. März 2023
Nettovermögen zu Beginn des Geschäftsjahres 1.023 1.702
Erhöhung Nominalkapital und Kapitalrücklage 1.186 0
Gesamtergebnis -576 68
Währungsumrechnungsdifferenzen 69 -298
Nettovermögen zum 31. März des Geschäftsjahres 1.702 1.472
Anteil von Kapsch TrafficCom (50 %) 851 736
Anpassungen aus Zwischengewinneliminierung -116 -66
Buchwert zum 31. März des Geschäftsjahres 735 670
Konsortien.

tolltickets GmbH, Deutschland, hält 50 % der Anteile am Konsortium MyConsorzio, das gemeinschaftlich mit einem Partner geführt wird. Die Konsortialmitglieder sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen. Die Bilanzierung erfolgt nach der Equity-Methode. Anteilige Ergebnisse aus diesem Gemeinschaftsunternehmen (2022/23: TEUR 0 und 2021/22: TEUR 0) werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Der Buchwert der Anteile an MyConsorzio betrug zum 31. März 2023 TEUR 1 (31. März 2022: TEUR 1). Die Finanzinformationen der Gesellschaft zum Bilanzstichtag sind nicht wesentlich. Das Nettovermögen zum 31. Dezember 2022 betrug TEUR 2 (31. Dezember 2021: TEUR 2). Die Umsätze betrugen im Geschäftsjahr 2022 TEUR 3.545 (2021: TEUR 4.727) und das Ergebnis nach Steuern erreichte TEUR 0 (2021: TEUR 2).

Gemeinschaftliche Tätigkeiten.

Kapsch TrafficCom hatte im Geschäftsjahr 2022/23 mehrere gemeinschaftliche Vereinbarungen, hauptsächlich für Projekte im Bereich der Errichtung und Wartung. Diese sind als gemeinschaftliche Tätigkeiten klassifiziert. Auch das Unternehmen MoKA SAS, Frankreich, ist als gemeinschaftliche Tätigkeit in den Konzern einbezogen. Im Geschäftsjahr 2022/23 ist keine dieser gemeinschaftlichen Tätigkeiten einzeln für die Gruppe wesentlich. Anteilige Umsätze in Höhe von TEUR 14.593 (2021/22: TEUR 4.282) und anteilige Ergebnisse in Höhe von TEUR 954 (2021/22: TEUR 1.332) sind in die jeweiligen Positionen im Konzernabschluss einbezogen.

15 Finanzinstrumente.

Finanzinstrumente nach Kategorie 31. März 2022 31. März 2023
Fair Value Level Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige und langfristige Vermögenswerte 135.550 122.317
Fortgeführte Anschaffungskosten 98.023 88.270
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (lang- und kurzfristig) 1) Level 3 98.023 88.270
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 1.545 1.545 1.234 1.234
Derivative Finanzinstrumente Level 2 1.545 1.545 1.234 1.234
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 2) 35.982 32.813
Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen (lang- und kurzfristig) zu fortgeführten Anschaffungskosten 1) Level 3 87.490 86.079
Sonstige finanzielle Vermögenswerte und
Beteiligungen (lang- und kurzfristig)
16.564 18.126
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 3.807 3.807 3.030 3.030
Wertpapiere Level 1 3.700 3.700 2.931 2.931
Beteiligungen Level 3 107 107 98 98
Beteiligungen (mit Optierung erfolgsneutraler Bewertung) Level 3 0 0 0 0
Fortgeführte Anschaffungskosten 1) 12.757 15.097
Sonstige finanzielle Forderungen und Ausleihungen
(langfristig)
Level 3 11.177 13.188
Sonstige finanzielle Forderungen und Ausleihungen
(kurzfristig)
Level 3 1.580 1.909
Liquide Mittel zu fortgeführten Anschaffungskosten 1) Level 3 59.751 45.228
Finanzverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) zu
fortgeführten Anschaffungskosten
180.065 179.041 189.642 185.788
Schuldscheindarlehen Level 2 31.479 31.478 31.257 30.782
Projektfinanzierung Level 2 33.226 33.310 44.052 44.097
Betriebsmittelkredite Level 2 99.626 98.561 92.483 89.211
Sonstige Finanzverbindlichkeiten Level 2 15.734 15.692 21.849 21.697
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) zu fortgeführten Anschaffungskosten 39.544 43.794
Leasingverbindlichkeiten (lang- und kurzfristig) 3) 39.544 43.794
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten 1) Level 3 71.476 75.051
Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen
(lang- und kurzfristig)
46.543 44.095
Fortgeführte Anschaffungskosten 1) 425 430
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Level 3 425 430
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 74 74 74 74
Derivative Finanzinstrumente Level 2 74 74 74 74
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 2) 46.044 43.590

1) Keine Angabe zum beizulegenden Zeitwert, da der Buchwert dieser zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Position einen angemessenen Näherungswert gemäß IFRS 7.29 a) darstellt.

2) Nicht finanzielle Forderungen und Verbindlichkeiten dienen nur zur Abstimmung mit der jeweiligen Bilanzposition.

3) Leasingverbindlichkeiten sind finanzielle Schulden, die jedoch nicht den Angabepflichten gemäß IFRS 7 unterliegen.

Veränderungen und beizulegender Zeitwert.

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen.

Wertpapiere zum 31. März 2023 betrafen, wie im Vorjahr, Staatsanleihen, Bankschuldverschreibungen sowie Anteile an Investmentfonds. Kapsch TrafficCom nutzte die Option, ein Schuldinstrument, das nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren wäre, mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen.

Fair-Value-Hierarchie und Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind einem der drei nachfolgenden Fair-Value-Level zuzuordnen:

  • Level 1: Für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bestehen notierte Preise auf aktiven Märkten. Im Konzern wurden börsenotierte Eigenkapitalinstrumente der Level-1-Kategorie zugeordnet.
  • Level 2: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird anhand eines Bewertungsverfahrens, abgeleitet von direkt oder indirekt beobachtbaren Marktdaten, ermittelt. In diese Kategorie fallen Wertpapiere, die nicht regelmäßig gehandelt werden, derivative Finanzinstrumente und finanzielle Schulden. Spezifische Bewertungsverfahren werden wie folgt angewendet:
  • Quotierte Marktpreise werden für Wertpapiere herangezogen.
  • Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird anhand beobachtbarer Renditekurven als Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme berechnet.
  • Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften wird mit dem Termin-Wechselkurs zum Bilanzstichtag bewertet, wobei der sich ergebende Wert auf den Barwert abgezinst wird.
  • Der beizulegende Zeitwert der in Level 2 eingeordneten Finanzverbindlichkeiten wurde durch Diskontierung der Bruttocashflows über die vertragliche Laufzeit mit einem risikoadäquaten am Markt beobachtbaren Zinssatz ermittelt.
  • Level 3: Hier werden Finanzinstrumente eingeordnet, deren Bewertungsinformationen nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Variable Kaufpreiskomponenten (Earn-out) fallen zum Beispiel in diese Kategorie. Sie basieren auf vereinbarten Konditionen und den Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatz-/Ergebnisentwicklung der betreffenden Tochtergesellschaften. Langfristige Kaufpreiskomponenten werden mit einem risikoadäquaten Zinssatz abgezinst.

Gesamtergebnisrechnung.

Finanzinstrumente wurden in der Gesamtergebnisrechnung mit folgenden Nettoergebnissen erfasst:

2021/22 2022/23
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte Kredite und Forderungen 1.474 -7.731
Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten -5.701 -8.635
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert -106 406
Gesamt -4.333 -15.960
Derivative Finanzinstrumente.

Derivative Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind im operativen Ergebnis bzw. Finanzergebnis ausgewiesen.

Die einführende Tabelle in dieser Erläuterung zeigt die Buchwerte. Die operativen Erträge bzw. Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Finanzinstrumente betrugen TEUR 0 bzw. TEUR -31 (2021/22: TEUR 35 bzw. TEUR -126). Die Gewinne und Verluste, die im Finanzergebnis enthalten sind, werden in Erläuterung 9 dargestellt.

Zum 31. März 2023 sind Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 1.234 (31. März 2022: TEUR 1.545) in „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte“ sowie Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 74 (31. März 2022: TEUR 74) in „Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen“ enthalten, welche zur Gänze im nächsten Jahr zahlungswirksam werden.

Zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos können derivative Finanzinstrumente als Hedges designiert werden, wobei es sich dabei meist um Devisenterminkontrakte mit unterschiedlichen Laufzeiten und in verschiedenen Währungen handelt. Zum 31. März 2023 gab es, wie im Vorjahr, keine offenen Cashflow Hedges.

16 Sonstige langfristige Vermögenswerte.

31. März 2022 31. März 2023
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.289 3.289
Langfristige Leasingforderungen 503 741
Sonstige langfristige Forderungen 309 282
Gesamt 4.101 4.311

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen aus dem Projekt „Automatische Kontrolle der Maut“ in Deutschland, die kurzfristig nicht bezahlt werden (siehe Erläuterung 28).

Für Details zu den langfristigen Leasingforderungen siehe Erläuterung 24.

Die sonstigen langfristigen Forderungen beinhalten Mietgarantien für Gebäude der spanischen Gesellschaften. Die Restlaufzeit beträgt mehr als ein Jahr, aber weniger als zwei Jahre ab dem Bilanzstichtag. Die Brutto-cashflows der sonstigen langfristigen Vermögenswerte mit Laufzeiten von bis zu zwei Jahren betrugen TEUR 291 (31. März 2022: TEUR 3.361 ), mit Laufzeiten zwischen zwei und drei Jahren TEUR 3.289 (31. März 2022: TEUR 251) und mit Laufzeiten von über drei Jahren TEUR 3 (31. März 2022: TEUR 3).

17 Latente Steueransprüche/-schulden.

31. März 2022 31. März 2023
Latente Steuerforderungen, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden 21.380 44.823
Latente Steuerforderungen, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden 38.842 4.954
Latente Steuerforderungen 60.223 49.777
Latente Steuerverbindlichkeiten, die nach mehr als 12 Monaten realisiert werden 6 752
Latente Steuerverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten realisiert werden 2.853 899
Latente Steuerverbindlichkeiten 2.859 1.651
Latente Steuerforderungen (+) / Steuerverbindlichkeiten (-) netto 57.364 48.126

Latente Steueransprüche aufgrund steuerlicher Verlustvorträge und sonstiger in Zukunft abzugsfähiger temporärer Differenzen werden nur bis zum Ausmaß ihrer möglichen Realisierung bilanziert. Im vorliegenden Konzernabschluss wurden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 351.596 (31. März 2022: TEUR 284.488) aufgrund der unsicheren Verwertungsmöglichkeit durch künftige steuerpflichtige Erträge nicht angesetzt. Die nicht angesetzten Verlustvorträge betreffen ausländische Tochtergesellschaften, vor allem in Spanien, in den USA und Sambia. Sie verfallen zum überwiegenden Teil nicht oder nicht vor dem Jahr 2030. Alle anderen latenten Steueransprüche wurden als zukünftig steuerlich abzugsfähige Posten in den entsprechenden Konzerngesellschaften bilanziert.

Sensitivitätsanalysen deuten darauf hin, dass die latenten Steueransprüche bei einer Änderung der Ergebnisse vor Steuern um +/-10 % von den bisher angenommenen Schätzungen um rund TEUR +3.031 bzw. TEUR -3.846 abweichen würden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden, unter Berücksichtigung der Fristigkeiten, saldiert, wenn ein entsprechender einklagbarer Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

Die latenten Steueransprüche/-schulden sind den folgenden Posten zuordenbar:

31. März 2022 Aufwand/
Ertrag im
Perioden-
ergebnis erfasst
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
Um-
gliederung und Saldierung
31. März 2023
Steuerliche Verlustvorträge 41.310 -2.949 0 98 0 38.460
Steuerlich nicht anerkannte
Rückstellungen
2.311 -106 -410 1 0 1.795
Steuerlich nicht anerkannte
Abschreibungen
3.030 -1.643 0 0 0 1.387
Sonstige (aktive Abgrenzungen) 13.571 -855 -188 -737 -3.656 8.135
Latente Steueransprüche 60.223 -5.552 -598 -639 -3.656 49.777
Sonderabschreibungen im
Anlagevermögen
30 -9 0 -21 21 21
Gewinne aus der Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert
971 0 0 0 0 971
Sonstige (passive Abgrenzungen) 1.858 2.496 0 -18 -3.677 659
Latente Steuerschulden 2.859 2.487 0 -38 -3.656 1.651
Saldierte Werte 57.364 -8.039 -598 -600 0 48.126
31. März 2021 Aufwand/
Ertrag im
Perioden-
ergebnis erfasst
Im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
Um-
gliederung und Saldierung
31. März 2022
Steuerliche Verlustvorträge 42.517 -1.628 721 -300 41.310
Steuerlich nicht anerkannte
Rückstellungen
4.024 -1.653 -74 13 0 2.311
Steuerlich nicht anerkannte
Abschreibungen
3.662 -631 0 0 0 3.030
Sonstige (aktive Abgrenzungen) 11.789 -1.130 -681 36 3.558 13.571
Latente Steueransprüche 61.992 -5.042 -756 771 3.258 60.223
Sonderabschreibungen im
Anlagevermögen
40 -127 0 0 117 30
Gewinne aus der Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert
8.595 -337 0 0 -7.287 971
Sonstige (passive Abgrenzungen) -7.619 -969 0 19 10.428 1.858
Latente Steuerschulden 1.016 -1.434 0 19 3.258 2.859
Saldierte Werte 60.976 -3.609 -756 752 0 57.364

18 Vorräte.

31. März 2022 31. März 2023
Bezogene Teile und Handelswaren, zu Anschaffungskosten 13.848 20.759
Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen,
zu Herstellungskosten
2.801 3.896
Fertigerzeugnisse, zu Herstellungskosten 18.363 19.943
Anzahlungen auf Vorräte 544 505
Gesamt 35.556 45.103

Die Vorräte stiegen vor allem in den produzierenden Gesellschaften in Österreich und Kanada. Bei einzelnen Posten der Vorräte wurden Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert vorgenommen. Der Bestand der Wertminderungen betrug zum 31. März 2023 TEUR 15.285 (31. März 2022: TEUR 22.721). In der Berichtsperiode wurden daher TEUR +1.611 erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst (2021/22: TEUR + 7.617). Wären die getroffenen Annahmen für die Wertminderungen der Vorräte um 10  % höher oder niedriger gewesen, wäre der Effekt TEUR -4.510 bzw. TEUR +4.510 (31. März 2022: TEUR -3.556 bzw. TEUR +3.556) gewesen.

19 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte.

31. März 2022 31. März 2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 100.394 98.117
Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -5.968 -13.418
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto 94.425 84.699
Forderungen gegenüber dem Finanzamt (ausgenommen Ertragsteuern) 17.173 14.629
Kurzfristige Leasingforderungen 525 567
Übrige Forderungen und Abgrenzungen 19.327 18.110
Gesamt 131.449 118.005

Für Details zu den kurzfristigen Leasingforderungen siehe Erläuterung 24.

Die Entwicklung der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:

Wertberichtigungen ECL nach
IFRS 9
31. März 2022 Wertberichtigungen ECL nach
IFRS 9
31. März 2023
Stand am 1. April des Vorjahres -4.571 -1.966 -6.537 -4.401 -1.567 -5.968
Zuführung -56 636 581 -7.719 -335 -8.054
Verbrauch 20 -238 -218 54 121 175
Auflösung 326 0 326 275 0 275
Währungsumrechnungsdifferenzen -120 0 -120 154 0 154
Stand am 31. März des Geschäftsjahres -4.401 -1.567 -5.968 -11.637 -1.781 -13.418

Der Anstieg bei den Wertberichtigungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrifft im Wesentlichen einen langjährigen Kunden in der Region EMEA, der Rechnungen über einen längeren Zeitraum nicht begleichen konnte. Im April 2023 konnte eine Vereinbarung über einen Zahlungsplan getroffen werden, woraus sich bei Einhaltung dieses Zahlungsplans eine Reduktion der Wertberichtigung im Ausmaß von EUR 4,5 Mio. ergibt.

Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

31. März 2022 31. März 2023
Noch nicht fällig 52.507 52.228
Überfällig
1-30 Tage 9.257 9.433
31-60 Tage 7.115 3.154
61-90 Tage 2.426 1.870
91-180 Tage 22.423 7.776
181-270 Tage 790 2.146
über 271 Tage 5.877 21.511
Gesamt 100.394 98.117

Von den Gesamtforderungen sind 62,8 % noch nicht fällig oder innerhalb von 30 Tagen überfällig (Vorjahr: 61,5 %). Der Anstieg der über 271 Tage überfälligen Forderungen betrifft vor allem Kunden in den USA, Mexiko und Chile sowie einen langjährigen Kunden in der Region EMEA. Es besteht keine Konzentration des Kreditrisikos, da der Konzern im Allgemeinen eine große Zahl an Kunden weltweit hat.

20 Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten.

Die Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten aus Kundenverträgen setzen sich wie folgt zusammen:

31. März 2022 31. März 2023
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 85.335 82.620
Wertberichtigung zu kurzfristigen Vertragsvermögenswerten -1.548 -408
Summe kurzfristige Vertragsvermögenswerte 83.787 82.213
Langfristige Vertragsvermögenswerte 3.703 3.867
Wertberichtigung zu langfristigen Vertragsvermögenswerten 0 0
Summe langfristige Vertragsvermögenswerte 3.703 3.867
Summe Vertragsvermögenswerte 87.490 86.079
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 35.678 31.062
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 1.207 450
Summe Vertragsverbindlichkeiten 36.884 31.512

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden negative Margenanpassungen in Höhe von TEUR 14.375 (2021/22: TEUR 29.897) ergebniswirksam. Die Anpassungen in den USA konnten stark reduziert werden (von TEUR 29.897 auf TEUR 8.328), allerdings gab es Margenreduktionen in EMEA in Höhe von TEUR 5.175 sowie bei einem Projekt in LAM in Höhe von TEUR 873.

Wertberichtigungen zu Vertragsvermögenswerten betrugen zum 31. März 2023 TEUR 408 (31. März 2022: TEUR 1.548) und betrafen die erwarteten Wertberichtigungen nach IFRS 9. In der Gesamtergebnisrechnung 2022/23 wurde ein Ertrag in Höhe von TEUR 1.141 (2021/22: TEUR 85) berücksichtigt.

Von den Vertragsverbindlichkeiten zum 31. März 2022 in Höhe von TEUR 36.884 wurden TEUR 18.859 im Geschäftsjahr 2022/23 als Umsatzerlöse erfasst (2021/22: TEUR 12.860).

Die zukünftigen Umsatzerlöse aus nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen betrugen zum Bilanzstichtag:

2021/22 2022/23
Zukünftige Umsatzerlöse 1.274.615 1.186.933
Bis zu 1 Jahr 403.106 401.716
Zwischen 1 und 2 Jahren 213.759 196.415
Zwischen 2 und 3 Jahren 129.408 128.719
Zwischen 3 und 4 Jahren 105.648 86.851
Zwischen 4 und 5 Jahren 77.885 74.639
Über 5 Jahre 344.809 298.593

Sensitivitätsanalysen deuten darauf hin, dass das Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit (EBIT) bei einer Änderung der Margen um +/-10 % von den bisher angenommenen Schätzungen um rund TEUR +6.005 bzw. TEUR -5.272 (Vorjahr: TEUR +4.603 bzw. TEUR -4.195) abweichen würde.

21 Liquide Mittel.

31. März 2022 31. März 2023
Kassa 35 41
Guthaben bei Kreditinstituten 59.716 45.187
Gesamt 59.751 45.228

Die Buchwerte dieses Postens stellen auch den Finanzmittelbestand der Geldflussrechnung zum Ende der Berichtsperiode dar.

22 Eigenkapital.

Grundkapital.

Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.000.000. Das Grundkapital wurde vollständig eingezahlt und verteilt sich auf 13.000.000 Stückaktien. Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme. Es bestehen keine Deckelungen oder Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien.

Genehmigtes Kapital.

In der ordentlichen Hauptversammlung 2021 wurde die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von bis zu 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre beschlossen. Der Vorstand ist bis 28. September 2026 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in einer oder mehreren Tranchen um bis zu 10 % zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen. Bei der Gesellschaft besteht derzeit kein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf.

Eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf der Hauptversammlung vom 10. September 2019 lief am 10. März 2022 aus.

Zum 31. März 2023 hielt Kapsch TrafficCom, wie im Vorjahr, keine eigenen Aktien, keine Anteile, die für Optionen zurückgehalten werden, und keine Wandlungsrechte.

Kapitalrücklage.

In der Kapitalrücklage wird jener Teil der Rücklagen ausgewiesen, der nicht aus dem Periodenergebnis früherer Berichtsperioden gebildet worden ist.

Sonstige Rücklagen.

Die sonstigen Rücklagen beinhalten Effekte aus der Veränderung der Beteiligungsquote an Tochterunternehmen sowie Rücklagen aus dem sonstigen Konzernergebnis, wie die Rücklage für Differenzen aus der Währungsumrechnung, Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses nach Abzug latenter Steuern sowie die Veränderung der Cashflow-Hedge-Rücklage nach Abzug latenter Steuern.

Konzernbilanzgewinn/-verlust.

Der Konzernbilanzgewinn/-verlust enthält die akkumulierten den Anteilseignern zuzurechnenden Periodenergebnisse abzüglich getätigter Ausschüttungen.

Dividendenausschüttung.

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde, wie im Vorjahr, von der Kapsch TrafficCom AG keine Dividende ausgeschüttet. An nicht beherrschende Anteile wurden im Geschäftsjahr 2022/23 Dividenden in Höhe von TEUR 251 ausgeschüttet.

Nicht beherrschende Anteile.

Diese umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Umgliederung Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

Diese Effekte im Geschäftsjahr 2021/22 betreffen die Umgliederung der Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses von Kapsch TrafficCom S.r.l. a socio unico, Italien, aufgrund des Verkaufs der Gesellschaft.

23 Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten.

31. März 2022 31. März 2023
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 136.051 58.472
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 44.013 131.170
180.065 189.642

Die Bewegungen stellen sich wie folgt dar:

31. März 2022 Abgang aus Verkauf von Unternehmen Umgliederung Aufnahme Rückzahlung Währungsumrechnungsdifferenzen und Zinsabgrenzungen 31. März 2023
Schuldscheindarlehen 31.479 0 -22.996 0 0 9 8.491
Kredite für Akquisitionen 3.568 0 -3.568 0 0 0 0
Kredite zur Projektfinanzierung 12.500 0 -12.500 0 0 0 0
Betriebsmittelkredite 88.505 0 -45.138 1.600 0 14 44.981
Darlehen von verbundenen Unternehmen 0 0 0 5.000 0 0 5.000
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
136.051 0 -84.202 6.600 0 23 58.472
Schuldscheindarlehen 0 0 22.996 0 0 -230 22.766
Kredite für Akquisitionen 3.572 0 3.568 0 -1.786 0 5.354
Kredite zur Projektfinanzierung 20.726 0 28.421 364 -6.250 792 44.052
Betriebsmittelkredite 11.911 0 28.064 16.358 -8.693 -137 47.502
Sonstige kurzfristige Kredite 7.805 -234 1.153 4.931 -1.645 -515 11.495
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
44.013 -234 84.202 21.654 -18.374 -91 131.170
Gesamt 180.065 -234 0 28.254 -18.374 -68 189.642
31. März 2021 Umgliederung Aufnahme Rückzahlung Währungsumrechnungsdifferenzen und Zinsabgrenzungen 31. März 2022
Schuldscheindarlehen 31.468 0 0 0 11 31.479
Kredite für Akquisitionen 7.140 -3.572 0 0 0 3.568
Kredite zur Projektfinanzierung 25.000 -12.500 0 0 0 12.500
Betriebsmittelkredite 57.287 10.723 18.944 0 1.551 88.505
Langfristige
Finanzverbindlichkeiten
120.895 -5.349 18.944 0 1.562 136.051
Schuldscheindarlehen 42.879 0 0 -42.549 -330 0
Kredite für Akquisitionen 3.572 3.572 0 -3.572 0 3.572
Kredite zur Projektfinanzierung 20.715 12.500 0 -12.528 38 20.726
Betriebsmittelkredite 27.928 -10.723 1.160 -6.695 242 11.911
Sonstige kurzfristige Kredite 7.268 0 4.195 -4.587 929 7.805
Kurzfristige
Finanzverbindlichkeiten
102.362 5.349 5.354 -69.931 879 44.013
Gesamt 223.257 0 24.298 -69.931 2.441 180.065

Aufnahmen und Rückzahlungen sind zahlungswirksam.

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen zu den Fristigkeiten sowie Zinssätzen der beiden verbleibenden Tranchen des im Juni 2016 begebenen Schuldscheindarlehens:

Tranche Zinssatz Zinsfestsetzung
und Zinszahlung
Rückzahlung
EUR 23,0 Mio. 6M EURIBOR + 150 Bp halbjährlich 16. Juni 2023
EUR 8,5 Mio. 2,26 % jährlich 16. Juni 2026

Die Bruttocashflows (inklusive Zinsen) der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellen sich zum Stichtag wie folgt dar:

2022/23 Schuldschein-
darlehen
Kredite
für Akquisitionen
Kredite zur Projektfinanzierung Betriebs-
mittel-
kredite
Sonstige
Kredite
Gesamt
Im 1. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 23.398 3.600 13.575 28.335 5.752 74.658
Im 2. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 117 1.793 31.726 22.905 5.363 61.905
Gesamt bis zu 1 Jahr 23.515 5.393 45.301 51.240 11.115 136.564
Zwischen 1 und 2 Jahren 59 0 694 11.673 5.728 18.154
Zwischen 2 und 3 Jahren 59 0 0 10.424 -0 10.483
Zwischen 3 und 4 Jahren 8.550 0 0 10.273 -0 18.823
Zwischen 4 und 5 Jahren 0 0 0 14.276 -0 14.276
Über 5 Jahre 0 0 0 0 0 0
Gesamt 32.182 5.393 45.995 97.886 16.843 198.299
2021/22 Schuldschein-
darlehen
Kredite
für Akquisitionen
Kredite zur Projektfinanzierung Betriebs-
mittel-
kredite
Sonstige
Kredite
Gesamt
Im 1. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 326 1.831 6.501 6.777 6.015 21.449
Im 2. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 326 1.828 14.661 7.858 1.964 26.637
Gesamt bis zu 1 Jahr 652 3.659 21.162 14.635 7.979 48.086
Zwischen 1 und 2 Jahren 23.412 3.590 12.589 53.765 358 93.715
Zwischen 2 und 3 Jahren 192 0 0 10.613 22 10.827
Zwischen 3 und 4 Jahren 192 0 0 10.312 380 10.883
Zwischen 4 und 5 Jahren 8.584 0 0 10.147 0 18.732
Über 5 Jahre 0 0 0 5.275 0 5.275
Gesamt 33.032 7.249 33.751 104.747 8.739 187.518

Die Verzinsung der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

2021/22 2022/23
Fix verzinst 78.739 77.872
Variabel verzinst 101.326 111.770
Gesamte Finanzverbindlichkeiten 180.065 189.642
Durchschnittliche Zinssätze:
Schuldscheindarlehen 2,00–2,26 % 2,00–4,52 %
Kredite für Akquisitionen 1,26 % 1,09–3,07 %
Kredite für Projektfinanzierung 1,00–6,00 % 2,00–7,21 %
Betriebsmittelkredite 1) 1,29–13,08 % 0,26–12,00 %
Sonstige Kredite 1) 0,41–13,08 % 0,15–9,50 %

1) Die höheren Zinssätze betreffen auch Finanzverbindlichkeiten in Ländern außerhalb Europas, meist mit hoher Inflation.

Für einen Exportförderungskredit und Kredite für Akquisitionen sowie für einen Betriebsmittelkredit wurden Wechsel in Höhe von TEUR 49.679 (31. März 2022: TEUR 56.465) ausgestellt.

Die Kapsch TrafficCom AG hat sich am 31. Mai 2023 mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern auf eine umfassende Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten verständigt. Details dazu sind in Erläuterung 37 angeführt.

24 Leasingverbindlichkeiten.

31. März 2022 31. März 2023
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 27.604 32.199
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 11.940 11.595
39.544 43.794

Die Bewegungen der Nutzungsrechte und Klassifizierungen sind in Erläuterung 12 zu Sachanlagen enthalten. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf. Weiters hat der Konzern Untermietverträge abgeschlossen und weist Forderungen aus diesen Leasingverträgen statt Nutzungsrechte aus Leasingverträgen aus. Die langfristigen Forderungen aus Leasingverträgen zum 31. März 2023 betrugen TEUR 741 (31. März 2022: TEUR 503) und die kurzfristigen Forderungen aus Leasingverträgen TEUR 567 (31. März 2022: TEUR 524).

Die Bewegungen stellen sich wie folgt dar:

2021/22 2022/23
Stand am 1. April des Vorjahres 49.277 39.544
Abgang aus dem Verkauf von Unternehmen -388 -128
Neue Leasingverhältnisse (nicht zahlungswirksame Zugänge) 8.550 23.543
Abgang aus der Beendigung von Leasingverhältnissen -3.571 -4.663
Tilgungsanteil (als Teil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit) -15.106 -14.174
Zinszahlungen (als Teil des operativen Cashflows) -1.113 -1.742
Zinsaufwendungen 1.070 1.493
Währungsumrechnungsdifferenzen 823 -79
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 39.544 43.794
davon langfristige Leasingverbindlichkeiten 27.604 32.199

Der Zugang im Geschäftsjahr 2022/23 resultiert im Wesentlichen aus der Verlängerung des Mietvertrages bis 2032 für das Bürogebäude des Headquarters in Wien.

Die Cashflows der Leasingverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

31. März 2022 31. März 2023
Im 1. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 6.258 6.022
Im 2. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres 5.682 5.573
Gesamt bis zu 1 Jahr 11.940 11.595
Zwischen 1 und 2 Jahren 9.789 7.668
Zwischen 2 und 3 Jahren 5.786 5.122
Zwischen 3 und 4 Jahren 3.282 4.327
Zwischen 4 und 5 Jahren 3.013 3.846
Über 5 Jahre 5.734 11.235
Gesamt 39.544 43.794

Der gewichtete durchschnittliche Grenzkapitalzinssatz für die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 31. März 2023 betrug 3,49 % (31. März 2022: 2,68 %). Bei einem um 0,5 Basispunkte höheren Zinssatz wären die Leasingverbindlichkeiten um TEUR 640 niedriger gewesen (31. März 2022: TEUR -438); bei einem um 0,5 Basispunkte niedrigeren Zinssatz wäre der Effekt auf die Leasingverbindlichkeiten TEUR +659 (31. März 2022: TEUR +443).

Der Konzern nimmt folgende Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse in Anspruch: Bei Leasingverhältnissen, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt sowie bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, erfolgt kein Bilanzansatz. Stattdessen werden die Leasingzahlungen weiterhin als Aufwand erfasst. Die Aufgliederung dieser Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:

2021/22 2022/23
Mieten und Gebäudeaufwand IT-Aufwand Kfz-Aufwand Mieten und Gebäudeaufwand IT-Aufwand Kfz-Aufwand
Aufwand geringwertiger Vermögenswerte 22 6.941 90 601 5.074 460
Aufwand kurzfristiger Leasingverträge 947 505 998 660 205 1.267
Variable Leasingzahlungen 2.283 4.378 2.645 2.861 3.451 2.838
Gesamt 3.253 11.823 3.733 4.122 8.730 4.565

25 Langfristige Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer.

31. März 2022 31. März 2023
Anwartschaften auf Abfertigung 9.419 8.143
Ansprüche auf Altersvorsorge 12.962 10.907
Ansprüche auf Jubiläumsgelder 1.817 1.551
Gesamt 24.198 20.602
Parameter.

Für die Bewertung der Anwartschaften auf Abfertigung wurde ein Zinssatz von 3,95 % (2021/22: 0,85–0,95 %), in Mexiko von 8,90 % (Vorjahr: 7,64 %) herangezogen. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen für den Euroraum wurde ein Zinssatz von 3,95 % (2021/22: 0,95 %) angesetzt, für Kanada ein Zinssatz von 4,90 % (2021/22: 3,47 %) sowie für die Bezugssteigerungen ein Prozentsatz von 3,00–5,50 % (2021/22: 2,50–5,00 %). Für die Bewertung der Ansprüche auf Jubiläumsgelder wurde ein Zinssatz von 3,95–4,00 % (2021/22: 0,85–1,00 %) und 8,90 % in Mexiko (Vorjahr: 7,64 %) sowie für Gehaltssteigerungen ein Wert von 3,00–5,50 % (2021/22: 2,50–4,50 %) berücksichtigt. Weiters wurden der Berechnung das frühestmögliche gesetzliche Pensionseintrittsalter inklusive Übergangsregelungen sowie die Sterbetafeln AVÖ 2018-P ANG (2021/22: AVÖ 2018-P ANG) von Pagler & Pagler für Österreich sowie die 2014 Canadian Pension Mortality Private Tables für Kanada zugrunde gelegt. Pensionserhöhungen wurden mit durchschnittlich 2,00 %–3,00 % angesetzt (2021/22: 2,00 %–3,00 %).

Anwartschaften auf Abfertigung.

Diese Position umfasst im Wesentlichen gesetzliche und vertragliche Ansprüche von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Österreich oder deren Angehörigen auf einmalige Abfertigungszahlungen. Diese können insbesondere aufgrund von Arbeitgeberkündigung, einvernehmlicher Lösung des Dienstverhältnisses sowie Pensionierung oder Tod des Arbeitnehmers entstehen. Im Fall von Abfertigungsverpflichtungen trägt der Konzern das Risiko der Inflation aufgrund von Gehaltsanpassungen, die gleichzeitig zu höheren Abfertigungsverpflichtungen führen. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember 2002 bei Kapsch TrafficCom in Österreich eingetreten sind, wird monatlich in eine externe Mitarbeitervorsorgekasse eingezahlt, sodass seitens des Konzerns in der Regel keine Abfertigungsverpflichtungen entstehen. Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Abfertigungsverpflichtungen, beispielsweise in Mexiko.

Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Abfertigungen ausgewiesen:

2021/22 2022/23
Stand am 31. März des Vorjahres 11.647 9.419
Abgang aus der Veräußerung von Unternehmen -312 0
Umbewertungen (versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) -216 -890
Laufender Dienstzeitaufwand 233 192
Zinsaufwand 69 78
Zahlungen -2.058 -780
IC Transfer 0 67
Währungsumrechnungsdifferenzen 56 58
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 9.419 8.143
Gesamtaufwand, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 6) 233 192
Gesamtaufwand, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 9) 69 78

Die Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gliedern sich wie folgt auf:

2021/22 2022/23
Umbewertungen aufgrund der Änderung demografischer Annahmen 0 -3
Umbewertungen aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen -377 -1.301
Umbewertungen aufgrund sonstiger Änderungen (experience adjustments) 161 414
Gesamt -216 -890

Die erwartete Dotierung für Anwartschaften auf Abfertigung für das Geschäftsjahr 2023/24 beträgt TEUR 408, die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) 6,6 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Abfertigungsverpflichtungen wurden die Auswirkungen resultierend aus Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.

Sensitivitäten Änderung
der Annahme
Verringerung
der Annahme
Anstieg
der Annahme
Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 0,5 PP -226 215
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 0,5 PP 26 -24
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 0,5 PP -2 2
Auswirkung von Veränderung der Bezugssteigerungen
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 0,5 PP 200 -209
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 0,5 PP 8 -8
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 0,5 PP 2 -3
Auswirkung von Veränderung der Fluktuation
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 5 % 2 -2
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 5 % 0 -0
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 5 % -0 0
Ansprüche auf Altersvorsorge.

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verpflichtungen für Altersvorsorge betreffen hauptsächlich Pensionistinnen und Pensionisten. Alle Pensionsvereinbarungen basieren auf den Letztbezügen, sind als monatliche Rentenzahlung zu gewähren und sind nicht durch externes Planvermögen (Fonds) gedeckt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns werden darüber hinaus Beiträge an eine externe Pensionskasse geleistet (siehe Erläuterung 6). Im Fall von Pensionsverpflichtungen trägt der Konzern das Risiko der Langlebigkeit und der Inflation aufgrund von Rentenanpassungen.

Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Altersvorsorge ausgewiesen:

2021/22 2022/23
Stand am 31. März des Vorjahres 13.778 12.962
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer
nach Beendigung des Dienstverhältnisses
-192 -1.185
Laufender Dienstzeitaufwand 4 3
Zinsaufwand 116 182
Zahlungen -893 -938
Währungsumrechnungsdifferenzen 150 -118
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 12.962 10.907
Gesamt, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 6) 4 3
Gesamt, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 9) 116 182

Die Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses gliedern sich wie folgt auf:

2021/22 2022/23
Umbewertungen aufgrund der Änderung demografischer Annahmen 0 0
Umbewertungen aufgrund der Änderung finanzieller Annahmen -646 -2.128
Umbewertungen aufgrund sonstiger Änderungen 453 943
Gesamt -192 -1.185

Die erwartete Dotierung für Ansprüche auf Altersvorsorge für das Geschäftsjahr 2023/24 beträgt TEUR 352, die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) beträgt 10,1 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Pensionsverpflichtungen wurden die Auswirkungen von Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.

Sensitivitäten Änderung
der Annahme
Verringerung
der Annahme
Anstieg
der Annahme
Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 0,5 PP -423 397
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 0,5 PP 39 -36
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 0,5 PP 0 0
Auswirkung von Veränderung der Pensionssteigerungen
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 0,5 PP 0 0
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 0,5 PP 0 0
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 0,5 PP 0 0
Ansprüche auf Jubiläumsgelder.

Die Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen betrifft langfristige Ansprüche von Dienstnehmern aufgrund kollektivvertraglicher Bestimmungen.

Folgende Beträge sind in der Bilanz sowie in der Gesamtergebnisrechnung für Jubiläumsgelder ausgewiesen:

2021/22 2022/23
Stand am 31. März des Vorjahres 1.916 1.817
Umbewertungen von Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses -85 -213
Laufender Dienstzeitaufwand 98 76
Zinsaufwand 17 15
Zahlungen -146 -168
Währungsumrechnungsdifferenzen 16 24
Stand am 31. März des Geschäftsjahres 1.817 1.551
Gesamt, in den Personalkosten enthalten (Erläuterung 6) 13 -137
Gesamt, im Finanzergebnis enthalten (Erläuterung 9) 17 15

Die erwartete Dotierung für Ansprüche auf Jubiläumsgelder für das Geschäftsjahr 2023/24 beträgt TEUR 145, die gewichtete durchschnittliche Laufzeit (Duration) beträgt 7,7 Jahre.

In der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse für Jubiläumsgelder wurden die Auswirkungen von Änderungen wesentlicher versicherungsmathematischer Einflussfaktoren dargestellt, während die übrigen Einflussgrößen konstant gehalten wurden. In der Realität ist es jedoch eher wahrscheinlich, dass sich mehrere dieser Einflussgrößen verändern werden.

Sensitivitäten Änderung
der Annahme
Verringerung
der Annahme
Anstieg
der Annahme
Auswirkung von Veränderung des Abzinsungssatzes
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 0,5 PP -48 45
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 0,5 PP 5 -4
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 0,5 PP -3 3
Auswirkung von Veränderung der Bezugssteigerungen
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 0,5 PP 37 -39
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 0,5 PP 1 -2
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 0,5 PP 2 -3
Auswirkung von Veränderung der Fluktuation
Anwartschaftsbarwert (DBO) ± 5 % -18 18
erwarteter jährlicher Zinsaufwand (IC) ± 5 % -1 1
erwarteter jährlicher Dienstzeitaufwand (CSC) ± 5 % -2 2

Analyse der erwarteten Fälligkeit der undiskontierten Ansprüche.

2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 Über 5 Jahre Gesamt
Anwartschaften auf Abfertigung 1.096 533 654 875 712 6.369 10.238
Ansprüche für Altersvorsorge 997 989 980 967 952 10.981 15.866
Ansprüche für Jubiläumsgelder 143 149 143 171 154 2.634 3.394

26 Rückstellungen.

31. März 2022 31. März 2023
Langfristige Rückstellungen 1.685 1.454
Kurzfristige Rückstellungen 28.630 18.880
Gesamt 30.315 20.334

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

31. März 2022 Zugang aus Aufzinsung Zuführung Ver-
wendung
Auflösung Umgliederung Währungs-
umrechnungs-
differenzen
31. März 2023
Garantien und Produkthaftungen 512 0 0 0 0 -241 0 271
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
75 0 0 0 0 -25 0 50
Restrukturierungsrückstellung 22 0 0 0 0 -16 0 6
Sonstige langfristige
Rückstellungen
1.076 98 4 0 -14 0 -37 1.127
Langfristige Rückstellungen 1.685 98 4 0 -14 -282 -37 1.454
Garantien und Produkthaftungen 1.772 0 216 0 -696 241 -16 1.517
Drohverlustrückstellung 20.976 0 1.458 -10.032 -536 0 719 12.586
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
4.457 0 0 -95 -3.500 25 10 897
Rechts- und Prozesskosten,
Vertragsrisiken
305 0 574 -67 -195 0 -2 615
Restrukturierungsrückstellung 155 0 184 -148 0 16 -3 204
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
965 0 5.132 -758 -2.040 0 -237 3.063
Kurzfristige Rückstellungen 28.630 0 7.564 -11.099 -6.968 282 471 18.880
Summe 30.315 98 7.569 -11.099 -6.982 0 434 20.334
31. März 2021 Zugang aus Aufzinsung Zuführung Ver-
wendung
Auflösung Um-
gliederung
Währungs-
umrechnungs-
differenzen
31. März 2022
Garantien und Produkthaftungen 1.177 0 0 0 0 -665 0 512
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
194 0 0 0 0 -119 0 75
Restrukturierungsrückstellung 556 -534 0 22
Sonstige langfristige
Rückstellungen
1.422 34 21 -39 -549 0 186 1.076
Langfristige Rückstellungen 3.349 34 21 -39 -549 -1.317 186 1.685
Garantien und Produkthaftungen 1.011 0 250 -0 -198 665 44 1.772
Drohverlustrückstellung 19.611 0 9.702 -9.176 -3 0 842 20.976
Projektrückstellungen
(ausgenommen Drohverluste)
7.685 0 353 -25 -3.722 119 47 4.457
Rechts- und Prozesskosten,
Vertragsrisiken
9.650 0 246 -8.503 -1.180 0 91 305
Restrukturierungsrückstellung 3.361 0 0 -3.336 -401 534 -3 155
Sonstige kurzfristige
Rückstellungen
1.153 0 546 -151 -590 0 7 965
Kurzfristige Rückstellungen 42.472 0 11.096 -21.190 -6.094 1.317 1.029 28.630
Summe 45.820 34 11.118 -21.230 -6.643 0 1.215 30.315

Als Hersteller und Händler sowie als Anbieter von Dienstleistungen gibt der Konzern zum Zeitpunkt des Verkaufs Produktgarantien an die Kunden ab. Üblicherweise ist der Konzern gemäß den Garantiebedingungen verpflichtet, Herstellungs- oder Softwaremängel zu beheben oder das Produkt auszutauschen, wenn diese Mängel während der Gewährleistungsfrist zutage treten. Für den Fall, dass der Konzern Garantieansprüche für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen während der Gewährleistungsfrist erwartet, wird eine entsprechende Rückstellung im Konzernabschluss gebildet. Das Unternehmen schätzt die Höhe dieser Rückstellung, weil die Mehrheit der Aufwendungen voraussichtlich kurz- oder mittelfristig anfallen wird. Dabei werden die historischen Daten berücksichtigt. Gemäß den Erfahrungswerten ist es wahrscheinlich, dass Garantieansprüche gestellt werden. Es wird erwartet, dass ein Betrag von TEUR 17 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/24 verbraucht wird, TEUR 1.500 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 271 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

Für Drohverluste ist im Geschäftsjahr 2022/23 eine kurzfristige Rückstellung in Höhe von TEUR 12.586 berücksichtigt. Ein wesentlicher Teil betrifft diverse Errichtungsprojekte einer amerikanischen Tochtergesellschaft, die nicht gewinnbringend abgeschlossen werden können. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/24 wird ein Verbrauch in Höhe von TEUR 180 und im zweiten Halbjahr ein Verbrauch in Höhe von TEUR 12.405 erwartet.

Die Rückstellungen für Projekte (ausgenommen Drohverluste) betreffen im Wesentlichen laufende Kosten und Reparaturarbeiten zu bestehenden Mautprojekten. Es wird erwartet, dass ein Betrag in Höhe von TEUR 798 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/24 verbraucht wird, TEUR 99 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 50 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

Die Rückstellungen für Rechtskosten, Prozesskosten und Vertragsrisiken betreffen im Wesentlichen laufende Rechtsfälle und Beratungskosten. Es wird erwartet, dass diese Rückstellungen in Höhe von TEUR 615 zur Gänze im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/24 in Anspruch genommen werden.

Von den verbleibenden Rückstellungen für Restrukturierungskosten wird eine Verwendung in Höhe von TEUR 13 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2023/24, TEUR 191 im zweiten Halbjahr und eine Inanspruchnahme in Höhe von TEUR 6 in den darauffolgenden Geschäftsjahren erwartet.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Steuern und Abgaben, Provisionen und Prämien. Es wird erwartet, dass ein Betrag in Höhe von TEUR 847 im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2023/24 verbraucht wird, TEUR 2.216 im zweiten Halbjahr und der restliche Teil in Höhe von TEUR 1.127 in den darauffolgenden Geschäftsjahren.

27 Sonstige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen.

31. März 2022 31. März 2023
Sonstige Personalverbindlichkeiten 26.101 22.323
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
(ausgenommen Ertragsteuern)
10.840 9.358
Sonstige erhaltene Anzahlungen 1.439 3.322
Rückerstattungsverbindlichkeiten 1.082 724
Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen 6.656 7.937
Gesamt 46.118 43.664

Die sonstigen Personalverbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, inklusive Verbindlichkeiten für offene Urlaube und Abgrenzungen für Sonderzahlungen sowie andere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Personalkosten (Sozialversicherungen etc.).

Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für noch nicht erhaltene Rechnungen bzw. passive Abgrenzungen von Rechnungen.

28 Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse sowie Angaben zur Infrastrukturabgabe Deutschland.

Die Eventualschulden des Konzerns resultieren vor allem aus Großprojekten. Die operative Tätigkeit erfordert bei Großprojekten die Abgabe umfangreicher Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche (Performance Bonds). Diese werden von Banken und Kreditversicherungsunternehmen ausgestellt. Entspricht Kapsch TrafficCom nicht den vertraglichen Verpflichtungen, besteht das Risiko einer Inanspruchnahme. Diese führt wiederum zu einem Regressanspruch der Bank oder des Versicherers gegen den Konzern.

Die Eventualschulden und sonstigen Haftungsverhältnisse enthalten gemäß branchenüblichen Usancen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber Dritten. Diese stellen sich wie folgt dar:

31. März 2022 31. März 2023
Nordamerika (Mautprojekte) 27.363 26.595
Australien (Mautprojekte) 15.919 14.568
Gesamt 43.282 41.164

Weitere Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantien von Banken oder Versicherungen, bei denen ein Ressourcenabfluss auch für die Zukunft als unwahrscheinlich eingeschätzt wird, sind im Ausmaß von TEUR 248.347 (2021/22: TEUR 267.417) nicht in der Bilanz oder den Eventualschulden enthalten.

Vermögenswerte von Kapsch TrafficCom AB, Schweden, in Höhe von TEUR 10.638 (31. März 2022: TEUR 11.609) wurden als Sicherstellung für Eventualschulden zugunsten einer schwedischen Bank verpfändet.

Infrastrukturabgabe Deutschland.

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH (autoTicket), Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die „automatische Kontrolle der Pkw-Maut“ mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen: Die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) bei gleichzeitiger Steuerentlastung für in Deutschland zugelassene Pkws wurde für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Dies nahm der Kunde am Folgetag zum Anlass, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 zu kündigen.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrages zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind Kapsch TrafficCom, CTS EVENTIM und autoTicket. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von rund TEUR 560.000 gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Der zuständige Minister bestritt jedoch diesen Anspruch. Daher ist diese Angelegenheit nun vor einem Schiedsgericht zu klären.

Im März 2022 erreichte Kapsch TrafficCom ein Zwischenschiedsspruch, der einen Entschädigungsanspruch von autoTicket gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach bejaht. In der nun laufenden Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

Die in einem Schiedsgerichtsverfahren zu klärenden finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und daraus folgende Ansprüche von Kapsch TrafficCom gegenüber autoTicket, sowohl aus vertraglichen Leistungsbeziehungen als auch aus der Stellung als Gesellschafter, sind zum Bilanzstichtag nicht aktiviert und stellen eine Eventualforderung nach IAS 37 dar. Eine Ausnahme davon bildet der nach der Equity-​Methode bilanzierte Beteiligungsansatz an autoTicket (siehe Erläuterung 14).

MTS Maut & Telematik Services GmbH (MTS) ist eine vollkonsolidierte, 100 %ige Tochtergesellschaft der Kapsch TrafficCom AG. Als Folge der Kündigung des Vertrages zur automatischen Kontrolle der Maut werden durch die Auftragnehmerparteien (Kapsch TrafficCom AG und MTS) ebenfalls Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht.

29 Anteile Tochterunternehmen.

Konsolidierungskreis.

Zum 31. März 2023 waren 59 Gesellschaften (inklusive Muttergesellschaft Kapsch TrafficCom AG, Wien) in den Konsolidierungskreis einbezogen (31. März 2022: 61 Gesellschaften). Der Konsolidierungskreis entwickelte sich wie folgt:

2021/22 2022/23
Anzahl Gesellschaften zu Beginn des Geschäftsjahres 62 61
Erstkonsolidierungen 2 0
Entkonsolidierungen -3 -2
Anzahl Gesellschaften im Konsolidierungskreis 61 59

Die regionale Verteilung der Gesellschaften stellt sich wie folgt dar:

2021/22 2022/23
Österreich 6 6
EMEA (exklusive Österreich) 29 28
Americas 22 22
APAC 4 3
Gesamt 61 59

Folgende Gesellschaften sind in den Konzernabschluss einbezogen:

31. März 2022 31. März 2023
Gesellschaft, Hauptniederlassung der Gesellschaft Konzern-
anteil
Nicht beherrschende
Anteile
Konzern-
anteil
Nicht beherrschende
Anteile
Arce Mobility Solutions, S.A., Bilbao, Spanien 1) 100,0 %
ArtiBrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Consorcio ITS Parques del Rio (Konsortium), Bogotá, Kolumbien 60,0 % 40,0 % 60,0 % 40,0 %
Consorcio Medellin al Mar (Konsortium), Bogotá, Kolumbien 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Consorcio Peaje AGR (Konsortium), Quito, Ecuador 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Consorcio Túneles Al Nus (Konsortium), Bogotá, Kolumbien 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Electronic Toll Collection (PTY) Ltd., Centurion, Südafrika 100,0 % 100,0 %
Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Components GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Road Services Sp. z o.o., Gleiwitz, Polen (nunmehr: Warschau, Polen) 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services GmbH Deutschland, Berlin, Deutschland 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services Sp. z o.o., Warschau, Polen 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematic Services spol. s.r.o., Prag, Tschechien 100,0 % 100,0 %
Kapsch Telematik Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien 100,0 % 100,0 %
Kapsch Traffic Solutions (Konsortium), Sofia, Bulgarien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE (Konsortium), Buenos Aires, Argentinien 2) 50,0 % 50,0 % 50,0 % 50,0 %
Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Arce Sistemas S.A.U., Bilbao, Spanien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Australia Pty Ltd, Melbourne, Australien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Canada Inc., Mississauga, Kanada 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Chile S.A., Santiago de Chile, Chile 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Santo Domingo, Dominikanische Republik 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom France SAS, Paris, Frankreich 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Holding Corp., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Holding II US Corp., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Ireland Limited, Dublin, Irland 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen 51,0 % 49,0 % 51,0 % 49,0 %
Kapsch TrafficCom Ltd., Middlesex, Großbritannien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom México, S.A.P.I. de C.V. (vormals: SIMEX, Integración de Sistemas, S.A.P.I. de C.V.), Mexico City, Mexiko 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom New Zealand Ltd., Auckland, Neuseeland 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Norway AS, Oslo, Norwegen 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Peru S.A.C., Lima, Peru 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom PTE. LTD., The Heeren, Singapur 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Russia OOO, Moskau, Russland 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogotá, Kolumbien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Saudi Arabia Co. Ltd., Dschidda, Saudi-Arabien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Services Ukraine LLC, Kiew, Ukraine 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Services USA, Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom South Africa (Pty) Ltd., Sunninghill, Südafrika 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Brasil Ltda., São Paulo, Brasilien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation Colombia S.A.S., Bogotá, Kolumbien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom Transportation S.A.U., Madrid, Spanien 100,0 % 100,0 %
Kapsch TrafficCom USA, Inc., McLean, USA 100,0 % 100,0 %
KTS Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich 100,0 % 100,0 %
MobiServe (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 4) 100,0 % 100,0 %
MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland 100,0 % 100,0 %
Streetline Inc., Foster City, USA 97,0 % 3,0 % 97,0 % 3,0 %
Telvent Thailand Ltd., Bangkok, Thailand 1) 100,0 %
TMT Services and Supplies (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 4) 100,0 % 100,0 %
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland 100,0 % 0,0 % 100,0 % 0,0 %
Transport Telematic Systems - LLC, Abu Dhabi,
Vereinigte Arabische Emirate
3)
49,0 % 51,0 % 49,0 % 51,0 %
Trust South Africa, Kapstadt, Südafrika 4) 100,0 % 100,0 %

1) Entkonsolidierung im Geschäftsjahr 2022/23

2) Konsolidierung aufgrund Stimmrechtsvereinbarungen

3) Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten des Unternehmens aufgrund substanzieller Rechte

4) IFRS 10 Beherrschung des Trust South Africa und daher Vollkonsolidierung mit 100 %

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde die Gesellschaft Arce Mobility Solutions, S.A., Spanien, verkauft und die Telvent Thailand Ltd., Bangkok, Thailand, liquidiert.

Bei allen oben angeführten Gesellschaften befindet sich die Hauptniederlassung der Gesellschaft im Gründungsland. Der Konzernanteil zeigt den Anteil, zu dem die Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Nur die folgenden Konzerngesellschaften bilanzieren aufgrund von rechtlichen Beschränkungen oder anderen Gründen nicht zum 31. März, sie stellen jedoch einen Zwischenabschluss auf:

  • Kapsch TrafficCom Russia OOO, Moskau, Russland (31. Dezember)
  • Kapsch Telematik Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien (31. Dezember)
  • Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland (31. Dezember)
  • KTS Beteiligungs GmbH, Wien (31. Dezember)
  • Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen (31. Dezember)
  • Kapsch TrafficCom México, S.A.P.I. de C.V., Mexiko (31. Dezember)

30 Nicht beherrschende Anteile.

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Angaben zur Bilanz.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Bilanz vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen und deren Buchwerte:

Werte vor konzerninternen Eliminierungen
2022/23 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Lang-
fristige
Schulden
Kurz-
fristige
Schulden
Netto-
vermögen
Buchwert nicht beherrschende Anteile
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 75 4.965 0 1.346 3.694 1.847
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 46 0 7 39 22
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 0 1.045 1 942 102 50
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 0 232 9 308 -85 -34
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 0 360 0 135 224 103
Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien 0 2.743 0 1.834 909 445
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia -0 155 8.120 6.355 -14.320 -7.395
Buchwert zum 31. März 2023 -4.994
Werte vor konzerninternen Eliminierungen
2021/22 Langfristige Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte Lang-
fristige
Schulden
Kurz-
fristige
Schulden
Netto-
vermögen
Buchwert nicht beherrschende Anteile
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 0 280 11 372 -102 -41
Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien 0 5.699 0 4.310 1.389 681
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 0 1.263 4 1.162 97 47
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 0 1.157 0 311 846 408
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 0 178 7.327 6.995 -14.144 -7.308
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 161 2.891 53 1.139 1.860 930
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 46 0 9 38 21
Streetline Inc., USA 0 17 -0 0 17 -32
Buchwert zum 31. März 2022 -5.294
Angaben zur Gesamtergebnisrechnung.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zur Gesamtergebnisrechnung vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung):

Werte vor konzerninternen Eliminierungen Den nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Ergebnisbeiträge
2022/23 Umsatz Jahres-
über-
schuss/
-fehlbetrag
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Perioden-
ergebnis
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 0 0 18 18 0 7 7
Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien 7.348 -262 -218 -480 -129 -107 -235
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 552 3 2 5 2 1 3
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 303 50 -159 -109 24 -78 -54
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 0 -2.525 2.348 -176 -1.237 1.151 -86
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 8.417 3.803 -1.969 1.834 1.902 -985 917
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 1 0 1 1 0 1
Streetline Inc., USA 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt 563 -11 552
Werte vor konzerninternen Eliminierungen Den nicht beherrschenden Anteilen
zugewiesene Ergebnisbeiträge
2021/22 Umsatz Jahres-
über-
schuss/
-fehlbetrag
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Perioden-
ergebnis
Sonstiges
Ergebnis
Gesamt-
ergebnis
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 52 54 -1 53 22 0 21
Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien 6.272 1.305 84 1.389 640 41 681
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 746 64 5 68 31 2 34
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 1.873 756 75 831 371 37 407
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 0 3.228 -3.692 -464 1.582 -1.809 -227
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 4.133 968 202 1.170 484 101 585
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen 0 1 0 1 0 0 0
Streetline Inc., USA 0 641 -5 636 19 0 19
Gesamt 3.148 -1.628 1.520
Angaben zu Geldflussrechnung und Dividenden.

Die folgenden Tabellen zeigen Angaben zu Geldflussrechnung und Dividenden vollkonsolidierter Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung):

Cashflow aus
2022/23 betrieblicher
Tätigkeit
Investitions-
tätigkeit
Finanzierungs-
tätigkeit
Cash Netto-
Zu-/Abnahme
Dividenden an nicht beherr-
schende Anteile
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien 0 0 0 0 0
Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien -3.136 -8 728 -2.416 0
Consorcio Peaje AGR, Ecuador -5 0 0 -5 0
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 437 -55 -512 -131 -251
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 0 0 0 0 0
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 571 0 -64 507 0
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen -7 0 0 -7 0
Streetline Inc., USA 0 0 0 0 0
Gesamt -251
Cashflow aus
2021/22 betrieblicher
Tätigkeit
Investitions-
tätigkeit
Finanzierungs-
tätigkeit
Cash Netto-
Zu-/Abnahme
Dividenden an nicht beherr-
schende Anteile
Consorcio ITS Parques del Rio, Kolumbien -10 0 10 0 0
Consorcio Medellin al Mar, Kolumbien 2.585 -178 432 2.839 0
Consorcio Peaje AGR, Ecuador 271 -267 0 4 0
Consorcio Túneles Al Nus, Kolumbien 360 0 -669 -309 -334
Intelligent Mobility Solutions Limited, Sambia 144 0 -144 0 0
Kapsch TrafficCom - Rowing - UTE, Argentinien 333 31 -55 309 0
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Litauen -7 0 0 -7 0
Streetline Inc., USA -565 886 -891 -570 0
Gesamt -334

31 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen von Kapsch TrafficCom zählen insbesondere Unternehmen des Kapsch Konzerns einschließlich Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierter Unternehmen, deren Organe (Vorstand bzw. Geschäftsführung und Aufsichtsrat, wenn vorhanden) sowie nahe Angehörige der Organe und von diesen beherrschte oder maßgeblich beeinflusste Unternehmen.

Direkte Muttergesellschaft des berichtenden Unternehmens ist die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien. Tochterunternehmen dieser Gesellschaft werden als Schwestergesellschaften bezeichnet, wenn sie nicht Teil des Konzerns von der Kapsch TrafficCom AG sind.

Salden und Transaktionen zwischen der Kapsch TrafficCom AG und ihren vollkonsolidierten Tochterunternehmen wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden hier nicht erläutert.

Die Verrechnung von Dienstleistungen mit nahestehenden Parteien erfolgt auf Drittvergleichsbasis. Waren werden zu marktüblichen Konditionen ge- und verkauft.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Umsätze und Aufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen:

2021/22 2022/23
Muttergesellschaft
Umsätze 35 60
Aufwendungen -580 -123
Ertrag (+) / Aufwand (-) aus Steuerumlage 0 -26
Schwestergesellschaften
Umsätze 540 241
Aufwendungen -8.859 -5.998
Assoziierte Unternehmen
Umsätze 0 96
Aufwendungen 0 -2.350
Gemeinschaftsunternehmen
Umsätze 287 170
Aufwendungen -4.157 -3.717
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Umsätze 0 0
Aufwendungen -3.414 -61

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen:

31. März 2022 31. März 2023
Muttergesellschaft
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 42 72
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -310 -5.371
Forderungen (+) / Verbindlichkeiten (-) aus Steuerumlage 0 -26
Schwestergesellschaften
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte 88 241
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -3.518 -8.774
Assoziierte Unternehmen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte 875 0
Gemeinschaftsunternehmen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte 9.317 12.295
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -558 -417
Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
einschließlich Verpflichtungen aus Altersvorsorge
-10.482 -8.900
Muttergesellschaft.

Die Muttergesellschaft fungiert als steuerlicher Gruppenträger der im März 2005 gebildeten steuerlichen Gruppe. Gruppenmitglieder sind auch die Kapsch TrafficCom AG und deren österreichische Tochtergesellschaften. Dementsprechend sind alle steuerlichen Effekte aus der Gruppenbesteuerung bei Konzerngesellschaften, die Mitglieder der steuerlichen Gruppe sind, als Transaktionen mit einem nahestehenden Unternehmen zu betrachten.

Der Anstieg bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten resultiert aus einem Ende 2022 gewährten Darlehen in Höhe von EUR 5,0 Mio. Der daraus resultierende Zinsaufwand im Geschäftsjahr 2022/23 belief sich auf TEUR 49 (2021/22: TEUR 0).

Schwestergesellschaften.

Im Zusammenhang mit der Verwendung der Kapsch Handelsmarke und des Logos werden dem Konzern durch Kapsch Aktiengesellschaft, Wien, Lizenzgebühren in Rechnung gestellt. Diese belaufen sich auf 0,5 % der gesamten Nettoumsätze des Konzerns mit Dritten. Die hierfür angefallenen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 TEUR 2.501 (2021/22: TEUR 2.529 ).

Leistungen im Bereich Human Resources (Lohnverrechnung, Administration, Recruiting, Beratung hinsichtlich Arbeitsrecht, Personalentwicklung und Personalentsendungen) und die Zurverfügungstellung von Lehrlingen und Trainees werden zentral für den Konzern durch Kapsch Partner Solutions GmbH, Wien, erbracht. Im Geschäftsjahr 2022/23 fielen diesbezüglich Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.269 (2021/22: TEUR 2.893) im Konzern an.

Durch die Übernahme verschiedener Zentralfunktionen von der Kapsch Aktiengesellschaft werden Aktivitäten in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Public Relations, Sponsoring und andere Marketingaktivitäten sowie Management- und Beratungsleistungen nunmehr im Kapsch TrafficCom Konzern erbracht. Weitere Aufwendungen des Konzerns aus Transaktionen mit Schwestergesellschaften betrafen im Geschäftsjahr 2022/23 mit TEUR 368 (2021/22: TEUR 610) Versicherungsverträge, die alle Konzerngesellschaften umfassen. Der Restbetrag der Aufwendungen gegenüber Schwestergesellschaften betraf sonstige an den Konzern erbrachte Lieferungen und Leistungen.

Die Aufwendungen aus Transaktionen mit Schwestergesellschaften betreffen im Geschäftsjahr 2022/23 die Kosten für die Bereitstellung des zentralen Konsolidierungssystem durch die Kapsch Aktiengesellschaft in Höhe von TEUR 128 (2021/22: TEUR 127). Im Vorjahr war darüber hinaus Lieferungen und Leistungen im Bereich IT, EDV und Telefonie (Vermietung von Telefon- und IT-Ausstattung sowie IT-Support) durch K-BusinessCom AG, Wien enthalten (TEUR 311).

Außerdem wurden durch Schwestergesellschaften im Auftrag des Konzerns Lieferungen von Hardware (IT-Ausstattung) sowie Wartungs- und Dienstleistungen für diverse Kundenprojekte in Höhe von TEUR 200 (2021/22: TEUR 2.249) erbracht.

Die Mieteinnahmen des Konzerns aus der Untervermietung an Schwestergesellschaften beliefen sich im Geschäftsjahr 2022/23 auf TEUR 6 (2021/22: TEUR 100). Der Restbetrag der Umsätze mit Schwestergesellschaften betraf sonstige Lieferungen und Leistungen.

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige lang- und kurzfristige Vermögenswerte gegenüber assoziierten Unternehmen betrugen zum 31. März 2022 TEUR 875 und beinhalteten im Wesentlichen eine Ausleihung an Traffic Technology Services, Inc., USA, diese wurde zum 31. März 2023 in Höhe von TEUR 2.350 abgeschrieben.

Die Kapsch TrafficCom AG hatte zum 31. März 2023 Forderungen aus Finanzierungen an das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket in Höhe von TEUR 12.274 (31. März 2022: TEUR 9.302).

Die Erträge gegenüber Gemeinschaftsunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 TEUR 170 (2021/22: TEUR 287) und beinhalten im Wesentlichen Verrechnungen aus Zinsen an autoTicket GmbH, Deutschland.

Die Aufwendungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 TEUR -3.717 (2021/22: TEUR -4.157 ) und betrafen im Wesentlichen das Konsortium MyConsorzio.

Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen.

Die Verpflichtungen für Altersvorsorge gegenüber sonstigen nahestehenden Unternehmen und Personen sind in „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten einschließlich Verpflichtungen für Altersvorsorge“ enthalten und beinhalten eine Pensionsverpflichtung (in Zahlung befindliche Pension) an die Witwe von Dr. Karl Kapsch, ehemaliger Vorstand von Kapsch Aktiengesellschaft.

Angaben zu Vergütungen und sonstigen Zahlungen an Organe sind in Erläuterung 37 dargestellt.

32 Risikomanagement.

Zu den Risiken des Konzerns sowie zum Risikomanagement verweisen wir auf Punkt 2.2 des Konzernlageberichts. Die Auswirkungen der Finanzrisiken, wie sie im Konzernlagebericht beschrieben sind, insbesondere des Währungsrisikos, Zinsrisikos, Liquiditätsrisikos und Kreditrisikos, werden im Weiteren erläutert:

32.1 Währungsrisiko.

Kapsch TrafficCom agiert international und ist Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese entstehen bei Geschäftstransaktionen in Währungen, die nicht mit der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft übereinstimmen (im Weiteren als „Fremdwährung“ bezeichnet). Fremdwährungsrisiken existieren im Zusammenhang mit Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und Nettoinvestitionen von Unternehmensstandorten außerhalb der Eurozone. Im Zuge der Konsolidierung sind diese Positionen in die Konzernwährung „Euro“ umzurechnen.

Im Geschäftsjahr 2022/23 waren aus Konzernsicht die relevantesten Fremdwährungen der US-Dollar. Aufgrund der Vertragsgestaltung in Euro entsteht dem Konzern kein Fremdwährungsrisiko aus dem weißrussischen Rubel. Da die Geschäftstätigkeit von Kapsch TrafficCom in Russland nicht wesentlich ist, besteht zudem kein wesentliches Risiko aus dem russischen Rubel.

Kundenaufträge werden überwiegend in den jeweiligen Landeswährungen der Konzerngesellschaften fakturiert. Nur im Fall, dass der Konzern erwartet, einem bedeutenden Fremdwährungsrisiko ausgesetzt zu sein, werden größere Aufträge in Fremdwährung bei Bedarf durch Devisentermingeschäfte abgesichert.

Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hyperinflationsland eingestuft. Die Neubewertung erfolgt gemäß IAS 29. Der Abschluss und die Vergleichszahlen für frühere Perioden wurden aufgrund von Änderungen der allgemeinen Kaufkraft des argentinischen Pesos angepasst. Im Geschäftsjahr 2022/23 betrugen Gewinne aus Hyperinflation TEUR 825 (Vorjahr: TEUR 240) und Verluste aus Hyperinflation TEUR 5.935 (Vorjahr: TEUR 3.549).

Die folgende Tabelle simuliert die Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf das Ergebnis vor Steuern. Zu diesem Zweck wurde, ceteris paribus, für Forderungen und Verbindlichkeiten zu Bilanzstichtagen eine Wechselkurs-änderung von +/-10 % angenommen. Die Zeile „EUR“ zeigt summiert für alle Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, die Ceteris-paribus-Auswirkung der Veränderung zum Euro auf das Ergebnis vor Steuern. Die Auswirkungen auf das Eigenkapital würden sich nicht wesentlich davon unterscheiden.

Auswirkung auf das Ergebnis vor Steuern
2021/22 2022/23
Währung Veränderung +10 % Veränderung -10 % Veränderung +10 % Veränderung -10 %
USD -19.766 12.079 -8.406 10.322
ZAR -2.103 1.285 166 -203
SEK 141 -86 560 -684
GBP -47 29 54 -66
BGN -1.359 1.661 -1.128 1.379
EUR 6.619 -4.045 3.338 -5.210

32.2 Zinsrisiko.

Das Zinsrisiko reflektiert durch Änderungen von Marktzinssätzen verursachte Wertschwankungen von Finanzinstrumenten und anderen Bilanzposten (zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie geänderte Zahlungsströme. Für festverzinsliche Bilanzposten umfasst es das Barwertrisiko. Schwankt der Marktzinssatz für Finanzinstrumente, dann steigt oder sinkt deren Zeitwert und kann zu einem Gewinn oder Verlust führen, wenn das Finanzinstrument vor Fälligkeit veräußert wird.

Für variabel verzinste Bilanzposten bezieht sich das Risiko auf den Zahlungsstrom. Bei variabel verzinsten Finanzinstrumenten können Zinsanpassungen aus Änderungen der Marktzinssätze resultieren. Solche Veränderungen würden Änderungen bei Zinszahlungen zur Folge haben. Variabel verzinste Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige) machen rund 79 % der gesamten Finanzverbindlichkeiten aus. Eine Veränderung des Marktzinsniveaus zum 31. März 2023 um +/-50 Basispunkte (+/-0,5 %) hätte, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Auswirkungen. Zur Absicherung des Zinsrisikos aus Finanzverbindlichkeiten setzt der Konzern in einem unwesentlichen Ausmaß derivative Finanzinstrumente ein.

32.3 Liquiditätsrisiko.

Die laufende Überwachung, Kontrolle und Bewertung der Finanz- und Liquiditätsposition erfolgt auf Ebene der operativen Gesellschaften. Dies wird auf Konzernebene überwacht und optimiert.

Der Konzern sorgt für ausreichend Liquidität, vor allem durch das Halten von angemessenen finanziellen Rücklagen, durch Kreditlinien, Anleiheemissionen, Anzahlungen von Kunden und die laufende Abstimmung der Fälligkeiten von Forderungen, Verbindlichkeiten und finanziellen Vermögenswerten. Dazu werden regelmäßig im Kurzfrist​bereich (jeweils für die nächsten zwölf Wochen), quartalsweise im Mittelfristbereich (aktuelles Geschäftsjahr) sowie auch im Langfristbereich (entsprechend den langfristigen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere aus Krediten) Cashflow-Prognosen erstellt und daraus entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung ausreichender Liquidität abgeleitet.

Kapsch TrafficCom vermeidet es, von einzelnen Banken abhängig zu sein, und achtet stets darauf, die bestehende Finanzierungsstruktur auf mehrere Partnerbanken aufzuteilen. Größere Rückzahlungsverpflichtungen von in der Regel langfristigen Kontrakten (zum Beispiel bei Unternehmensanleihen oder endfällige Tilgungen langfristiger Kredite) werden laufend überwacht und es werden schon frühzeitig entsprechende Maßnahmen (entweder Überprüfung der Einnahmen aus dem operativen Cashflow oder zeitgerechte Refinanzierungen) zur Sicherstellung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen eingeleitet.

Kapsch TrafficCom verfolgt eine risikoaverse Veranlagungsstrategie. Liquide Mittel werden so gehalten, dass sie in der Regel kurzfristig verfügbar und bei Bedarf rasch einsetzbar sind. In Bezug auf Wertpapiere zur Deckung und Absicherung von Pensionsverpflichtungen wird üblicherweise auf konservativere und laufend aktiv gemanagte Wertpapierfonds mit einem entsprechenden Anteil an Anleihen zurückgegriffen. Nichtsdestotrotz kann es bei Tur- bulenzen an den internationalen Finanzmärkten für die getätigten Finanzanlagen zu einer ungünstigen Entwicklung oder sogar zu einer Nicht-Handelbarkeit von verschiedenen Wertpapieren kommen. Daraus können sich Abwertungen und Wertberichtigungen ergeben, die sich negativ auf das Finanzergebnis und das Eigenkapital von Kapsch TrafficCom auswirken. Durch eine solche Krise erhöht sich zudem das Ausfallsrisiko einzelner Emittenten der Wertpapiere. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass sich der Konzern aus strategischen Überlegungen durch Anteilserwerbe direkt an einzelnen Unternehmen beteiligt. Hier kann es bei entsprechend schlechter Performance dieser Unternehmen ebenso zu einem Wertminderungsbedarf kommen, was wiederum zu den bereits erwähnten negativen Auswirkungen im Finanzergebnis und Eigenkapital führen kann.

Die Zahlungsströme (Bruttocashflows inklusive Zinsen) zeigen das Liquiditätsrisiko der nächsten Perioden und sind gesplittet nach:

  • 1. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres
  • 2. Halbjahr des nächsten Geschäftsjahres
  • Zwischen 1 und 2 Jahren
  • Zwischen 2 und 3 Jahren
  • Zwischen 3 und 4 Jahren
  • Zwischen 4 und 5 Jahren
  • Über 5 Jahre

Diese Informationen sind in Erläuterung 23 und 24 enthalten.

32.4 Kreditrisiko.

Kapsch TrafficCom unterhält Geschäftsbeziehungen nur mit als kreditwürdig eingestuften Dritten und hat Richtlinien eingeführt, um sicherzustellen, dass der Konzern nur Kunden mit entsprechender Bonität beliefert. Zusätzlich wer- den die Forderungssalden überwacht, um das Ausfallsrisiko zu beschränken. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, das Zahlungsausfallsrisiko von Kunden bestmöglich durch verpflichtende Bonitätsprüfung vor Auftragsunterzeichnung und bei Großprojekten zusätzlich durch die Besicherung von Zahlungen zu reduzieren. Einzelne Zahlungsausfälle können dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diese können im Eintrittsfall einen wesentlichen negativen Einfluss auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung von Kapsch TrafficCom haben.

Bei großen Mauterrichtungsprojekten besteht ein Kreditrisiko im Wesentlichen in der Phase der Errichtung des Mautsystems. Es besteht keine Konzentration des Kreditrisikos in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, da der Konzern im Allgemeinen eine große Zahl an Kunden weltweit hat. Das Ausfallsrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kann basierend auf den Erfahrungen des Konzerns als niedrig eingestuft werden.

Die Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten sind Erläuterungen 19 und 20 zu entnehmen.

Das maximale Kreditrisiko entspricht den folgenden Buchwerten:

31. März 2022 31. März 2023
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und Beteiligungen 14.984 16.217
Langfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen 3.703 3.867
Langfristige Leasingforderungen 503 741
Sonstige langfristige Vermögenswerte 3.597 3.571
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1.580 1.909
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen 83.787 82.213
Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 130.925 117.438
Kurzfristige Leasingforderungen 525 567
Kurzfristige Steuerforderungen 4.392 4.873
Liquide Mittel 59.751 45.228
Gesamt 303.748 276.623

33 Kapitalmanagement.

Das Kapitalmanagement folgt einer wertorientierten und nachhaltigen Unternehmensführung auf Grundlage der Erfolgsrechnung in den einzelnen Geschäftssegmenten. Bilanzkennzahlen und andere ökonomische Kriterien sowie die langfristige Entwicklung der Gruppe werden ebenfalls überwacht und in die Steuerung miteinbezogen. Das Kapitalmanagement wird als ein zentrales Element betrachtet, um die mittel- und langfristige Unternehmensfortführung sicherzustellen. Eine wichtige Kennzahl für die Kapitalstruktur ist die Eigenkapitalquote, berechnet aus dem Verhältnis von Eigenkapital (inklusive nicht beherrschende Anteile) zur Bilanzsumme. Die Kapitalmanagement-Strategie von Kapsch TrafficCom zielt unter anderem auch darauf ab, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Auf Konzernebene wird angestrebt, dass sich die Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr durchschnittlich in einer Bandbreite von rund 25 % bis 35 % bewegt. Eine weitere wesentliche Kennzahl, die oftmals auch in den Covenants in Kreditverträgen des Konzerns verwendet wird, ist die

„Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA“. Sie zeigt an, ob ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Netto- verschuldung und der operativen Ertragskraft des Unternehmens besteht. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/23 konnte der Konzern diese vereinbarten Kennzahlen zu allen Zeitpunkten entweder einhalten oder mit den Banken eine Vereinbarung erzielen, dass die Covenants zum jeweiligen Stichtag nicht eingehalten werden mussten. Allerdings wurden die eigenen Ansprüche und Zielwerte für das Kapitalmanagement weiterhin nicht erreicht. Ungeachtet dessen bleiben diese Ziele aufrecht und der Konzern ist bestrebt, sich diesen durch aktives Kapitalmanagement im Laufe der nächsten Jahre anzunähern und diese so rasch wie möglich wieder zu erreichen. Dazu sollen auch die eingeleiteten Maßnahmen, um die Kosten zu senken und die Effizienz zu steigern, beitragen.

Ein wichtiges Ziel ist darüber hinaus die Sicherstellung von ausreichend Liquidität, die sowohl kurz- als auch langfristig notwendig ist, um eine erfolgreiche Unternehmensfortführung gewährleisten zu können. Wie auch schon im Vorjahr, so hat auch im Geschäftsjahr 2022/23 der Konzern dem aktiven Liquiditätsmanagement (sowohl durch tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestandes als auch durch eine signifikante Erhöhung der Zuverlässigkeit des wöchentlichen 12-Wochen-Cashflow-Forecasts) größte Bedeutung beigemessen. Auch das Zahlungsmanagement wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr professionalisiert und dabei wurden beispielsweise auch mit den wesentlichen und langjährigen Lieferanten und Geschäftspartnern entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen.

Im Jänner 2023 wurde zudem mit den Hauptbanken der Kapsch TrafficCom AG eine Vereinbarung über ein zusätzliches Finanzierungsvolumen im Ausmaß von EUR 12 Mio. getroffen. Weiters wurde in intensiver Zusammenarbeit mit langjährigen Bankpartnern in lösungsorientierten Gesprächen gearbeitet. Am 31.Mai 2023 konnten diese strategisch wichtige Restrukturierung der Konzernfinanzierung erfolgreich abgeschlossen werden, (siehe Erläuterung 36). Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Nettoumlaufvermögens und der Liquidität.

Der Cashbestand betrug am Bilanzstichtag EUR 45,2 Mio. Der damit verbundene Rückgang zum Vorjahr (31. März 2022: EUR 59,8 Mio.) ist auf die planmäßige Rückführung von Finanzverbindlichkeiten im Ausmaß von EUR 18,4 Mio. und auch Leasingverbindlichkeiten im Ausmaß von EUR 14,2 Mio. zurückzuführen. Insgesamt konnten zusätzliche Kredite im Ausmaß von EUR 28,3 Mio. aufgenommen werden. Darüber hinaus trug vor allem die Veränderung des Nettoumlaufvermögens in Höhe von EUR -8,6 Mio. zur Verringerung des Cashbestandes bei.

Die Nettoverschuldung stieg im abgelaufenen Geschäftsjahr um EUR 28,2 Mio. an.

Neben den erwähnten kurz- und mittelfristigen Zielen auf der Liquiditäts-, Tilgungs- und Refinanzierungsseite sind mittel- und langfristig auch die Finanzierung des weiteren Wachstumskurses und die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur wesentliche Ziele des Kapitalmanagements des Konzerns.

Die Nettoverschuldung, die Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA, der Verschuldungsgrad sowie die Eigenkapitalquote stellten sich zum 31. März 2023 und 31. März 2022 wie folgt dar:

31. März 2022 31. März 2023
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 136.051 58.472
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 44.013 131.170
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 27.604 32.199
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 11.940 11.595
Summe Finanzverbindlichkeiten 219.608 233.435
Liquide Mittel und Bankguthaben -59.751 -45.228
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte -1.580 -1.909
Nettoverschuldung 158.277 186.299
Eigenkapital 77.902 51.306
Verschuldungsgrad 203,2 % 363,1 %
EBITDA 32.664 29.418
Nettoverschuldung bezogen auf das EBITDA 4,85 6,33
Eigenkapitalquote 15,2 % 10,7 %

34 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, die die Basis für den vorliegenden Konzernabschluss bilden, wurden unverändert zur Vorperiode angewandt und um neue, ab dem Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendende IFRS und IFRIC ergänzt.

34.1 Konsolidierung.

34.1.1 Tochtergesellschaften.

Tochterunternehmen sind alle Unternehmen (einschließlich strukturierter Unternehmen), bei denen der Konzern die Beherrschung ausübt. Beherrschung in diesem Sinn bedeutet, dass der Konzern schwankenden Renditen aus seiner Beteiligung am Tochterunternehmen ausgesetzt ist, Anrechte auf diese Renditen besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem das Mutterunternehmen die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt hat. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, sobald es keine Beherrschung mehr gibt.

Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Aufwendungen und Erträge sowie nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden im Zuge der Konzernkonsolidierung vollständig eliminiert. Bei ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern angesetzt.

34.1.2 Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen.

Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen werden wie Transaktionen mit Eigenkapitaleignern des Konzerns behandelt. Der Konzern teilt den Gewinn oder den Verlust sowie alle Bestandteile des sonstigen Ergebnisses auf die Anteile des Mutterunternehmens und die nicht beherrschenden Anteile je nach Eigentumsverhältnis auf. Das gilt auch für den Fall eines negativen Gesamtergebnisses. Ein aus dem Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils entstehender Unterschiedsbetrag zwischen der gezahlten Leistung und dem betreffenden Anteil am Buchwert des Nettovermögens des Tochterunternehmens wird im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste, die bei der Veräußerung von Anteilen an Tochterunternehmen entstehen, werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst, sofern eine Veränderung der Beteiligungsquote nicht zum Verlust der Beherrschung führt.

Endet die Beherrschung eines Tochterunternehmens, werden die Vermögenswerte und Schulden aus der Konzernbilanz ausgebucht. Ein etwaiger verbleibender Anteil wird zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und als Zugangswert eines finanziellen Vermögenswerts gemäß IFRS 9 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ oder als Anschaffungskosten bei Zugang einer Beteiligung an einem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen betrachtet. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste, die auf den beherrschenden Anteil entfallen, werden erfolgswirksam erfasst. Darüber hinaus werden alle im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge in Bezug auf das ehemalige Tochterunternehmen so bilanziert, als hätte das Mutterunternehmen die dazugehörigen Vermögenswerte und Schulden direkt veräußert. Dies bedeutet, dass ein zuvor im sonstigen Ergebnis erfasster recyclefähiger Aufwand oder Ertrag vom Eigenkapital ins Ergebnis umgegliedert wird.

34.1.3 Gemeinsame Vereinbarungen.

Der Konzern wendet IFRS 11 für alle gemeinsamen Vereinbarungen an.

Der Konzern unterscheidet bei gemeinsamen Vereinbarungen, bei denen Entscheidungen durch einstimmige Zustimmung getroffen werden, nach vertraglicher Ausgestaltung betreffend Rechte und Pflichten der beherrschenden Parteien zwischen Gemeinschaftsunternehmen („Joint Venture“) und gemeinschaftlicher Tätigkeit („Joint Operation“). Parteien eines Gemeinschaftsunternehmens haben Rechte an dessen Nettovermögen. Im Konzernabschluss werden die Ergebnisse, Vermögenswerte und Schulden von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode einbezogen.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Beteiligungsbuchwert entsprechend des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust sowie an den Veränderungen im sonstigen Ergebnis des Gemeinschaftsunternehmens. Wenn der Anteil an den (kumulierten) Verlusten eines Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des Gemeinschaftsunternehmens (einschließlich sämtlicher langfristiger Anteile, die dem wirtschaftlichen Gehalt nach der Nettoinvestition des Konzerns in das Gemeinschaftsunternehmen zuzuordnen sind) übersteigt, erfasst der Konzern den übersteigenden Verlustanteil nicht. Für den Fall, dass der Konzern zugunsten des Gemeinschaftsunternehmens rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist, ist eine Verbindlichkeit oder Rückstellung anzusetzen. Im Falle kumulierter Verluste wird ein positiver Buchwert erst nach Ausgleich der kumulierten Verluste dargestellt.

Nicht realisierte Gewinne oder Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind im Konzernabschluss in Höhe des Anteils des Konzerns am Gemeinschaftsunternehmen zu eliminieren. Nicht realisierte Verluste werden dann nicht eliminiert, wenn die Transaktion Hinweise darauf gibt, dass eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts vorliegt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Gemeinschaftsunternehmen entsprechen jenen des Mutterunternehmens.

Anteilige Ergebnisse aus Gemeinschaftsunternehmen, deren Aktivitäten und strategische Ausrichtung zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus anderen Gemeinschaftsunternehmen werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Bestehen durch eine vertragliche Vereinbarung Rechte an Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden, handelt es sich um eine gemeinschaftliche Tätigkeit. Eine Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt anteilsmäßig.

34.1.4 Assoziierte Unternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, bei denen der Konzern einen maßgeblichen, nicht aber beherrschenden Einfluss ausüben kann. Dies geht im Allgemeinen mit einem Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % einher. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Nach dem Erwerbszeitpunkt wird der Anteil des Konzerns am Ergebnis des assoziierten Unternehmens in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und der Anteil der Veränderungen im sonstigen Ergebnis wird im sonstigen Ergebnis mit einer korrespondierenden Anpassung des Beteiligungsbuchwerts erfasst. Erhaltene Ausschüttungen vom Beteiligungsunternehmen verringern den Buchwert der Beteiligung. Ein im Rahmen eines Erwerbes der Anteile an einem assoziierten Unternehmen entstandener Firmenwert wird nicht gesondert, sondern als Bestandteil des Buchwerts des Anteils an dem assoziierten Unternehmen ausgewiesen.

Wenn sich die Beteiligungsquote an einem assoziierten Unternehmen verringert hat, dieses jedoch ein assoziiertes Unternehmen bleibt, wird nur der anteilige Betrag der zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne bzw. Verluste in das Periodenergebnis umgegliedert.

Die kumulierten Anteile des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten sowie am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Anteil des Konzerns an den kumulierten Verlusten eines assoziierten Unternehmens einschließlich aller ungesicherten Forderungen den Buchwert der Anteile an diesem assoziierten Unternehmen übersteigt, weist der Konzern den übersteigenden Verlustanteil nicht aus. Für den Fall, dass der Konzern zugunsten des assoziierten Unternehmens faktische oder rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist, ist eine Verbindlichkeit oder Rückstellung anzusetzen.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Investition in ein assoziiertes Unternehmen wertgemindert ist. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wesentliche nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen dem Konzern und den assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligung des Konzerns an den assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, wenn die Transaktion keinen Hinweis auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts liefert.

Anteilige Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen, deren Aktivitäten und strategische Ausrichtung zum Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom zählen, werden im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Anteilige Ergebnisse aus anderen assoziierten Unternehmen werden im Ergebnis vor Steuern nach dem Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen entsprechen jenen des Mutterunternehmens.

34.1.5 Erwerb von Unternehmen.

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode zum Erwerbszeitpunkt bilanziert. Der Erwerbszeitpunkt ist definiert durch den Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung über das erworbene Unternehmen.

Die Anschaffungskosten des Erwerbes entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte, der durch den Konzern an den Verkäufer übertragenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbes werden aufwandswirksam erfasst.

Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie identifizierbar sind. Restrukturierungsrückstellungen dürfen im Rahmen der Kaufpreisallokation nicht neu gebildet werden. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden als Firmenwert aktiviert.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden gemäß IFRS 9 bewertet. Ein daraus resultierender Gewinn bzw. Verlust wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet. Ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt.

Die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen.

Bei jedem Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden.

Der Konzern ermittelt den Firmenwert zum Erwerbszeitpunkt als:

  • den beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung – zuzüglich
  • des erfassten Betrages aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen – zuzüglich
  • des beizulegenden Zeitwerts des vorher bestehenden Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen, wenn es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss handelt – abzüglich
  • des Nettobetrages (im Allgemeinen der beizulegende Zeitwert) der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie der Eventualschulden.

Ist das Ergebnis dieser Berechnung (Unterschiedsbetrag) negativ, wird ein Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert erst nach nochmaliger Überprüfung der Kaufpreisallokation im Periodenergebnis erfasst.

34.1.6 Währungsumrechnung.

Die einzelnen Positionen im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfeldes, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der Berichtswährung von Kapsch TrafficCom.

Umrechnung ausländischer Abschlüsse.

Die Abschlüsse ausländischer, in den Konzernabschluss einbezogener Tochterunternehmen (ausgenommen solche aus Hochinflationsländern), die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden gemäß IAS 21 wie folgt umgerechnet:

Die Gesamtergebnisrechnung wird mit dem durchschnittlichen Wechselkurs des Geschäftsjahres und die Bilanz mit dem jeweiligen Mittelkurs der Fremdwährung am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Als Basis gelten die Devisenreferenzkurse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Deutschen Bundesbank, die über die Homepage der Oesterreichischen Nationalbank abgerufen werden. Wenn keine aktuellen Kurse verfügbar sind, wird auf die Kurse der jeweiligen nationalen Notenbanken zurückgegriffen, welche über zentrale Marktinformationsanbieter (Bloomberg, Thomson Reuters) bezogen werden. Differenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Euro werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital unter „Währungsumrechnungsdifferenzen“ angesammelt. Bei Verlust der Beherrschung über ein Unternehmen werden etwaige im Eigenkapital kumulierte Umrechnungsdifferenzen umgegliedert und als Teil des Gewinns bzw. Verlustes aus dem Abgang dargestellt.

Für Hochinflationsländer ist nach IAS 29 eine gesonderte Bewertung notwendig. Monetäre Posten werden wie nach IAS 21 mit dem jeweiligen Mittelkurs der Fremdwährung am Bilanzstichtag in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet. Alle nicht monetären Vermögenswerte und Schulden werden entweder mit den angepassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, dem Nettoveräußerungswert oder dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Argentinien ist seit 1. Juli 2018 als Hyperinflationsland eingestuft. Alle Posten der Gesamtergebnisrechnung sind ab jenem Zeitpunkt, zu dem die Erträge und Aufwendungen erstmals im Abschluss erfasst wurden, anhand des allgemeinen Preisindexes anzupassen. Es erfolgt eine Neubewertung gemäß IAS 29. Die Effekte der Hyperinflation werden im Finanzergebnis und im Eigenkapital ausgewiesen.

Da die Geschäftstätigkeit von Kapsch TrafficCom in Russland nicht wesentlich ist, besteht kein wesentliches Risiko aus den Schwankungen des russischen Rubels.

Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Unternehmens werden als Aktiva und Passiva des jeweiligen ausländischen Unternehmens behandelt und im Zuge der Erstkonsolidierung zum Transaktionskurs und in der Folge mit dem jeweiligen Kurs am Abschlussstichtag des Geschäftsbetriebes umgerechnet.

Die folgenden wesentlichen Wechselkurse gegenüber dem Euro wurden während des Geschäftsjahres angewandt:

2021/22 2022/23
Durchschnitts-
devisenkurs
Devisenkurs am
Abschlussstichtag
Durchschnitts-
devisenkurs
Devisenkurs am
Abschlussstichtag
AUD 1,57 1,48 1,52 1,63
CAD 1,46 1,39 1,38 1,47
GBP 0,85 0,85 0,86 0,88
SEK 10,24 10,34 10,81 11,28
USD 1,16 1,11 1,05 1,09
ZAR 17,35 16,17 17,67 19,33
Transaktionen in fremder Währung.

Transaktionen in Fremdwährungen werden mit dem Wechselkurs am Tag der Transaktion oder bei Neubewertungen zum Bewertungszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Abwicklung von solchen Transaktionen und aus der Umrechnung monetärer Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährungen resultieren, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten der Bilanz, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls angesetzt. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, sind mit dem zum Zeitpunkt der Wertermittlung geltenden Wechselkurs umzurechnen.

Fremdwährungsgewinne und -verluste, die aus der Umrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie Finanzforderungen und Finanzschulden resultieren, werden in der Gesamtergebnisrechnung im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle anderen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen betrieblichen Ertrag oder im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Davon ausgenommen sind Fremdwährungsgewinne und -verluste aus zu erhaltenden bzw. zu zahlenden monetären Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden anfänglich im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung der Nettoinvestition vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert (siehe Erläuterung 11).

34.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts.

Der beizulegende Zeitwert ist als jener Preis definiert, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt der Konzern die Merkmale des betreffenden Vermögenswerts bzw. der betreffenden Schuld, die ein Marktteilnehmer bei der Preisbildung für diese am Bemessungsstichtag berücksichtigen würde.

Der Konzern verwendet für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Je nach Verfügbarkeit beobachtbarer Faktoren und ihrer Relevanz für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert einer der folgenden drei Hierarchiestufen zugeordnet:

  • Level 1: Inputfaktoren dieser Stufe sind in aktiven, für den Konzern am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.
  • Level 2: Inputfaktoren sind andere als die für Level 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
  • Level 3: Inputfaktoren auf dieser Stufe sind jene, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind.

34.3 Ertragsrealisierung.

Umsatzerlöse werden gemäß IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ realisiert. Für jeden Vertrag wird das 5-Stufen-Modell geprüft:

  • Identifizierung des Vertrages
  • Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
  • Bestimmung des Transaktionspreises
  • Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
  • Erlösrealisierung

Ein Kunde ist definiert als eine Partei, die mit dem Unternehmen vertraglich vereinbart hat, im Austausch für eine Gegenleistung Güter oder Dienstleistungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu erhalten. Es wird überprüft, ob die Verträge die Kriterien nach IFRS 15.9 erfüllen. Insbesondere wird beurteilt, ob das Unternehmen einen durchsetzbaren Anspruch auf die Gegenleistung hat und der Erhalt auch wahrscheinlich ist (siehe Erläuterung 32.4 zum Kreditrisiko).

Der Konzern hat folgende Leistungsverpflichtungen identifiziert:

Errichtungsprojekte umfassen die Errichtung von Mautsystemen, sowohl für einzelne Straßenabschnitte als auch für landesweite Straßennetze, sowie die Errichtung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit. Der Verkauf von Komponenten, wie On-Board Units, die notwendig sind, um die Systeme in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, ist Teil der Errichtungsprojekte. Wesentliche Softwareupdates, die mit Kunden im Rahmen von Betriebsprojekten vereinbart wurden, sowie die Errichtung im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen werden ebenfalls in dieser Leistungsverpflichtung erfasst.

Die Errichtungsprojekte erfüllen die Kriterien für eine „Erfüllung der Leistungsverpflichtung über einen bestimmten Zeitraum“, da hier Vermögenswerte erstellt werden, für die es keine alternative Nutzungsmöglichkeit gibt, und der Konzern einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Der Fertigstellungsgrad wird aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für den jeweiligen Auftrag ermittelt.

Betriebsprojekte umfassen im Wesentlichen den Betrieb und die Wartung von Mautsystemen, sowohl für einzelne Straßenabschnitte als auch für landesweite Straßennetze, sowie den Betrieb und die Wartung von Systemen zur Verkehrsüberwachung, -steuerung und -sicherheit. Auch der Betrieb im Rahmen von Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen fällt unter diese Leistungsverpflichtung.

Für Betriebsprojekte erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen der Leistung während der Erbringung zufließt.

Der Verkauf von Komponenten, der nicht im Rahmen eines Errichtungs- oder Betriebsprojektes erfolgt, stellt eine separate Leistungsverpflichtung dar. Beim Verkauf von Komponenten erfolgt die Umsatzrealisierung mit dem Kontrollübergang der Komponente.

Es gibt keine über die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehenden Gewährleistungsverpflichtungen.

Der Transaktionspreis ist großteils fixiert, kann aber in einigen Verträgen zusätzlich variable Gegenleistungen enthalten, typischerweise Boni oder Pönalen. Diese variablen Kaufpreisbestandteile werden in den Transaktionspreis einbezogen, wenn der Erhalt wahrscheinlich ist bzw. wenn die Pönalen wahrscheinlich nicht zum Tragen kommen. Typischerweise entspricht der vertraglich festgelegte Preis für eine Leistungsverpflichtung dem Einzelveräußerungspreis, da der Preis auf Basis der Kosten zuzüglich einer angemessenen Marge festgelegt wird. Quersubventionierungen sieht das Geschäftsmodell von Kapsch TrafficCom nicht vor. Daher ist bei den meisten Verträgen keine Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen notwendig. Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen wird der Transaktionspreis für jede Leistungsverpflichtung geschätzt und die Aufteilung wird basierend auf den erwarteten Kosten zuzüglich Gewinnaufschlag (Expected-Cost-Plus-Margin-Ansatz) vorgenommen. Bei Verträgen, die eine wesentliche Finanzierungs​komponente enthalten, wird die Gegenleistung um die Zinskomponente korrigiert.

Wenn die Leistungserbringung vor Erhalt der Gegenleistung erfolgt, werden Vertragsvermögenswerte aktiviert. Wenn die Gegenleistung höher ist als die erbrachte Leistung, werden Vertragsverbindlichkeiten angesetzt. Bei Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen, die als Gegenleistung eine Konzession zur Einhebung von Gebühren vorsehen, wird der immaterielle Vermögenswert während der Errichtungsphase mit Fortschritt der Bautätigkeit erfasst, korrespondierend zur Erfassung der Umsatzerlöse entsprechend dem Fertigstellungsgrad.

Bestimmte Kosten, die bei der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrages entstehen, müssen nach IFRS 15 – sofern die Kriterien erfüllt sind – aktiviert werden. Diese Kosten der Anbahnung oder Erfüllung eines Vertrages werden linear über die jeweilige Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Andere Erträge werden vom Konzern auf folgender Basis erfasst und ausgewiesen:

  • Erträge aus weiterverrechneten Aufwendungen auf Basis des aufgelaufenen Betrages in Übereinstimmung mit den jeweiligen Vereinbarungen,
  • Zinserträge je nach Anfallen des jeweiligen Ertrags unter Anwendung der Effektivzinsmethode,
  • Dividenden, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist.

34.4 Segmentberichterstattung.

Über die Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt (Management Approach). Der Hauptentscheidungsträger ist für die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft verantwortlich. Als Hauptentscheidungsträger wurde der Vorstand von Kapsch TrafficCom ausgemacht.

34.5 Sachanlagen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung bilanziert. Die Abschreibung erfolgt unter Einhaltung der Konzernrichtlinien linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagen.

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 5 bis 26 Jahre bei Gebäuden und Bauten auf fremdem Grund, 4 bis 20 Jahre für technische Anlagen und Maschinen sowie 3 bis 10 Jahre für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Nutzungsdauern und die Restbuchwerte werden bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die eine Anpassung erfordern, angepasst. Die Überprüfung auf Wertminderungen erfolgt nach IAS 36 und wird in Kapitel 34.7 beschrieben.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts oder – sofern einschlägig – als separater Vermögenswert erfasst, wenn wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten zuverlässig ermittelt werden können. Der Buchwert der Teile, die ersetzt wurden, wird ausgebucht. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen (Day-to-Day Servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus dem Verkauf von Anlagen und deren Buchwert wird als Gewinn oder Verlust im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.

34.6 Immaterielle Vermögenswerte.

34.6.1 Firmenwerte.

Ein Firmenwert entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er stellt den Überschuss der im Rahmen des Unternehmenserwerbes übertragenen Gegenleistung über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, den übernommenen Schulden und den Eventualschulden dar.

Der Firmenwert aus Tochterunternehmen wird zumindest einmal jährlich auf Wertminderung überprüft; darüber hinaus auch immer dann, wenn es Hinweise auf eine Wertminderung gibt. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Firmenwerte auf Werthaltigkeit im vierten Quartal vor. Zusätzlich erfolgt eine unterjährige Überprüfung, wenn es Anzeichen (Triggering Events) dafür gibt, dass die Werthaltigkeit nicht mehr gegeben sein könnte.

Der Firmenwert wird zum Zweck der Überprüfung des Wertminderungsbedarfs den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGEs) zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt zu jenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die voraussichtlich vom Unternehmenszusammenschluss profitieren werden und bei denen der Firmenwert entstanden ist. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der der Firmenwert so zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens dar, auf der der Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.

Der Wertminderungsaufwand des Firmenwerts wird in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Zuschreibungen auf den Firmenwert werden nicht vorgenommen.

34.6.2 Konzessionen und Rechte.

Anschaffungskosten für Computersoftware, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte werden aktiviert und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese beträgt im Wesentlichen 4 bis 15 Jahre. Erworbene Kundenverträge (Mautverträge, Wartungsverträge) werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und über die geschätzte Nutzungsdauer, üblicherweise zwischen 2 und 10 Jahre, abgeschrieben.

34.6.3 Forschungs- und Entwicklungskosten.

Ausgaben für Forschung werden als Aufwand erfasst. Kosten, die für Entwicklungsprojekte aufgelaufen sind (in Bezug auf Gestaltung und Tests von neuen oder verbesserten Produkten), werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Es ist technisch möglich, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf verfügbar ist;
  • der Vorstand plant, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen;
  • es besteht die Möglichkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen;
  • es kann gezeigt werden, wie der immaterielle Vermögenswert einen wahrscheinlichen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird;
  • angemessene technische, finanzielle und andere Ressourcen sind verfügbar, um die Entwicklung abzuschließen und den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, und
  • die Aufwendungen, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuordenbar sind, können verlässlich gemessen werden.

Sonstige Entwicklungskosten, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden als Aufwand erfasst. Ab jenem Zeitpunkt, zu dem die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt werden, sind die Kosten für die Herstellung des immateriellen Vermögenswerts zu aktivieren. Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, dürfen nicht nachträglich aktiviert werden. Aktivierte Entwicklungskosten werden – sobald diese zur Nutzung zur Verfügung stehen (available for use) – linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, üblicherweise zwischen 3 und 15 Jahre, abgeschrieben.

Die aktivierten Entwicklungskosten werden jährlich einem Wertminderungstest gemäß IAS 36 unterzogen, sofern sie noch nicht nutzungsbereit sind.

34.7 Wertminderung nicht monetärer Vermögenswerte.

Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Firmenwert oder noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderung überprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderung überprüft, wenn entsprechende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese wertgemindert sein könnten.

Eine Abwertung für Wertminderungen wird um den Betrag durchgeführt, um den der Buchwert den erzielbaren Betrag des Vermögenswerts übersteigt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderung einzelner Vermögenswerte wird ein Wertminderungstest durchgeführt und gegebenenfalls eine Wertminderung erfasst. Der Firmenwert wird auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Wertminderung getestet. Ein sich ergebender Wertminderungsbedarf wird zunächst als Wertminderung des Firmenwerts erfasst. Ist die Wertminderung höher als der Buchwert des Firmenwerts, werden die Buchwerte der übrigen Vermögenswerte dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Verhältnis ihrer Buchwerte entsprechend wertgemindert.

Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit entspricht dem mittels Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelten Barwert der zukünftigen Zahlungsströme, die dem Unternehmen aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen werden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows inklusive Steuern unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Dabei wird die jeweils aktuelle, vom Management genehmigte Planung über einen Zeitraum von vier Jahren (Detailplanungszeitraum) zugrunde gelegt, bevor in die ewige Rente übergegangen wird. Die Wachstumsraten nach dem Detailplanungszeitraum basieren auf historischen Wachstumsraten sowie auf externen Studien zur zukünftigen mittelfristigen Marktentwicklung.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem erzielbaren Betrag von Vermögenswerten und ihrem Buchwert wird als Gewinn (im Falle einer Wertaufholung) oder Verlust im Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Bei Vermögenswerten (mit Ausnahme des Firmenwerts), für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, wird zu jedem nachfolgenden Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat.

Die Nutzungsdauern werden bei Vorliegen von relevanten Anhaltspunkten angepasst.

34.8 Fremdkapitalkosten.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zurechenbar sind, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts so lange aktiviert, bis alle Arbeiten im Wesentlichen abgeschlossen sind, um den Vermögenswert für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf zu verwenden. Ein qualifizierter Vermögenswert erfordert einen beträchtlichen Zeitraum (im Konzern mindestens zwölf Monate), um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu bringen.

Zur Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten in einer Periode werden alle Anlageerträge, die aus Finanzinvestitionen erzielt worden sind und vorübergehend, bis zur Verwendung für den qualifizierten Vermögenswert angelegt wurden, von den angefallenen Fremdkapitalkosten abgezogen.

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden die Kriterien für einen qualifizierten Vermögenswert im Konzern für keinen angesetzten Vermögenswert erfüllt.

Andere Fremdkapitalkosten werden in der Periode ihres Anfalles als Aufwand erfasst.

34.9 Zuwendungen der öffentlichen Hand.

Investitionszuschüsse für erworbene langfristige Vermögenswerte werden passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des zugeordneten Vermögenswerts ergebniswirksam aufgelöst. Sie werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern hinreichend sicher ist, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt sind und der Zuschuss tatsächlich gewährt werden wird.

Aufgrund von Unwesentlichkeit werden Investitionszuschüsse nicht separat in der Bilanz, sondern unter sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen ausgewiesen.

Sonstige Zuschüsse, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste gewährt wurden, werden sofort ertragswirksam vereinnahmt und in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Auch Zuwendungen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Linderung von deren Auswirkungen gewährt wurden, fallen unter diesen Punkt und werden im Konzernabschluss in den sonstigen betrieblichen Erträgen berücksichtigt.

34.10 Leasing.

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss. Im Wesentlichen betrifft dies bei Kapsch TrafficCom Gebäude, Fahrzeuge und IT-Equipment. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht auf den zugrunde liegenden Vermögenswert sowie eine Schuld, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden berücksichtigt, wenn diese hinreichend sicher sind.

Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke weiterhin zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen. Kapsch TrafficCom hat Untermietverträge abgeschlossen, welche als Finanzierungsleasing eingestuft sind. Der Konzern tritt nur in unwesentlichem Umfang als Leasinggeber auf, sodass sich diesbezüglich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Der Konzern wendet die Ausnahmeregelungen in Bezug auf Leasingverhältnisse, deren Vertragslaufzeit zwölf Monate oder weniger beträgt, sowie für Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert (ungefähr TEUR 5) ist, an. Für diese Leasingverhältnisse ist somit kein Bilanzansatz erfolgt, stattdessen werden die Leasingzahlungen als Aufwand erfasst.

Zur Berechnung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten werden Grenzfremdkapitalzinssätze für die entsprechenden Laufzeiten ermittelt und verwendet. Der Grenzfremdkapitalzinssatz leitet sich von einem risikolosen Zinssatz für die zugrunde liegenden Laufzeiten, angepasst um etwaige Länder-, Währungs- und Unternehmerrisiken, ab.

34.11 Finanzinstrumente.

Finanzinstrumente umfassen finanzielle Vermögenswerte (wie Wertpapiere, Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und liquide Mittel) sowie finanzielle Schulden (wie Anleihen und Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und derivative Finanzinstrumente).

Der erstmalige Ansatz der Finanzinstrumente erfolgt zum beizulegenden Zeitwert.

34.11.1 Finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte werden gemäß IFRS 9 nach dem erstmaligen Ansatz wie folgt angesetzt:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten,
  • erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder
  • erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert.

Die Klassifizierung richtet sich nach der Einstufung als Eigenkapital- oder Fremdkapitalinstrument.

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht die Möglichkeit, diese beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (ohne Recycling) nach IFRS 9 zu klassifizieren. Die aus diesen Vermögenswerten resultierenden Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis ohne Recycling erfasst.

Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken.

Alle Käufe oder Verkäufe werden zum Erfüllungstag erfasst. Die Kosten der Anschaffung inkludieren Transaktionskosten.

Bei Investitionen in Fremdkapitalinstrumente richtet sich die Klassifizierung nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und nach den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts.

Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie die beiden folgenden Bedingungen erfüllen und nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert sind:

  • Sie werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen zu halten, und
  • die Vertragsbedingungen für die finanziellen Vermögenswerte führen zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die Folgebewertung dieser finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Im Falle von Unwesentlichkeit wird von einer Abzinsung abgesehen. In diese Kategorie fallen liquide Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Teile der sonstigen finanziellen Forderungen und Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte, die weder im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen noch im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen und zum Verkauf gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Vermögenswerte können auch in diese Kategorie designiert werden bzw. fallen auch darunter, wenn die vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Aus diesen finanziellen Vermögenswerten resultierende Gewinne und Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken. In diese Kategorie fallen Schuldinstrumente, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag generieren, sowie derivative Finanzinstrumente. Derivate, die zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken als Cashflow Hedges designiert wurden, werden weiterhin als Sicherungsinstrumente gemäß IAS 39 bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI), sind Schuldinstrumente, die im Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von vertraglichen Zahlungsströmen wie auch zum Verkauf gehalten werden. Diese Schuldinstrumente führen ausschließlich zu Zahlungsströmen aus Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag. Finanzielle Vermögenswerte, bei denen die Voraussetzungen des FVOCI-Geschäftsmodells erfüllt sind und die nicht freiwillig in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden, werden als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aus diesen finanziellen Vermögenswerten resultierende Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte bestimmen sich durch Transaktionen auf einem aktiven Markt oder, wo kein aktiver Markt besteht, durch Anwendung von Bewertungstechniken. Beim Verkauf von Finanzanlagen wird der Unterschiedsbetrag zwischen Erlösen und Buchwerten erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Zusätzlich wird der Betrag, der im Eigenkapital ausgewiesen ist, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Finanzinstrumente, deren Fälligkeit eine Frist von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag nicht übersteigt, werden als kurzfristige Vermögenswerte, alle anderen als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.

34.11.2 Liquide Mittel.

Die liquiden Mittel enthalten den Kassenbestand, täglich fällige Bankeinlagen und sonstige Bankguthaben, die jederzeit in liquide Mittel umgewandelt werden können und die einem unwesentlichen Wertänderungsrisiko unterliegen. In der Geldflussrechnung werden die Veränderungen der liquiden Mittel dargestellt. Kontokorrentverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

34.11.3 Finanzielle Schulden.

Finanzielle Schulden werden nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Finanzielle Schulden sind nicht derivative Finanzinstrumente mit festen oder bestimmbaren Zahlungen. Sie werden zunächst mit dem Zeitwert abzüglich angefallener Transaktionskosten angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Beachtung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Finanzielle Schulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Ist die Restlaufzeit länger, erfolgt der Ausweis unter den langfristigen Verbindlichkeiten. Kontokorrentverbindlichkeiten sind in der Bilanz unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Fremdkapitalkosten werden in der Gesamtergebnisrechnung periodengerecht als Aufwand erfasst. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem zum Bilanzstichtag geltenden Fremdwährungskurs bewertet.

Die finanziellen Schulden beinhalten kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen Verbindlichkeiten.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wurden.

34.11.4 Derivative Finanzinstrumente.

Derivate werden nur zur ökonomischen Risikoabsicherung und nicht zu spekulativen Zwecken gehalten. Derivative Finanz-instrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert, der ihnen am Tag des Vertragsabschlusses beizumessen ist, bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zum am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument designiert wurde und, falls ja, von der Art des abgesicherten Postens.

Der Konzern verfügt über eine gruppenweit gültige Treasury Policy, die den allgemeinen Rahmen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften bildet. Falls erforderlich werden die Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 dokumentiert und ausgewiesen. Zum 31. März 2023 sind keine Cashflow Hedges sowie Fair Value Hedges bilanziert.

Darüber hinaus gibt es im Konzern Derivate, die einen bilanziellen Vermögenswert oder eine bilanzielle Verbindlichkeit absichern. Sie werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser entspricht jenem Wert, den die jeweilige Gesellschaft bei der Auflösung des Geschäftes am Bilanzstichtag erhalten würde oder zahlen müsste. Positive beizulegende Zeitwerte zum Bilanzstichtag werden unter den finanziellen Vermögenswerten und negative beizulegende Zeitwerte unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Veränderungen im beizulegenden Zeitwert dieser derivativen Finanzinstrumente werden unverzüglich, je nach Zweck des Derivats, entweder in der Gesamtergebnisrechnung, im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. sonstigen betrieblichen Aufwand oder im Finanzergebnis erfasst. Sofern die Restlaufzeit zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt, wird der Wert des Derivats als langfristiger Vermögenswert bzw. langfristige Verbindlichkeit ausgewiesen, und als kurzfristiger Vermögenswert bzw. kurzfristige Verbindlichkeit, sofern die Restlaufzeit kürzer als zwölf Monate ist. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sind in Erläuterung 15 angeführt.

Bei Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden Kursdifferenzen im sonstigen Ergebnis erfasst und bei der Veräußerung oder teilweisen Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebes bzw. bei der Rückführung der geschuldeten Beträge vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

34.11.5 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten.

Folgende finanzielle Vermögenswerte fallen unter die Erfassung erwarteter Kreditverluste nach IFRS 9:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Vertragsvermögenswerte
  • Leasingforderungen
  • Liquide Mittel

Der Konzern verwendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen mit oder ohne signifikante Finanzierungskomponente sowie für Leasingforderungen das vereinfachte Wertminderungsmodell und berechnet dementsprechend die Wertberichtigung in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste. Dabei erfolgt die Bestimmung der erwarteten Kreditverluste (Expected-Credit-Loss-Modell) auf Basis einer Wertberichtigungstabelle (Provision Matrix), in der die finanziellen Vermögenswerte entsprechend ihrer Altersstruktur gegliedert und die jeweiligen Ausfallsraten für unterschiedliche Altersbänder bestimmt werden. Die Altersstruktur gliedert sich wie folgt: nicht überfällig sowie 1–30 Tage, 31–60 Tage, 61–90 Tage, 91–180 Tage, 181–270 Tage und über 270 Tage überfällig. Kapsch TrafficCom geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen über 270 Tage überfällig sind.

Zur Erstellung einer Wertberichtigungstabelle werden sowohl historische Daten über tatsächlich eingetretene Ausfälle als auch zukunftsbezogene Informationen und Erwartungen berücksichtigt, indem ein eventueller Ausfall vom Konzern geschätzt wird. Als zukunftsorientierte Informationen werden in erster Linie Veränderungen von länderspezifischen CDS Spreads berücksichtigt, weil der CDS-Markt alle verfügbaren öffentlichen Informationen und Erwartungen hinsichtlich marktbezogener Veränderungen widerspiegelt. Die finanziellen Vermögenswerte werden nach verschiedenen Regionen aufgeteilt und das Kreditrisiko bzw. die Änderung des Kreditrisikos für die jeweilige Region entsprechend berücksichtigt. Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen stellen noch nicht fakturierte Forderungen dar und unterscheiden sich in Bezug auf die Risikokriterien nicht wesentlich von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus vergleichbaren Verträgen. Daher werden für diese dieselben Ausfallsraten wie für nicht überfällige Forderungen herangezogen. Für Leasingforderungen sind die Wertberichtigungen zum 31. März 2023 nicht wesentlich. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit gegeben ist, beispielsweise wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder keine Vereinbarungen mit dem Schuldner mehr möglich sind und daher nicht mehr mit einem Zahlungseingang gerechnet wird.

Für liquide Mittel wäre eine allfällige Wertminderung unwesentlich und wurde daher nicht berücksichtigt.

Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag für jede einzelne bedeutende Finanzanlage oder Gruppe von Finanzanlagen, ob es objektive Anzeichen für eine Wertminderung gibt. Falls solche Anzeichen bestehen, berücksichtigt der Konzern diese Wertminderung. Für Schuldinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, wird bei Ausbuchung der bisher im Eigenkapital verbuchte Anteil recycled und erfolgswirksam in der Gesamt-ergebnisrechnung erfasst. Der aus dem Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliederte kumulierte Verlust ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuell beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen dieses finanziellen Vermögenswerts.

Wenn in folgenden Perioden der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten Finanzinstrumentes steigt und dieser Anstieg in direktem Zusammenhang mit einem Ereignis steht, das eintritt, nachdem die Wertminderung erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst worden ist, macht der Konzern den Wertberichtigungsverlust rückgängig.

34.12 Vorräte.

Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, falls niedriger, zum Nettoveräußerungswert bilanziert. Die Kosten werden mit dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt zurechenbaren Aufwendungen sowie alle variablen und fixen Gemeinkosten (basierend auf normaler betrieblicher Kapazität), die im Zusammenhang mit der Herstellung anfallen. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis im Zuge des gewöhnlichen Geschäftsverlaufes abzüglich variabler Veräußerungskosten dar.

34.13 Leistungen an Arbeitnehmer.

Der Konzern gewährt verschiedene Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses sowie andere langfristige Leistungen, entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen oder gemäß den Bestimmungen des entsprechenden lokalen Arbeitsrechts.

Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, bei dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft (Fonds) entrichtet. Der Konzern hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Beschäftigten aus den laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen.

Neben beitragsorientierten Plänen existieren leistungsorientierte Pläne. Diese schreiben typischerweise einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den die Beschäftigten bei Rentenantritt erhalten werden und der in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist.

Für leistungsbezogene Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Anwartschaften auf Abfertigung gelangt gemäß IAS 19 die Anwartschaftsbarwertmethode zur Anwendung. Nach dieser Methode werden die Kosten der Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt. Dafür werden die planmäßigen Kosten auf Basis eines Gutachtens eines qualifizierten Versicherungsmathematikers, der jährlich eine vollständige Bewertung der Pläne durchführt, über die Dienstzeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilt angesetzt. Die Verpflichtungen zur Zahlung einer Pension werden unter Zugrundelegung von Zinssätzen von hochwertigen Unternehmensanleihen, deren Laufzeit in etwa der Laufzeit der entsprechenden Verbindlichkeiten entspricht, als Barwert der künftigen Zahlungen berechnet. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens.

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit leistungsbezogenen Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Anwartschaften auf Abfertigung beinhalten folgende Bestandteile:

  • Dienstzeitaufwand (Current and Past Service Costs). Dieser beinhaltet den laufenden sowie den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie etwaige Gewinne oder Verluste aus Planänderungen oder Plankürzungen. Der Dienstzeitaufwand wird erfolgswirksam in den Personalkosten erfasst.
  • Nettozinsaufwand oder -ertrag (Interest Costs) auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert. Diese Komponente wird erfolgswirksam im Zinsaufwand erfasst.
  • Neubewertungen (Remeasurements) der Nettoschuld oder des Nettovermögenswerts. Die Erfassung erfolgt in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis.

Zahlungen des Konzerns an eine Pensionskasse im Zusammenhang mit beitragsorientierten Versorgungsverpflichtungen sind im Personalaufwand in der Gesamtergebnisrechnung periodengerecht erfasst.

Zur Berechnung der Verbindlichkeiten aus Verpflichtungen für Jubiläumsgelder kommt gemäß IAS 19 ebenfalls die Anwartschaftsbarwertmethode zur Anwendung. Jubiläumsgelder sind pauschale Zahlungen, die im Kollektivvertrag festgelegt und von Gehaltshöhe und Dienstjahren abhängig sind. Anspruch besteht erst nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren. Die Berechnung der Verbindlichkeiten aus den Verpflichtungen für Jubiläumsgelder erfolgt in ähnlicher Weise wie die Berechnung der Verbindlichkeiten für Abfertigungsverpflichtungen. Der laufende Dienstzeitaufwand wird in den Personalkosten, der Nettozinsaufwand erfolgswirksam im Zinsaufwand erfasst. Umbewertungen (Remeasurements) werden in der Periode ihres Entstehens im Personalaufwand erfasst.

34.14 Rückstellungen.

Rückstellungen werden bei Vorliegen einer aktuellen rechtlichen oder faktischen Verpflichtung gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit in der Bilanz gebildet, wenn ein Abfluss finanzieller Mittel für die Bedienung der Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung des Betrages der Verpflichtung angestellt werden kann. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Rückstellungsbildung. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt zum Barwert des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages. Der Erfüllungsbetrag stellt die bestmögliche Schätzung jener Ausgabe dar, mit der eine gegenwärtige Verpflichtung am Bilanzstichtag erfüllt oder auf einen Dritten übertragen werden könnte. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst.

Rückstellungen für Garantieverpflichtungen und Haftungen für Fertigungsmängel, Serien- und Systemfehler dienen im überwiegenden Umfang zur Abdeckung von Verpflichtungen zu kostenlosen Reparaturen und Ersatzlieferungen entsprechend den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bzw. aufgrund von Einzelvereinbarungen. Sie werden auf Basis der für die jeweilige Gruppe von Verpflichtungen existierenden Erfahrungssätze, die aus den zuletzt für diese Zwecke angefallenen Lohn-, Material- und Gemeinkosten, Ersatzlieferungen und Preisnachlässen abgeleitet wurden, bewertet. Eine Rückstellung wird gemäß einer besten Schätzung der Kosten für die Mängelbehebung im Zuge der Gewährleistung für die vor dem Bilanzstichtag verkauften Produkte angesetzt.

Eine Rückstellung für belastende Verträge und Drohverluste wird erfasst, sobald der erwartete Nutzen, den der Konzern aus einem Vertrag zieht, geringer als die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ist. Die Rückstellung wird zum Barwert des niedrigeren Betrages aus der Erfüllung des Vertrages und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung dotiert. Die Erfassung von Wertminderungen auf mit dem belastenden Vertrag verbundenen Vermögenswerten geht jedoch der Erfassung der Rückstellung für den belastenden Vertrag vor.

Eine Rückstellung für Restrukturierung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 37 gebildet und enthält nur die direkt im Zusammenhang mit der Restrukturierung entstehenden Ausgaben, die zwangsweise im Zuge der Restrukturierung entstehen und nicht mit laufenden Aktivitäten im Zusammenhang stehen. Restrukturierungsmaßnahmen wurden von Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2020/21 kommuniziert und gestartet. Der Großteil der Maßnahmen wurde im Geschäftsjahr 2021/22 und 2022/23 durchgeführt und die Rückstellung entsprechend verbraucht.

34.15 Laufende und latente Steuern.

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Regel im Periodenergebnis erfasst. Lediglich Steuern, die auf im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen entfallen, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das lokale Management verantwortet gemeinsam mit der lokalen steuerlichen Vertretung die Steuererklärungen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Steuerschulden für Beträge, die erwartungsgemäß an die Finanzverwaltung abzuführen sind.

Latente Steueransprüche/-schulden werden unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode in voller Höhe für alle temporären Differenzen zwischen dem steuerlichen Wert von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und den im Konzernabschluss ausgewiesenen Buchwerten bilanziert. Falls jedoch die latenten Steueransprüche/-schulden aus der erstmaligen Bilanzierung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einer anderen als einen Unternehmenszusammenschluss betreffenden Transaktion resultieren, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder den Bilanz- noch den steuerlichen Gewinn bzw. Verlust beeinflusst, so werden diese nicht berücksichtigt. Ebenso werden keine latenten Steuern erfasst, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren.

Die latenten Steueransprüche/-schulden werden unter Verwendung von Steuersätzen (und -gesetzen) bestimmt, die in Kraft sind bzw. zum Bilanzstichtag so gut wie in Kraft sind und von denen erwartet wird, dass diese gelten werden, wenn die entsprechenden aktiven latenten Steueransprüche realisiert bzw. die latenten Steuerschulden getilgt werden.

Latente Steueransprüche werden bis zu jenem Ausmaß angesetzt, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne vorhanden sein werden, gegen die man die temporären Differenzen verwenden kann. Zudem muss davon ausgegangen werden können, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zukunft umkehren werden.

Latente Steuern auf Verlustvorträge werden bis zu jenem Ausmaß angesetzt, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerbare Gewinne vorhanden sein werden und, insbesondere im Falle einer Verlusthistorie, überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Nutzung dieser Verlustvorträge in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Dabei wird ein Planungshorizont von 8 Jahren herangezogen, wobei der Konzern in späteren Planungsperioden aufgrund größerer Unsicherheiten bei der Verwertung der Verlustvorträge entsprechende Abschläge anwendet.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und neu beurteilt, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steuerschulden werden für temporäre Differenzen angesetzt, die bei Investitionen in Tochtergesellschaften entstehen, außer in jenen Fällen, in denen der Zeitpunkt der Auflösung der temporären Differenz vom Konzern bestimmt wird und es wahrscheinlich ist, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufgelöst wird.

Latente Steuerforderungen und -schulden werden, unter Berücksichtigung der Fristigkeiten, saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden.

34.16 Langfristige, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche.

Kapsch TrafficCom klassifiziert langfristige Vermögenswerte als „zur Veräußerung gehalten“, wenn der im Restbuchwert verkörperte Nutzen überwiegend durch Veräußerung und nicht durch weiteren Gebrauch realisiert werden soll. Zum Zeitpunkt der Einstufung als „zur Veräußerung gehalten“ werden die Vermögenswerte gemäß IFRS 5 neu bewertet. Die Folgebewertung geschieht zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Jegliche Wertminderung wird zuerst dem Firmenwert und in der Folge den übrigen Vermögenswerten und Schulden aliquot zugerechnet und in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Zum 31. März 2023 gibt es keine wesentlichen zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte oder aufgegebene Geschäftsbereiche.

34.17 Eventualschulden.

Bei Eventualschulden wird die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen als unwahrscheinlich eingestuft und es ist daher nach IFRS keine Verbindlichkeit in die Bilanz aufzunehmen.

Eventualschulden können aus zwei Gründen entstehen. Zum einen umfassen sie mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen entstehen und deren Existenz durch unbestimmte zukünftige Ereignisse, die zumindest teilweise außerhalb des Einflussbereiches des Konzerns liegen, bestätigt wird. Zum anderen umfassen sie bestehende Verpflichtungen, bei denen allerdings die Höhe der Verpflichtungen nicht mit ausreichender Verlässlichkeit ermittelt werden kann oder bei denen ein Abfluss von Ressourcen zur Begleichung der Verpflichtungen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wird.

34.18 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen und im Geschäftsjahr 2022/23 erstmalig angewandt wurden.

Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch
das IASB und von
der EU übernommen
Anzuwenden für
Geschäftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IAS 16 Erlöse bevor beabsichtigter Nutzung Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept
der IFRS
Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine
IAS 37 Belastende Verträge –
Kosten der Vertragserfüllung
Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine
AIP 2018-2020 Jährliche Verbesserungen der IFRS
(Zyklus 2018–2020)
Mai 2020 1. Jänner 2022 Keine

Aus der Anwendung haben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

IAS 16 Sachanlagen – Änderungen an IAS 16: Erlöse bevor beabsichtigter Nutzung. Die Änderungen an IAS 16 untersagen es einem Unternehmen, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage Erlöse abzuziehen, die es aus dem Verkauf von Gegenständen erzielt, die während der Zeit, in der der Vermögenswert zu seinem Standort und in den betriebsbereiten Zustand gebracht wurde, hergestellt wurden (zum Beispiel Erlöse aus dem Verkauf von auf einer Testanlage gefertigten Mustern). Die Änderung stellt auch klar, was unter „Kosten für Testläufe“ zu verstehen ist. Hierunter fallen Kosten zur Feststellung, ob der Vermögenswert technisch und physisch in der Lage ist, für seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt zu werden. Das Erreichen einer bestimmten finanziellen Leistungsfähigkeit (wie eine vom Management angestrebte operative Gewinnmarge) ist hingegen für die Beurteilung irrelevant.

Die Änderung verlangt, dass Unternehmen Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit produzierten Gegenständen, die nicht aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens stammen, getrennt ausweisen und den Posten der Gesamtergebnisrechnung angeben, in dem diese Erlöse erfasst werden.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse – Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept der IFRS. Geringfügige Änderungen wurden an IFRS 3 vorgenommen, um die Verweise auf das überarbeitete Rahmenkonzept der IFRS zu aktualisieren und IFRS 3 um die Vorschrift zu ergänzen, dass ein Erwerber bei der Identifizierung von übernommenen Verpflichtungen, die in den Anwendungsbereich des IAS 37 oder IFRIC 21 fallen, die Regelungen des IAS 37 oder IFRIC 21 anstelle des Rahmenkonzeptes anzuwenden hat. Ohne diese neue Regelung hätte ein Unternehmen bei einem Unternehmenszusammenschluss einige Verbindlichkeiten angesetzt, die gemäß IAS 37 bzw. IFRIC 21 nicht bilanziert werden dürften und daher unmittelbar nach dem Erwerb erfolgswirksam auszubuchen gewesen wären. Des Weiteren wird IFRS 3 um ein explizites Ansatzverbot für erworbene Eventualforderungen ergänzt.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen – Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung. Die Änderung an IAS 37 stellt klar, dass zu den Erfüllungskosten eines Vertrages alle direkt dem Vertrag zurechenbaren Kosten gehören. Diese umfassen die zusätzlich für die Erfüllung des Vertrages entstehenden Kosten (sogenannte „incremental costs“, wie direkte Lohn- und Materialkosten) sowie andere Kosten, die direkt der Vertragserfüllung zuzurechnen sind.

Zudem erfolgt eine Klarstellung, wonach sich eine etwaige vorrangige Wertminderung auf die zur Vertragserfüllung eingesetzten (bisher: mit dem Vertrag verbundenen) Vermögenswerte erstreckt.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018 bis 2020). Die folgenden Verbesserungen an Standards wurden im Mai veröffentlicht:

  • IFRS 9 – Klarstellung, welche Gebühren in den 10 %-Test für die Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten einzubeziehen sind.
  • IFRS 16 – Änderungen des erläuternden Beispiels Nr. 13 zu IFRS 16, das Aussagen zu Zahlungen des Leasinggebers an Leasingnehmer zur Erstattung von Ausgaben für Mietereinbauten enthielt, die oftmals zu Missverständnissen führten.
  • IFRS 1 – die Vorschrift, wonach Tochterunternehmen, die später als ihr Mutterunternehmen ein erstmaliger Anwender der IFRS werden, das Wahlrecht haben, Vermögenswerte und Schulden mit den bisher im Konzernabschluss des Mutterunternehmens hierfür angesetzten Buchwerten (ohne Konsolidierungsanpassungen und Anpassungen wegen der Auswirkungen des Unternehmenszusammenschlusses) zu bewerten (Ausnahme: Investmentgesellschaften), wird um die kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen des Tochterunternehmens erweitert. Die Änderung gilt auch für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die die entsprechende IFRS-1-Regelung in Anspruch nehmen.
  • IAS 41 – Streichung der Nichtberücksichtigung von Zahlungsströmen für Steuern im Zusammenhang mit der Bewertung biologischer Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert nach IAS 41. Damit werden die Anforderungen des IAS 41 an die Regelungen des IFRS 13 angeglichen und mit einer Änderung des IAS 41 aus dem Jahr 2008 in Einklang gebracht, gemäß der im Rahmen der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts nicht zwingend ein Vorsteuerzinssatz für die Diskontierung zu verwenden ist.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

34.19 Standards, Interpretationen und Änderungen zu veröffentlichten Standards, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind und die vom Konzern nicht vorzeitig angewandt wurden.

Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch
das IASB und von
der EU übernommen
Anzuwenden für
Geschäftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IFRS 17 Versicherungsverträge Juni 2020 1. Jänner 2023 Keine
IFRS 17 Änderung an IFRS 17:
Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Vergleichsinformationen
Dezember 2021 1. Jänner 2023 Keine
IAS 12 Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen Mai 2021 1. Jänner 2023 noch offen
IAS 1,
IFRS Practice Statement 2
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angaben von Rechnungs-
legungsmethoden
Februar 2021 1. Jänner 2023 Keine
IAS 8 Definition von „Schätzungen“ Februar 2021 1. Jänner 2023 Keine
Neue/geänderte IFRS Veröffentlicht durch das IASB, jedoch von der EU noch nicht übernommen Anzuwenden für
Geschäftsjahre
beginnend am
oder nach dem
Wesentliche
Auswirkungen
auf den Konzern-
abschluss
IAS 1 Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig Jänner 2020 1. Jänner 2024 noch offen
IAS 16 Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion September 2022 1. Jänner 2024 noch offen

Der Konzern wendet diese neuen oder geänderten Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.

IFRS 17 Versicherungsverträge. IFRS 17 wurde im Mai 2017 als Ersatz für IFRS 4 Versicherungsverträge veröffentlicht. Das Bewertungsmodell des IFRS 17 basiert auf der Ermittlung der aktuellen Erfüllungswerte der Versicherungsverträge, sodass deren Wertansätze in jeder Berichtsperiode bei Schätzungsänderungen anzupassen sind.

Die neuen Regeln werden sich auf die Abschlüsse und Kennzahlen aller Unternehmen auswirken, die Versicherungsverträge oder Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung ausgeben.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Änderung an IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Vergleichsinformationen. Da diese Änderung vorwiegend Versicherungsunternehmen betrifft, ergeben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom Group.

Änderungen an IAS 8: Definition von Schätzungen. Es wird klargestellt, wie zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen zu unterscheiden ist. Die Unterscheidung ist wichtig, da Änderungen von Schätzungen prospektiv auf künftige Geschäftsvorfälle und Ereignisse, solche von Rechnungslegungsmethoden hingegen retrospektiv auf vergangene Geschäftsvorfälle und Ereignisse sowie die laufende Periode anzuwenden sind.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angaben von Rechnungslegungsmethoden. In IAS 1 wurde klargestellt, dass Unternehmen alle wesentlichen (material) Rechnungslegungsmethoden anzugeben haben. Zuvor sprach der Standard von maßgeblichen (significant) Rechnungslegungsmethoden. Die Änderungen definieren, was unter „wesentlichen Rechnungslegungsmethoden“ zu verstehen ist und wie man sie identifiziert. Sie stellen auch klar, dass unwesentliche Informationen zu Rechnungslegungsmethoden nicht angegeben werden müssen. Wenn sie jedoch angegeben werden, dürfen hierdurch wesentliche Informationen zu Rechnungslegungsmethoden nicht verschleiert werden.

Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu erwarten.

Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen. In IAS 12 wurde klargestellt, wie Unternehmen latente Steuern auf Transaktionen wie Leasingverhältnisse und Stilllegungspflichten bilanzieren. Die wesentliche Änderung auf latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12) ist eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, gemäß IAS 12.15(b) und IAS 12.24. Danach gilt die Erstanwendungsausnahme nicht für Transaktionen, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Dies wird auch in der neu eingefügten Textziffer IAS 12.22A erläutert. Gemäß den Änderungen sind latente Steuern für Transaktionen anzusetzen, aus denen – bei der erstmaligen Erfassung – betragsgleiche steuerpflichtige und abzugsfähige temporäre Differenzen entstehen.

Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig: Änderung der Vorschriften, die durch die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig eingeführt wurden, in Bezug auf die Art und Weise, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert: Nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, beeinflussen die Klassifizierung einer Schuld als kurz- oder langfristig. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Adressaten des Abschlusses ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten.

Änderungen stellen klar, dass die Einstufung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig auf Rechten beruhen sollte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, und passen den Wortlaut in allen betroffenen Paragraphen an, um sich auf das „Recht“ zu beziehen, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate zu verschieben, und stellen klar, dass nur Rechte, die „am Ende der Berichtsperiode“ bestehen, die Einstufung einer Verbindlichkeit beeinflussen sollten; stellen klar, dass die Einstufung nicht von den Erwartungen darüber beeinflusst wird, ob ein Unternehmen sein Recht auf Verschiebung der Erfüllung einer Verbindlichkeit ausüben wird; und stellen klar, dass sich die Erfüllung auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitalinstrumenten, anderen Vermögenswerten oder Dienstleistungen auf die Gegenpartei bezieht.

Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-lease-back-Transaktion: Mit der Verlautbarung wird klargestellt, wie ein Verkäufer-Leasingnehmer die Folgebewertung von Sale-and-lease-back-Transaktionen, die als Verkauf gemäß IFRS 15 bilanziert werden, vornimmt. Die neuen Vorschriften hindern einen Verkäufer-Leasingnehmer nicht daran, Gewinne oder Verluste im Zusammenhang mit der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Standards und Interpretationen, die bereits vom IASB veröffentlicht , jedoch von der EU noch nicht übernommen sind : Diese Standards und Interpretationen bzw. Anpassungen der Standards und Interpretationen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern haben.

35 Ergebnis je Aktie.

Das Ergebnis je Aktie (unverwässertes Ergebnis) wird durch Division des den Anteilseignern zuordenbaren Perioden-ergebnisses der Gesellschaft durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stückaktien berechnet. Etwaige Stückaktien, die von der Gesellschaft erworben und als eigene Aktien gehalten wurden, bleiben unberücksichtigt. Zum 31. März 2023 hielt die Gesellschaft – wie im Vorjahr – keine eigenen Aktien. Es gab keine Verwässerungseffekte.

31. März 2022 31. März 2023
Den Anteilseignern zurechenbares Periodenergebnis
der Gesellschaft (in EUR)
-9.311.676 -24.803.258
Gewichtete durchschnittliche Anzahl Aktien 13.000.000 13.000.000
Ergebnis je Aktie (in EUR) -0,72 -1,91

36 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Finanzierung

Die Kapsch TrafficCom AG hat sich am 31. Mai 2023 mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern (einschließlich den Gläubigern der am 16. Juni 2023 fällig werdenden Schuldscheindarlehen) auf eine umfassende Restrukturierung verständigt. Dabei wurden bestehende Finanzierungen im Ausmaß von EUR 106,3 Mio. bis zum 25. Mai 2025 verlängert. Darüber hinaus wurden auch neue Finanzierungen abgeschlossen, womit einerseits die 7-jährigen Schuldscheindarlehen zur Hälfte (EUR 11,5 Mio.) getilgt werden. Andererseits stellt einer dieser Schuldscheindarlehensgläubiger einen Betrag in Höhe von EUR 4,25 Mio. als zusätzlichen Kredit zur Verfügung, welcher ebenfalls eine Laufzeit bis zum 25. Mai 2025 hat. Ziel ist eine materielle Reduktion der Nettoverschuldung um zumindest EUR 60 Mio. und längerfristig auf ein Niveau von Nettoverschuldung zu EBITDA von 3,0x.

Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Verbesserungen in den Prozessen, Optimierungen bei der Beschaffung, vertriebsseitige Optimierungen, Verbesserungen in der Projektabarbeitung, Fokussierung auf und Verbesserung des Nettoumlaufvermögens sowie selektive Personalmaßnahmen.

Bei neuen Finanzierungen kommt es zu marktüblichen erhöhten Konditionen, darüber hinaus sind die Finanzgläubiger in bestimmten Fällen (auch für bestehende Finanzierungen) zu einem Rückzahlungsaufgeld berechtigt. Zur Erreichung der angestrebten Reduktion der aktuellen Nettoverschuldung verpflichtet sich die Gesellschaft zu vorzeitigen Rückzahlungen aus überschüssigen liquiden Mitteln (Cash Sweep), aus außerordentlichen Zuflüssen und aus anhängigen Verfahren (vor allem jene in Deutschland) sowie zum Verzicht auf Dividendenausschüttungen. Die Dividendenpolitik der Gesellschaft bleibt daher weiter ausgesetzt.

Im Zuge der Refinanzierung der Finanzverbindlichkeiten wurden mit den Finanzgläubigern für die nächsten 2 Jahre neue, übliche Covenants (Nettoverschuldung/EBITDA bzw. EK-Quote) und Auflagen vereinbart. Die Einhaltung dieser Covenants sowie der Umsetzungsstand der operativen Maßnahmen wird mit Unterstützung eines externen Beraters eng überwacht und berichtet werden.

Die Hauptaktionärin KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH unterstützt die Restrukturierung – ergänzend zu bereits Ende 2022 gewährten Darlehen von in Summe EUR 5 Mio. – durch Verpfändung aller ihrer an der Gesellschaft gehaltenen Aktien, dies entspricht aktuell rund 63,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Gesellschaft verpflichtet sich weiters zur Ausnutzung des gesamten bestehenden genehmigten Kapitals im Umfang von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft (entspricht 1,3 Millionen neuen Aktien der Gesellschaft) zur Schaffung ausreichender Liquidität, wobei die Hauptaktionärin KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH zur Einlage bereits geleisteter finanzieller Unterstützungen berechtigt ist.

Sonstiges

In Südafrika wurde der Vertrag für das Mautsystem in der Provinz Gauteng zuletzt bis Mitte Dezember 2023 verlängert.

Darüber hinaus gab es keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre.

37 Zusatzangaben.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2022/23 setzte sich aus 3.609 Angestellten und 547 Arbeiterinnen und Arbeitern zusammen (2021/22: 3.714 Angestellte und 733 Arbeiterinnen und Arbeiter).

Aufwendungen für den Abschlussprüfer.

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer beliefen sich auf TEUR 120 (2021/22: TEUR 280) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

2021/22 2022/23
Prüfung des Konzernabschlusses 105 126
Andere Bestätigungsleistungen 140 90
Steuerberatungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 35 7
Gesamt 280 222

Vergütungen und sonstige Zahlungen an Organe der Gesellschaft.

Der Vorstand setzte sich im Geschäftsjahr 2022/23 aus folgenden Personen zusammen:

  • Georg Kapsch (Vorsitzender)
  • Alfredo Escribá Gallego
  • Andreas Hämmerle

Die laufenden Bezüge des Vorstands (inkl. Pensionskassenzahlungen) betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 TEUR 1.974 (2021/22: TEUR 2.105). Für die vorzeitige Beendigung eines Vorstandsmandates wurde im Vorjahr eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von TEUR 2.478 geleistet. Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 1.613). In Summe ergeben sich daraus Gesamtbezüge des Vorstands (vor Verrechnung mit Rückstellungsbeträgen) im Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von TEUR 1.974 (Vorjahr: TEUR 4.583).

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2022/23 aus folgenden Personen zusammen:

  • Franz Semmernegg (Vorsitzender)
  • Harald Sommerer (Vorsitzender-Stellvertreter)
  • Sonja Hammerschmid
  • Sabine Kauper

Vom Betriebsrat entsandt:

  • Claudia Rudolf-Misch
  • Christian Windisch

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 120 (2021/22: TEUR 120) als Aufwand erfasst.

Wie in den Vorjahren wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats gewährt und auch keine Garantien zu deren Gunsten abgegeben.

Ergebnisverwendungsvorschlag.

Da der Bilanzgewinn der Kapsch TrafficCom zur Ganze der Ausschüttungssperre gem. § 235 Abs. 2 UGB unterliegt, entfallt eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung bzw. ein Vorschlag diesbezüglich.

Zur Veröffentlichung genehmigt:

Wien, am 13. Juni 2023

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

Erklärung der gesetzlichen Vertreter.

Gemäß § 124 Abs. 1 BörseG 2018.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Wien, am 13. Juni 2023

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk.

Bericht zum Konzernabschluss.
Prüfungsurteil.

Wir haben den Konzernabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der konsolidierten Bilanz zum 31. März 2023, der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung, der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung und der konsolidierten Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen zum Konzernabschluss (Konzernanhang), geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil.

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1 Werthaltigkeit der Firmenwerte.

Sachverhalt.

IIm Konzernabschluss werden in den „Immateriellen Vermögenswerten“ Firmenwerte in Höhe von TEUR 22.735 ausgewiesen, die im Wesentlichen mit TEUR 11.771 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-Americas und mit TEUR 7.371 der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Tolling-APAC zugeordnet sind. Der Konzern führt mindestens einmal jährlich und darüber hinaus bei Vorliegen von Anhaltspunkten einen Wertminderungstest (Impairment Test nach IAS 36) durch. Im Geschäftsjahr 2022/23 ergab sich auf Basis des Wertminderungstests kein Wertminderungsbedarf.

In den ZGE Tolling-Americas und TM-Americas sind Firmenwerte zugeordnet, deren Werthaltigkeit wesentlich durch die Geschäftsentwicklung in Nordamerika bestimmt wird. In den vorangegangenen Geschäftsjahren sind signifikante Verluste in dieser Region angefallen, die überwiegend auf erhebliche Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen in den wesentlichen Projekten zurückzuführen sind. Das Management hat daraufhin Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert, die in Zukunft zu einer positiven Ergebnisentwicklung führen sollen. Das Geschäftsjahr 2022/23 war in Nordamerika noch wesentlich durch diese Restrukturierungsmaßnahmen und eine Phase der Konsolidierung und Neuorganisation geprägt und bei einigen Errichtungsprojekten in den USA mussten, in geringerem Umfang als in Vorjahren, neuerlich Margenanpassungen vorgenommen werden. Es ergibt sich weiterhin ein negativer Ergebnisbeitrag (negatives EBIT in Höhe von TEUR 4.484 verglichen mit TEUR 28.489 im Vorjahr) in der Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA. Auf Basis des Wertminderungstests liegt in den ZGE Tolling-Americas und TM-Americas kein Wertminderungsbedarf vor, wobei die Werthaltigkeit von der Erreichung der künftig wieder profitablen Geschäftsplanung abhängt.

Durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im März 2022 ergeben sich infolge der Sanktionen Auswirkungen auf das Geschäft von Kapsch TrafficCom in Russland und Weißrussland, das in der ZGE Tolling-EMEA abgebildet ist. Trotz der bestehenden Sanktionen und der damit verbundenen Liefereinschränkungen in Weißrussland gibt es aktuell keine wesentlichen negativen Effekte, insbesondere in dem wichtigen bis 2032 laufenden Betrieb des landesweiten Mautsystems für Pkws und Lkws. Die Planungsrechnung, die dem Wertminderungstest zugrunde liegt, geht von einem stabil weiterlaufenden Betrieb aus. Das Geschäft in Russland, das in der Vergangenheit nur einen sehr geringen Umsatz- und Ergebnisbeitrag lieferte, wurde eingestellt. Es ergibt sich in dieser ZGE zum 31. März 2023 kein Wertminderungsbedarf.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Großaufträge im Planungszeitraum. Dies betrifft insbesondere Mauterrichtungsprojekte im Segment Tolling, wo der Auftragseingang sehr volatil ist und die Vergabe der Projekte in der Regel auf Basis von Ausschreibungen erfolgt, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Annahmen für die ewige Rente. Für den Konzernabschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko einer Überbewertung des Firmenwertes, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie des herangezogenen Berechnungsmodells unter Einbeziehung von internen Bewertungssachverständigen beurteilt.

Dabei haben wir zunächst ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess und das Planungsmodell sowie den Werthaltigkeitstest (Identifizierung und Definition von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, Ermittlung des erzielbaren Betrages, Analyse der Werthaltigkeit, Ermittlung von Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate sowie Berechnungsmodell) erlangt.

Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand mit der Unterstützung eines externen Beraters im Restrukturierungskonzept aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung übereinstimmen. Wir haben die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz, Aufwendungen, Projektplanung, Investitionen, Veränderungen im Working Capital) sowie die wesentlichen Risiken für mögliche Abweichungen von den Planannahmen analysiert, kritisch gewürdigt und in Gesprächen mit dem Management und dem externen Berater unter Beiziehung von internen Restrukturierungssachverständigen erörtert. Die Annahmen in Bezug auf Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate wurden anhand von externen Markt- und Branchendaten überprüft sowie das Berechnungsmodell rechnerisch nachvollzogen. Weiters haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zum Wertminderungstest beurteilt. Dies umfasste insbesondere auch die Sensitivitätsanalysen, die zur Risikobeurteilung möglicher Abweichungen von Umsatz- und Ergebnisannahmen sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten ermittelt wurden.

Das von der Gesellschaft eingesetzte Bewertungsmodell ist geeignet, um einen IFRS-konformen Werthaltigkeitstest (Impairment Test nach IAS 36) durchzuführen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind vertretbar. Die von IAS 36 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zu Firmenwerten finden sich in Erläuterung 13 „Immaterielle Vermögenswerte“ und Erläuterung 34.6.1 „Firmenwerte“ unter Abschnitt 34 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

2 Schätzungen und Annahmen in der Ertragsrealisierung bei der Bilanzierung von Errichtungsprojekten.

Sachverhalt.

Ein signifikanter Teil der im Geschäftsjahr ausgewiesenen Umsatzerlöse und Ergebnisbeiträge des Konzerns stammt aus der Errichtung von Mautsystemen (Maut) und der Errichtung von Systemen zur Steuerung des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens (Verkehrsmanagement). Die lang- und kurzfristigen Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen zum 31. März 2023 belaufen sich auf TEUR 86.079 (davon TEUR 26.556 aus Kapsch TrafficCom USA) und die lang- und kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten aus Kundenverträgen auf TEUR 31.512 (davon TEUR 7.678 aus Kapsch TrafficCom USA). Weiters wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 12.586 (davon TEUR 11.095 aus Kapsch TrafficCom USA) gebildet, um für mögliche Verluste aus der weiteren Projektabwicklung vorzusorgen. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden TEUR 164.009 an Umsätzen aus der Errichtung von Maut- und Verkehrsmanagement-Systemen erzielt. Bei der Bilanzierung von Errichtungsprojekten realisiert der Konzern Umsätze nach IFRS 15 auf Basis des Fertigstellungsgrads, der aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten für den jeweiligen Auftrag ermittelt wird. Dies erfordert eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Aufträgen resultierenden Kosten sowie der Risiken aus der Projektabwicklung, die sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen oder Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben können und die Marge des Auftrags beeinflussen. Weiters können aus diesen Projekten auch Schadenersatz- oder Vertragsstrafen resultieren, die bei der Projektbewertung zu berücksichtigen sind und eine Risikoeinschätzung erfordern. Bei einzelnen Verträgen ist im Transaktionspreis auch eine variable Gegenleistung vereinbart, die ebenfalls zu Schätzungen führt. Bei einer Vielzahl an Aufträgen des Konzerns handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind.

Bedingt durch unter anderem Ressourcenknappheit bei qualifizierten Mitarbeitern und Problemen bei der Implementierung einer neuen Softwarelösung kam es in der jüngeren Vergangenheit in Nordamerika zu erheblichen Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen bei einigen Projekten, woraus sich Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 ergeben haben. Im Geschäftsjahr 2022/23 konnte bei den betroffenen Projekten ein Fortschritt beim Fertigstellungsgrad erzielt werden, es waren jedoch auch in diesem Geschäftsjahr, wenn auch im Vergleich zu den beiden Vorjahren geringere, Margenanpassungen notwendig.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen der Projekte, insbesondere während der Errichtungsphase, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und der erheblichen Schätzungen, die mit der Bilanzierung dieser Aufträge verbunden sind, resultiert das Risiko, dass der Umsatz aus den Errichtungsprojekten, das Konzernergebnis und projektbezogene Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unseres risikobasierten Prüfungsansatzes haben wir ein Verständnis über den Umsatzprozess und die internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne automatische und manuelle Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Auftragskalkulation beim Abschluss neuer Verträge sowie der Freigabe der laufenden Nachkalkulation. Wir haben die Kontrollen betreffend des konzernweit zur Umsatzrealisierung nach IFRS 15 verwendeten IT Systems („Revenue Engine“) geprüft. Die korrekte Berechnung der Umsätze auf Basis des Fertigstellungsgrads haben wir anhand von Stichproben nachvollzogen. Wir nahmen für ausgewählte Stichproben Einsicht in Projektanträge, Kundenverträge, Aufsichtsratsprotokolle, das Projektbudgetierungstool sowie Detailkostenaufstellungen und haben Gespräche mit den Projektmanagern und dem Management zum Projektverlauf, Projektrisiken und den Planungsannahmen geführt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schätzungen lag ein besonderer Fokus auf der Überprüfung der regelmäßigen Aktualisierung der Planannahmen, insbesondere für die Planauftragskosten bis zur Fertigstellung und die Planmarge des Projekts. Dabei haben wir auf historische Erfahrungswerte betreffend die Genauigkeit von Schätzungen von in der Vergangenheit abgewickelten Großprojekten zurückgegriffen. Wir haben die Angemessenheit der Angaben zu Schätzungsunsicherheiten überprüft und die Berechnung der Sensitivitätsangaben bei einer Änderung der absoluten Planmarge (Deckungsbeitrag) der Projekte um 10 % nachvollzogen.

In Bezug auf die Projekte in Nordamerika (Tochtergesellschaft Kapsch TrafficCom USA) wurden wie im Vorjahr erweiterte Prüfungshandlungen durchgeführt. Insbesondere wurde die Wirksamkeit der Kontrollen zum Projektcontrolling überprüft sowie die Risikovorsorgen und Kostenanpassungen und die zuletzt genehmigte Planung der stichprobenartig geprüften Projekte mit dem lokalen Management und den zuständigen Projektmanagern besprochen und gewürdigt.

Die angewendeten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Annahmen zur Umsatzrealisierung von Errichtungsprojekten sind vertretbar. Die von IFRS 15 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zur Ertragsrealisierung finden sich in der Erläuterung 1.4.1 „Erlösrealisierung bei Auftragsfertigung“, Erläuterung 2 „Segmentinformation“, in den Erläuterungen 20 „Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten“, 26 „Rückstellungen“ sowie in der Erläuterung 34.3 „Ertragsrealisierung“ unter Abschnitt 34 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

3 Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe im Geschäftsjahr 2019/20 und aktueller Status.

Sachverhalt.

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, in dem die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt wurde. Am Folgetag hat der Kunde, die Bundesrepublik Deutschland, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 gekündigt.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind die Kapsch TrafficCom AG, Wien, die CTS EVENTIM AG & Co KGaA, Deutschland, und die autoTicket GmbH, Deutschland. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von EUR 560 Mio. gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden vom zuständigen Ministerium bestritten und es wurde ein Schiedsgericht angerufen. Das unabhängige Schiedsgericht hat im Frühjahr 2020 seine Tätigkeit aufgenommen.

Mit Zwischenschiedsspruch vom 22. März 2022 hat das Schiedsgericht entschieden, dass die von der autoTicket GmbH, Deutschland, erhobenen Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz (Ersatz des Bruttounternehmenswerts der autoTicket GmbH, Deutschland, und Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten) gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Über die Höhe der Ansprüche wird das Schiedsgericht in der nun laufenden Phase des Schiedsverfahrens entscheiden.

Im Konzernabschluss war insbesondere die Angaben von Eventualforderungen und die Vollständigkeit und Angemessenheit der erforderlichen Anhangangaben zu beurteilen, weshalb dies als besonderer Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem Vorstand und der Rechtsabteilung des Konzerns zum Stand des Schiedsgerichtsverfahrens und Zwischenschiedsspruchs besprochen und Informationen, soweit vorhanden, über Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingeholt.

Wir haben zum Stichtag 31. März 2023 externe Bestätigungen von den Rechtsanwälten eingeholt, die den Sachverhalt für den Konzern betreuen. Wir haben beurteilt, ob auf Basis des Zwischenschiedsspruchs aus dem März 2022, der die Ansprüche dem Grunde, aber nicht der Höhe nach bestätigt, weiterhin keine Bilanzierung einer Schadenersatzforderung, sondern die Angabe einer Eventualforderung geboten ist.

Wir haben weiters den testierten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der autoTicket GmbH, Deutschland, eingesehen und selbst zusätzliche Prüfungshandlungen auf das für die At-Equity-Bilanzierung erforderliche Konzernberichtspaket zum 31. März 2023 vorgenommen.

Die Angabe der finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die in der nun laufenden Phase des Schiedsverfahrens der Höhe nach bestätigt werden müssen, als Eventualforderung nach IAS 37 ist angemessen. Die nach IAS 37 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zur Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe sowie das anhängige Schiedsgerichtsverfahren finden sich insbesondere in Erläuterung 28 „Eventualschulden und sonstige Haftungsverhältnisse sowie Angaben zur Infrastrukturabgabe Deutschland“.

4 Ansatz latenter Steueransprüche.

Sachverhalt.

Im Konzernabschluss werden latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 49.777 ausgewiesen, die im Wesentlichen mit TEUR 38.460 auf steuerliche Verlustvorträge, vorwiegend aus Österreich (interner Verlustvortrag im Rahmen der Gruppenbesteuerung) und den USA, entfallen. Der Konzern setzt latente Steueransprüche bis zu jenem Ausmaß an, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne vorhanden sind, gegen die die temporären Differenzen sowie nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können. Bei einer Verlusthistorie werden latente Steueransprüche auf Verlustvorträge nur aktiviert, soweit überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Der Planungshorizont hierzu beträgt acht Jahre, wobei für weiter in der Zukunft liegende Planjahre über den Detailplanungszeitraum von 4 Jahren hinaus Abschläge vorgenommen werden.

Die Überprüfung des Ansatzes der latenten Steuern erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Markt- und Geschäftsentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Großaufträge im Planungszeitraum, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Für den Konzernabschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko eines überhöhten Ansatzes der latenten Steueransprüche, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand mit der Unterstützung eines externen Beraters im Restrukturierungskonzept aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Mehrjahresplanung übereinstimmen und die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz und Aufwendungen) analysiert und kritisch gewürdigt. Weiters haben wir die Fortschreibung der Planung für die über die Mehrjahresplanung hinausgehenden Planjahre sowie die Anpassungen auf das steuerliche Planergebnis analysiert und kritisch gewürdigt. Das Berechnungsmodell wurde rechnerisch nachvollzogen und die herangezogenen Steuersätze wurden mit externen Quellen abgeglichen. Soweit eine Verlusthistorie vorliegt, wurde insbesondere evaluiert, ob überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Weiters haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den latenten Steueransprüchen beurteilt. Dies umfasste insbesondere auch die Sensitivitätsanalysen, die zur Risikobeurteilung möglicher Abweichungen der Ergebnisannahmen ermittelt wurden.

Das von der Gesellschaft eingesetzte Modell ist geeignet, um latente Steueransprüche in Übereinstimmung mit IAS 12 anzusetzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen sind vertretbar. Die von IAS 12 geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zu latenten Steuern finden sich in Erläuterung 1.4.3. „Ansatz latenter Steueransprüche“, Erläuterung 10 „Ertragsteuern“, Erläuterung 17 „Latente Steueransprüche/-schulden“ und Erläuterung 34.15 „Laufende und latente Steuern“ unter Abschnitt 34 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“.

5 Restrukturierung der Finanzierungen.

Sachverhalt.

Zum 31. März 2023 bestehen kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 131.170, im Wesentlichen gegenüber Banken (TEUR 108.404) sowie aus Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 22.766.

Die nachteilige Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022/23, vor allem in Bezug auf Profitabilität und damit verbunden Liquidität und Verschuldung, hat das Management dazu veranlasst, Mitte März 2023 mit Unterstützung eines externen Beraters ein umfassendes Restrukturierungskonzept zu erstellen, das Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität und der Reduktion des Working Capitals beinhaltet, aber auch die Basis für nachhaltiges zukünftiges Wachstum schaffen soll. Dieses Restrukturierungskonzept stellt auch die Grundlage für die im Mai 2023 abgeschlossene Refinanzierungsvereinbarung dar.

Mit 31. Mai 2023 hat sich die Kapsch TrafficCom AG, Wien, mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern auf eine umfassende Refinanzierung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (inklusive der Schuldscheindarlehen) verständigt. Dabei wurden bestehende Finanzierungen im Ausmaß von EUR 106,3 Mio. bis zum 25. Mai 2025 verlängert und neue Finanzierungen bis zu diesem Datum abgeschlossen. Diese beinhalten eine Refinanzierung von 50 % des Mitte Juni 2023 fällig werdenden Schuldscheindarlehens von EUR 11,5 Mio. EUR sowie die Bereitstellung von EUR 4,25 Mio. als zusätzlichem Betriebsmittelkredit durch einen Schuldscheingläubiger. Die Gesellschaft hat sich dabei zu vorzeitigen Rückzahlungen aus überschüssigen liquiden Mitteln (Cash Sweep), aus außerordentlichen Zuflüssen und aus anhängigen Verfahren sowie zum Verzicht auf Dividendenausschüttungen verpflichtet. Im Zuge der Refinanzierung wurden mit den Finanzgläubigern zusätzliche, übliche Covenants und Auflagen vereinbart, deren Einhaltung künftig eng durch den externen Berater überwacht und berichtet werden. Die Hauptaktionärin KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, hat zur Sicherstellung alle ihre an der Gesellschaft gehaltenen Aktien (rd. 63,6 % des Grundkapitals) verpfändet. Ebenso hat sich die Gesellschaft zur Ausnutzung des gesamten bestehenden genehmigten Kapitals im Umfang von 10 % des Grundkapitals verpflichtet.

Die vom Management in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität wurden im Geschäftsjahr 2022/23 fortgeführt.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkung der Refinanzierung auf die Vermögens- und Finanzlage und die Fortführungsannahme des Konzerns wurde dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben das vom Management mit Unterstützung eines externen Beraters erstellte Restrukturierungskonzept in Bezug auf die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie des herangezogenen Berechnungsmodells unter Einbeziehung von internen Restrukturierungssachverständigen beurteilt.

Dabei haben wir zunächst ein Verständnis über den Planungsprozess und das Planungsmodell erlangt. Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand mit der Unterstützung eines externen Beraters im Restrukturierungskonzept aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung übereinstimmen. Wir haben die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie insbesondere die Umsatz- und Kostenplanung, Veränderungen im Working Capital sowie die Liquiditätsplanung) sowie die wesentlichen Risiken für mögliche Abweichungen von den Planannahmen analysiert, kritisch gewürdigt und in Gesprächen mit dem Management und dem externen Berater erörtert. Wir haben das Management und den externen Berater zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen befragt. Wir haben in den aktuellsten Statusbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen von Anfang Juni Einsicht genommen.

Wir haben die Vereinbarungen zur Refinanzierung durchgesehen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Fortführungsannahme der Gesellschaft beurteilt sowie die diesbezüglichen Angaben des Vorstands im Konzernabschluss geprüft.

Weiters haben wir die Maßnahmen des Managements zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität gewürdigt und überprüft, ob das vom Management diesbezüglich implementierte Monitoring (tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestandes und wöchentliche 12-Wochen-Cashflow-Forecasts) weiterhin durchgeführt wird.

Auf Basis der von uns erhobenen Informationen und wie in der Refinanzierungsvereinbarung vereinbart, wird künftig ein regelmäßiges Monitoring und externes Reporting durch den externen Berater erfolgen, um eine laufende und angemessene Überwachung der Liquidität und die Einhaltung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Restrukturierungskonzept zu gewährleisten. Ein entsprechender Bericht lag zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben des Konzerns zur Refinanzierung finden sich in der Erläuterung 36 „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“, die Angaben zum Monitoring der Liquidität in Erläuterung 33 „Kapitalmanagement“.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen.

Bericht zum Konzernlagebericht.

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil.

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung.

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO.

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 7. September 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. März 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Jahr 2006 Konzernabschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer.

Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. (FH) Christina Decker.

Wien, den 13. Juni 2023

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

gez.

Mag. (FH) Christina Decker

Wirtschaftsprüferin

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Glossar.

AG

Aktiengesellschaft.

AktG

Aktiengesetz (Österreich).

Americas

Region: Nord-, Mittel- und Südamerika.

APAC

Region: Asien-Pazifik (EN: Asia-PACific).

COVID-19

Infektionskrankheit verursacht durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (EN: COronaVIrus Disease)

EBIT

Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EN: Earnings Before Interest and Taxes).

EBITDA

Operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EN: Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization).

EMEA

Region: Europa, Mittlerer Osten, Afrika (EN: Europe, Middle East, Africa).

ERM

Unternehmensweites Risikomanagement (EN: Enterprise Risk Management).

IFRS

Internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen, die vom IASB herausgegeben werden (EN: International Financial Reporting Standards)

IKS

Internes Kontrollsystem.

IPR

Rechte am geistigen Eigentum (EN: Intellectual Property Rights).

ITS

Intelligente Verkehrssysteme (EN: Intelligent Transportation Systems).

Maut /Tolling

Berichtssegment von Kapsch TrafficCom. Dieses Segment umfasst die Errichtung sowie den technischen und kommerziellen Betrieb von Mautsystemen, EN: Tolling.

n.a.

Nicht anwendbar/nicht zutreffend (EN: not applicable)

OBU

Elektronisches Gerät (EN: On-Board Unit).

OCC

Korridor-Orchestrierung (EN: Orchestrated Connected Corridors). Durch den Einsatz von vernetzten Fahrzeugen in Kombination mit Datenerfassungs- und -verarbeitungsplattformen bieten OCCs Echtzeit-Verkehrsmanagementfunktionen, die je nach Anwendung Sicherheit und Verkehrsmobilität unterstützen.

PP

Prozentpunkt(e).

UGB

Österreichisches Unternehmensgesetzbuch.

Verkehrsmanagement (VM) / Traffic Management (TM)

Berichtssegment von Kapsch TrafficCom. In diesem Segment werden primär die Errichtung und der Betrieb von Systemen und Lösungen zur Steuerung des Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens erfasst, EN: Traffic Management (abgekürzt: TM).

ZGE

Zahlungsmittelgenerierende Einheit.

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Inhaltsverzeichnis.

LAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

1.1.2 Marktdefinition.

1.1.3 Geschäftsentwicklung 2022/23.

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage.

1.2.2 Vermögenslage.

1.2.3 Finanzlage.

1.2.4 Nichtfinanzielle Informationen.

1.3 Forschung und Entwicklung.

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

2.1 Ausblick.

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

2.2.3 Strategische Risiken.

2.2.4 Finanzielle Risiken.

2.2.5 Personalrisiko.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

2.2.7 Cyber-Risiken.

2.2.8 Chancen.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

2.3 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontroll rechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

JAHRESABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Bilanz zum 31. März 2023.

Gewinn- und Verlustrechnung.

Erläuterungen zum Jahresabschluss.

A. Allgemeine Grundsätze.

B. Konzernverhältnisse.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz.

E. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.

F. Sonstige Angaben.

ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

LAGEBERICHT.

1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage.

1.1 Geschäftsverlauf.

1.1.1 Wirtschaftliches Umfeld.

Mit dem Geschäftsjahr 2022/23 begann sich die Weltwirtschaft von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erholen. Jedoch verursachte der im Februar 2022 begonnene Konflikt in der Ukraine eine Eintrübung des wirtschaftlichen Umfeldes. Die Inflationsrate ist daraufhin, getrieben von steigenden Preisen für Energie, Lebensmittel und Rohstoffe sowie Arbeitskräftemangel und Unterbrechungen in den Lieferketten, in vielen Ländern deutlich gestiegen. Die Leitzinsen wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2022/23 in mehreren Schritten kontinuierlich angehoben.

Weltweite Lieferkettensituation.

In China waren bis Ende des Jahres 2022 massive COVID-Restriktionen in Kraft, wodurch die weltweite Lieferkettensituation vor allem in der Elektronikindustrie weiterhin angespannt war. Im Mautsektor führte dies zu Engpässen und langen Lieferzeiten für einzelne Elektronikbestandteile, die insbesondere für die Produktion von Komponenten benötigt werden. Laut IHS Markit waren die Lieferzeiten 2022 immer noch um den Faktor vier länger als vor COVID, und die Preise sind um 15 % bis 20 % gestiegen. Demnach haben sich die Lieferzeiten im Jahr 2022 im Vergleich zu 2021 zwar wieder verkürzt, die Auswirkungen auf die Preise waren jedoch erst 2022 und sind noch 2023 zu spüren. Die Gemengelage aus dem anhaltenden Russland-Ukraine-Konflikt, Inflation und Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen gilt zumindest in der ersten Jahreshälfte 2023 weiterhin als große Herausforderung.

Inflation.

Die Kampfhandlungen in der Ukraine bewirkten nicht zuletzt erhebliche Energiepreiserhöhungen, die zu deutlich steigender Inflation führten. Weltweit erreichte die Inflationsrate laut Internationalem Währungsfonds (IWF) im Jahr 2022 durchschnittlich 8,7 % nach 4,7 % im Vorjahr. In Österreich betrug sie 8,6 % im Jahr 2022 (Vorjahr: 2,8 %) und lag somit nahe an der Inflationsrate im Euroraum von 8,4 % (Vorjahr: 2,6 %). Die Entwicklung im ersten Quartal 2023 weist darauf hin, dass damit die Spitze erreicht war. Für Kapsch TrafficCom spielt die Inflation insbesondere im Zusammenhang mit Personalkosten eine wesentliche Rolle.

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Zinsen.

Aufgrund der hohen Inflationsrate entschieden die Europäische Zentralbank (EZB) und die Federal Reserve (FED) in den USA, die Zinsen signifikant anzuheben. Die EZB erhöhte die Leitzinsen – den Zinssatz für Hauptre-finanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität – schrittweise von 0,00 % im März 2022 auf 3,50 %, 3,75 % bzw. 3,00 % im März 2023. Die FED erhöhte in acht Schritten ebenfalls die Zinsen von 0,00 % im März 2022 auf eine Spanne von 4,75 % bis 5,00 % im März 2023.

Währungen.

Für Kapsch TrafficCom ist an den Devisenmärkten vor allem die Entwicklung des US-Dollars (USD) von Bedeutung. Der Einfluss der Währung auf die Geschäftsentwicklung ergibt sich durch die Internationalität der Gruppe mit einer Vielzahl an Projekten sowie Standorten in den USA und anderen Ländern, in denen in USD verrechnet wird. Im Geschäftsjahr 2022/23 notierte der Euro (EUR) gegenüber dem US-Dollar durchschnittlich signifikant schwächer, zu dieser Entwicklung trug nicht zuletzt der Konflikt in der Ukraine bei. Der Durchschnitt des Berichtszeitraumes lag bei 1,04 EUR/USD (Vorjahr: 1,16) mit einem Maximum von 1,11 am 1. April 2022 und einem Minimum von 0,96 am 28. September 2022.

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Globale Wirtschaftsleistung.

Globale Wirtschaftsleistung 2022: +3,4 %

Der IWF berichtet für das Jahr 2022 ein globales BIP-Wachstum von 3,4 % (Vorjahr: 6,3 %). Aufgrund des Inflationsanstieges, der damit einhergehenden Leitzinserhöhungen der Zentralbanken sowie des Ukraine-Konfliktes wird für das Jahr 2023 ein globales Wachstum von 2,8 % erwartet. Die Prognose liegt somit unter dem historischen (2000–2019) jährlichen Durchschnitt von 3,8 %.

Regional betrachtet sind Schwellen- und Entwicklungsländer mit einem BIP-Wachstum von 4,0 % im Jahr 2022 bzw. prognostizierten 3,9 % im Jahr 2023 die Wachstumstreiber. Die niedrigeren Prognosen für die USA und die Eurozone hingegen spiegeln die Effekte der höheren Inflationsraten und der Leitzinserhöhungen wider. Die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes schlagen sich aufgrund der hohen Abhängigkeit von Energie aus Russland insbesondere in der Eurozone nieder.

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Österreich .

BIP in Österreich 2022: +5,0 %.

Die Verschlechterung des globalen wirtschaftlichen Umfeldes sowie insbesondere die Auswirkungen des UkraineKonfliktes in Europa zeigten sich auch in der österreichischen Wirtschaftsbilanz. Das BIP-Wachstum betrug im Jahr 2022 durchschnittlich 5,0 % nach 4,6 % im Vorjahr. Laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) ist das Plus im Jahr 2022 vor allem einer starken ersten Jahreshälfte insbesondere in der Industrieproduktion sowie im Dienstleistungssektor angesichts der raschen Erholung von der COVID-19-Pandemie zu verdanken. Ab Herbst 2022 wurde dieses Momentum von schwächerem Haushaltskonsum und geringeren Investitionen aufgrund der Unsicherheiten und hohen Energiepreise gebremst. Zusätzlich wirkte sich die rückgängige internationale Nachfrage auf Produktion und Exporte aus. Der IWF prognostiziert für das Jahr 2023 eine weitgehende Stagnation des BIP bei +0,4 %.

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Export-, Investitions- und Konsumwachstum in Österreich 2020–2023.

1.1.2 Marktdefinition.

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

Vision und Mission.

Kapsch TrafficCom hat die Mission, innovative Verkehrslösungen für eine nachhaltige Mobilität zu entwickeln. Damit soll Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern ermöglicht werden, komfortabel, pünktlich, sicher, effizient und mit einer minimalen Umweltbelastung an ihr Ziel zu kommen.

Zielmärkte.

Markt für intelligente Verkehrssysteme mit Volumen von EUR 26,3 Mrd. im Jahr 2022.

Kapsch TrafficCom adressiert den Markt für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems, ITS). Diese unterstützen und optimieren den Verkehr (einschließlich Infrastruktur, Fahrzeuge, Benutzer und Industrie) und nutzen dafür Informations- und Kommunikationstechnologien.

Grand View Research weist die globale Marktgröße für intelligente Verkehrssysteme (Intelligent Transportation Systems) im Jahr 2022 mit EUR 26,3 Mrd. (USD 28,25 Mrd., mit einem Wechselkurs von 0,93 zum 31. Dezember 2022 umgerechnet) aus und rechnet von 2023 bis 2030 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR, Compound Annual Growth Rate) von voraussichtlich 8,3 %.

Innerhalb des ITS-Marktes ist Kapsch TrafficCom auf die Bereiche Maut und Mautdienste sowie Verkehrsmanagement und Demand Management fokussiert. Kernregionen der Geschäftstätigkeit sind EMEA (Europa, Mittlerer Osten, Afrika), Americas (Nord-, Mittel- und Südamerika) und APAC (Asien-Pazifik).

Adressierbarer Markt.
Fokus auf Nischenmarkt mit Volumen von EUR 5,3 Mrd. (2022/23).

Der für das Unternehmen adressierbare Markt hatte im Geschäftsjahr 2022/23 laut internen Berechnungen ein Volumen von EUR 5,3 Mrd. Es wird erwartet, dass der Markt bis zum Geschäftsjahr 2027/28 um jährlich durchschnittlich 8,8 % auf EUR 8,0 Mrd. wachsen wird.

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Markttreiber.

Kapsch TrafficCom hat die folgenden Markttreiber identifiziert:

Umweltschutz. Das Übereinkommen von Paris ist eine bedeutende weltweite Klimaschutzvereinbarung und wurde im Dezember 2015 auf der Pariser Klimakonferenz geschlossen. Die Europäische Kommission („European Green Deal“) und auch US-Präsident Biden treiben die Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen voran. Der Straßenverkehr spielt hierbei eine bedeutende Rolle, ist er doch für einen substanziellen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Sowohl Verkehrsmanagement- als auch Mautlösungen sind anerkannte Werkzeuge zur Einflussnahme auf den Verkehr und die Verkehrsmittel.

Bedarf nach Verkehrsinfrastruktur und ihrer Erhaltung. Experten erwarten nicht nur einen Anstieg der Weltbevölkerung, sondern auch mehr Privatfahrzeuge auf den Straßen. Um dem wachsenden Verkehrsvolumen gerecht zu werden, sind steigende Investitionen in Straßenbau und -erhaltung unumgänglich. Diese sind in der Regel äußerst kostspielig. Gleichzeitig wirkt sich der zunehmende Anteil hybrider oder elektrisch betriebener Fahrzeuge negativ auf die Mineralölsteuererträge aus. Folglich kann von einem steigenden Bedarf nach alternativen Finanzierungsmodellen unter Einbindung von Mautlösungen ausgegangen werden.

Urbanisierung. Der Anteil der Menschen, die in Städten leben, nimmt zu. Waren es im Jahr 1800 lediglich 2 % der Weltbevölkerung, so lebte im Jahr 2007 erstmals mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten. Ausgehend von einem aktuellen Wert von rund 56 % soll nach Prognosen der Vereinten Nationen der Anteil der Stadtbevölkerung im Jahr 2030 mehr als 60 % und im Jahr 2050 rund 68 % betragen. Gleichzeitig wächst die Weltbevölkerung von aktuell rund 7,9 Milliarden Menschen auf 8,5 Milliarden im Jahr 2030 und 9,7 Milliarden im Jahr 2050. Gerade im urbanen Raum bringt die private und berufliche Mobilität große Herausforderungen mit sich. Schließlich können Häuser nicht beliebig versetzt werden, um Straßen zu erweitern oder gar neu zu bauen. Zudem wächst mit der urbanen Bevölkerung auch das Handelsvolumen, sowohl innerhalb der Stadt wie auch mit Geschäftspartnern außerhalb der Stadt. Da Waren geliefert werden müssen, bringt eine Zunahme der urbanen Bevölkerung tendenziell ein höheres Transportvolumen mit sich.

Neue Verkehrsmittel und -dienste. Analysten erwarten, dass sich der urbane Personenverkehr bis 2050 mehr als verdoppeln wird. Autonome Fahrzeuge könnten diesen Trend noch verstärken. Die existierende Straßeninfrastruktur wird diesem Bedarf nicht gerecht werden können. Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen: die verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und gemeinschaftlicher Transportmittel sowie – wenn nicht entsprechend gegengesteuert wird – umfangreichere Staus. Außerdem wird der Trend hin zu elektrisch angetriebenen Fahrzeugen anhalten. Dies reduziert zwar den unmittelbaren CO₂-Ausstoß, aber die Feinstaubproblematik bleibt bestehen.

Vernetzte Mobilität. Die technologischen Fortschritte beim Austausch von Informationen zwischen Fahrzeugen (Vehicle-to-Vehicle, V2V), zwischen Fahrzeugen und Verkehrsinfrastruktur (Vehicle-to-Infrastructure, V2I) sowie im Bereich autonomes Fahren sind rasant. Sie erlauben bereits heute immer bessere und umfangreichere Applikationen für besseren Fahrkomfort und höhere Fahrsicherheit. Zudem ermöglichen die neuen Kommunikationswege und die enormen Datenmengen wesentliche Verbesserungen beim Verkehrsmanagement.

Daten und künstliche Intelligenz. Offene Daten und offene Schnittstellen ermöglichen umfangreichere und leistungsfähigere Anwendungen. Die vernetzte Mobilität ist eine wichtige Datenquelle. Maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz schaffen neue Möglichkeiten bei der Datenanalyse, -simulation, -prognose und -steuerung.

Datensicherheit. Durch die Nutzung umfangreicher Datenmengen gewinnen der Schutz personenbezogener Daten und der Umgang mit ihnen an Bedeutung.

Grundlegende Veränderungen im Geschäftsfeld von Kapsch TrafficCom. Die oben genannten Markttreiber haben bereits folgende Trends ausgelöst:

1.1.3 Geschäftsentwicklung 2022/23.

Kapsch TrafficCom verzeichnete im Geschäftsjahr 2022/23 wie erwartet einen leichten Geschäftszuwachs, das EBIT blieb allerdings deutlich hinter den Erwartungen zurück. Ursache dafür waren insbesondere die signifikante Erhöhung bei Komponentenpreisen, inflationsbedingt steigende Personalkosten und negative Margenanpassungen in bestehenden Kundenprojekten. Die in den vergangenen Jahren reduzierte Kostenbasis konnte dies nicht ausgleichen.

Ungeachtet des herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes – mit steigenden Preisen und Lieferschwierigkeiten sowie Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung der Rahmenfaktoren – konnte Kapsch TrafficCom im Berichtszeitraum auch zahlreiche Erfolge verzeichnen.

Der Verkauf des spanischen Geschäftsbereiches öffentlicher Verkehr war nicht nur ein bedeutender strategischer Meilenstein, er trug auch wesentlich zu dem erzielten Ergebnis bei.

Projekterfolge. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden mehrere Errichtungsprojekte fertiggestellt und gingen in die Betriebsphase über, darunter Mautsysteme in Kalifornien und New York sowie ein Verkehrsmanagementsystem in Mexiko. In Südafrika wurde der Vertrag für das Mautsystem in der Provinz Gauteng zuletzt bis Mitte Dezember 2023 verlängert.

Insbesondere im städtischen Bereich wird effizientes Verkehrsmanagement zunehmend zu einer Notwendigkeit. Kapsch TrafficCom konnte im Berichtszeitraum mehrere städtische Neuprojekte gewinnen:

Auch neue Mautprojekte beinhalten zunehmend nachhaltige Aspekte, wie beispielsweise die Gebührenerhebung für Pkws basierend auf dem Emissionsstatus von Fahrzeugen, der zurückgelegten Strecke und dem Fahrzeugtyp in einem Pilotprojekt in Norwegen oder Systeme in Frankreich und Norwegen, die eine automatische Bezahlung der Mautgebühr ohne Anhalten ermöglichen.

Technologische Weiterentwicklung. Kapsch TrafficCom gilt als Pionier im Bereich Fahrzeug-zu-X-Kommunikation. Im Berichtszeitraum wurden große Fortschritte bei der „Digitalisierung der Straße“ erzielt. Anstelle der heute noch verbreiteten Segmentierung des Verkehrssystems setzt Kapsch TrafficCom auf Lösungen zur sogenannten Korridor-Orchestrierung (Orchestrated Connected Corridors, OCC) mit einem singulären Technologie-Service-Angebot, sowohl im städtischen Bereich als auch auf Autobahnen. Erste Projekte in Österreich, den USA und Australien weisen bereits den Weg in diese Zukunft.

Mit diesen Entwicklungen sieht Kapsch TrafficCom auch ihre Strategie 2027 bestätigt, die mit neuen Technologien und Plattformen auf ein nachhaltiges Portfolio und auf eine nachhaltige Kapsch TrafficCom Group setzt.

1.2 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren.

1.2.1 Ertragslage

Der Umsatz der Kapsch TrafficCom AG erreichte im Geschäftsjahr 2022/23 EUR 155,1 Mio. und lag damit über dem Vorjahreswert von EUR 153,1 Mio. Im Segment Maut betrug der Umsatz 129,8 Mio. EUR (Vorjahr: EUR 126,5 Mio.). Im Segment Verkehrsmanagement reduzierte sich der Umsatz von EUR 26,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 25,3 Mio. im Geschäftsjahr 2022/23.

Der Personalaufwand stieg mit EUR 42,9 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 41,1 Mio.) leicht an. Der durchschnittliche Personalstand erhöhte sich um 16 Personen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um EUR 27,7 Mio. auf EUR 65,3 Mio. (Vorjahr: EUR 37,6 Mio.). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf erhöhte Beratungsleistungen und Wertberichtigungen von Darlehen zurückzuführen.

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit der Kapsch TrafficCom AG betrug im Berichtsjahr EUR -40,6 Mio. verglichen mit EUR 5,4 Mio. im Vorjahr und wurde hauptsächlich durch die stark gestiegenen betrieblichen Aufwendungen verringert.

Das Finanzergebnis verringerte sich um EUR 88,2 Mio. auf EUR -66,8 Mio. (Vorjahr EUR 21,3 Mio.) und betrifft hauptsächlich die Abschreibungen zu Finanzanlagen in Höhe von EUR 84,5 Mio.

1.2.2 Vermögenslage.

Die Bilanzsumme von EUR 418,1 Mio. zum Bilanzstichtag 31. März 2023 verringerte sich gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2021/22 um EUR 63,9 Mio. (31. März 2022: EUR 482,0 Mio.)

Das Anlagevermögen verringerte sich um EUR 82,7 Mio. auf EUR 249,2 Mio. per 31.März 2023 (Vorjahr: EUR 331,9 Mio.). Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus der Abnahme bei Finanzanlagen von insgesamt EUR 76,9 Mio. im Geschäftsjahr 2022/23.

Die Vorräte sanken von EUR 14,6 Mio. auf EUR 6,0 Mio. Verantwortlich dafür war die Abnahme der noch nicht abrechenbaren Leistungen in Höhe von EUR 8,7 Mio.

Die Konzernforderungen beinhalten auch Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (inkl. Ausleihungen), sie erhöhten sich von EUR 144,6 Mio. im Vorjahr auf EUR 174,2 Mio. im Berichtsjahr 2022/23. Die flüssigen Mittel von EUR 2,0 Mio. verringerten sich um EUR 5,9 Mio. gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: EUR 7,9 Mio.).

Das Eigenkapital lag mit EUR 151,7 Mio. unter dem Vergleichswert zum 31. März 2022 (EUR 250,4 Mio.). Die Eigenkapitalquote sank daher auf 36,3% zu (Vorjahr: 52,0%).

Das langfristige Fremdkapital verringerte sich von EUR 141,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 89,9 Mio. zum Bilanzstichtag

31. März 2023. Hauptgrund dafür ist die Umgliederung von langfristigem Fremdkapital auf kurzfristiges. Die Konzernverbindlichkeiten erhöhten sich um EUR 25,1 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 52,7 Mio.). Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von EUR 3,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 6,6 Mio. zum Stichtag 31. März 2023.

1.2.3 Finanzlage.

Der Nettogeldfluss aus laufender Geschäftstätigkeit betrug EUR -30,6 Mio. nach EUR 64,9 Mio. im Vergleichszeitraum des Vorjahres und ist auf das negative Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit sowie den Aufbau des Nettoumlaufvermögens zurückzuführen.

Der Nettogeldfluss aus Investitionstätigkeit mit EUR 18,4 Mio. (Vorjahr: EUR -41,3 Mio.) resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf einer Beteiligung, Dividendenerträgen sowie Zinszahlungen.

Der Nettogeldfluss aus Finanzierungstätigkeit mit EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR -40,3 Mio.) ergab sich im Wesentlichen durch die Aufnahme neuer Darlehen, vor allem von den verbundenen Unternehmen (EUR 7,2 Mio.) und Zinszahlungen.

Der Finanzmittelbestand zum 31. März 2023 betrug EUR 2,0 Mio. (31. März 2022 EUR 7,9 Mio.)

1.2.4 Nichtfinanzielle Informationen.

Kapsch TrafficCom Group erstellt einen gesonderten konsolidierten nichtfinanziellen Bericht, der die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 267a UGB erfüllt.

1.3 Forschung und Entwicklung.

Im Geschäftsjahr 2022/23 investierte Kapsch TrafficCom 5 % des Umsatzes in die generische Entwicklung, die Entwicklungsunterstützung und das Produktmanagement.

Im Einklang mit der Unternehmensstrategie „Strategie 2027“ hat Kapsch TrafficCom im Geschäftsjahr 2021/22 ein mehrjähriges Technologie-Transformationsprogramm gestartet. Ziel dieses Programmes ist es, die Technologieführerschaft des Unternehmens abzusichern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung einer agilen Arbeitsweise, der schnelleren und flexibleren Weiterentwicklung des Technologie-Stacks sowie der Anpassung des aktuellen Produkt- und Lösungsportfolios an die sich ständig verändernden Marktanforderungen.

Mit einem starken Fokus auf die Kunden und ihre Bedürfnisse stützt sich die Transformation auf vier Säulen:

Im Geschäftsjahr 2022/23 wurde das Patentportfolio von Kapsch TrafficCom weiter optimiert. Der Fokus lag dabei auf Themenbereichen von hoher strategischer Bedeutung.

Fokussierte Patentstrategie: Patent Monitoring Handlungsfreiheit Verbesserte Marktkenntnisse

Das Portfolio bestand zum 31. März 2023 aus 116  Patentfamilien (verglichen mit dem Vorjahr sind drei Patentfamilien ausgelaufen) mit 820 Einzelpatenten und 46 laufenden Patentanmeldungen. Im Geschäftsjahr wurden zwei neue Patentfamilien im Themenbereich Tolling sowie Demand Management zur Anmeldung eingereicht.

Kapsch TrafficCom ist bestrebt, sowohl das Risiko von Patentverletzungen zu vermindern als auch das Patentieren von neuen Ideen zu fördern. Daher konzentriert sich das Intellectual Property Rights (IPR) Management auf die Unterstützung des Produktmanagements und der Produktentwicklung. Durch Patentanalysen in verschiedenen Bereichen wird sichergestellt, dass die Produkte und Lösungen auch betrieben werden dürfen. Aufbauend auf diesen Patentanalysen und der daraus gewonnenen Expertise sollen auch verstärkt eigene Patente angemeldet werden, um die Handlungsfreiheit (Freedom to Operate) sowie die Alleinstellungsmerkmale (Unique Selling Proposition) für Kapsch TrafficCom Produkte und Lösungen abzusichern.

Zusätzlich wurde das weltweite Patentüberwachungssystem (Patent Monitoring) weiter ausgebaut. Seine Aufgabe ist es, Patentanmeldungen von Mitbewerbern sowie in relevanten Technologiesegmenten zu analysieren, um einen besseren Überblick über die Strategien der Mitbewerber zu gewinnen.

Die Forschung- und Entwicklungsaufwendungen der Kapsch TrafficCom AG im Geschäftsjahr 2022/23 betrugen EUR 43,6 Mio. (Vorjahr: EUR 40,9 Mio.).

2 Voraussichtliche Entwicklung und Risiken.

2.1 Ausblick.

Erwartung für Geschäftsjahr 2023/24: Leichtes Umsatzwachstum Leichte Verbesserung des Ergebnisses (EBIT)

Das Management erwartet für das Geschäftsjahr 2023/24 ein Umsatzwachstum im einstelligen Prozentbereich sowie eine leichte Verbesserung des operativen Ergebnisses (EBIT). Der Fokus liegt weiterhin auf Neugeschäft, sowie auf konsequentem Kosten- und Liquiditätsmanagement und auf der Verbesserung der Finanzkennzahlen.

Umsatz.

Im Laufe des vergangenen Geschäftsjahres setzte eine weitgehende Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ein. Die Neugeschäftsdynamik verbesserte sich, insbesondere in den Regionen Americas und Asien-Pazifik. Dies führte zu zahlreichen Neuaufträgen, die sich in den kommenden Jahren im Umsatz widerspiegeln werden. Zudem sieht das Management auch eine gute Projektpipeline.

In der Region EMEA wurde der Vertrag für das Mautsystem in der Provinz Gauteng, Südafrika, zuletzt bis Mitte Dezember 2023 verlängert. In der Region Americas wird mit einer weiteren Steigerung der Umsätze gerechnet, insbesondere in Südamerika sieht Kapsch TrafficCom Wachstumspotenzial. Das Geschäft in der Region APAC sollte erneut kräftig zunehmen, wobei der Anteil am Gesamtumsatz immer noch sehr gering ist (2022/23: 5,7 %).

Die Situation in der Lieferkette war zu Beginn des Geschäftsjahres 2023/24 noch angespannt. Für den weiteren Verlauf wird eine zumindest mengenmäßige Besserung erwartet, womit die damit verbundenen Einschränkungen in der Lieferfähigkeit von Kapsch TrafficCom und die Auswirkungen auf den Umsatz ausbleiben sollten. Inwieweit Komponentenpreise wieder auf ein vernünftiges Niveau sinken werden, bleibt abzuwarten.

EBIT (Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit).

Die Inflation erreichte zu Jahresende 2022 weltweit neue Höchstwerte. Der anschließende Rückgang lässt darauf schließen, dass der Höhepunkt überschritten ist. Dennoch rechnet Kapsch TrafficCom vorerst mit weiter steigenden Kosten. Dies wird alle Bereiche betreffen, auch bei den Löhnen und Gehältern werden erneute Steigerungen über dem langjährigen Durchschnitt erwartet. Zudem sind weitere Zinsschritte zu erwarten. Die erfolgte Reduktion der Kostenbasis erweist sich in diesem Zusammenhang als besonders wertvoll.

In den vergangenen Jahren und auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Projektrisiken schlagend, die zu negativen Margenanpassungen führten. Mit zunehmender Abarbeitung dieser Projekte wurden die Risiken inzwischen deutlich reduziert.

Liquidität.

Die Projektfortschritte sollten sich künftig auch positiv auf die Liquidität auswirken. Zudem hat Kapsch TrafficCom im Mai 2023 mit ihren wesentlichen Finanzpartnern eine Restrukturierung der Finanzierungen vereinbart, um die Finanzbasis für die nächsten Jahre zu stärken.

In Deutschland wartet Kapsch TrafficCom nach Kündigung der Verträge durch den Kunden unverändert die weiteren Entwicklungen ab. Zuletzt hatte Kapsch TrafficCom im März 2022 ein Zwischenschiedsspruch erreicht, der einen Entschädigungsanspruch dem Grunde nach bejaht. In der laufenden Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

Dividende.

Da der Bilanzgewinn zur Gänze der Ausschüttungssperre gem. § 235 Abs. 2 UGB unterliegt, entfällt ein Vorschlag des Vorstandes für die Eregbnisverwendung bzw. eine Dividendenausschüttung. Das Management ist bestrebt, sobald es aus Unternehmenssicht ökonomisch vertretbar und zulässig ist, wieder Ausschüttungen vorzunehmen und idealerweise zur ausgesetzten Dividendenpolitik zurückzukehren. Deren Kern war die Auszahlung einer Minimaldividende von entweder EUR 1,00 je Aktie oder einem Drittel des Konzern-Periodenüberschusses je Aktie – je nachdem, welcher dieser beiden Werte höher war.

Nichtfinanzielle Ziele.

Die nichtfinanziellen Ziele des Unternehmens sind dem separaten, konsolidierten nichtfinanziellen Bericht zu entnehmen.

Strategie 2027.

Die fortgesetzten weltweiten Megatrends wie auch das zunehmende Bewusstsein und gesetzliche Vorgaben zu Klima- und Umweltschutz erhöhen den Bedarf an umfassenden und intelligenten Verkehrsmanagement-Lösungen. Kapsch TrafficCom ist überzeugt, mit ihrer Strategie 2027 die richtigen Themen zu adressieren und setzt die Implementierung konsequent fort. Gemäß der Strategie lauten die Finanzziele, den Umsatz bis zum Jahr 2027 (Geschäftsjahr 2027/28) auf rund EUR 1 Mrd. zu erhöhen und eine zweistellige EBIT-Marge zuerreichen. Beide Ziele werden angesichts der aktuellen Unternehmens- und Marktsituation nicht bis zum Jahr 2027 erreichbar sein.

Insbesondere bei vernetzter Mobilität setzt Kapsch TrafficCom auf strategische Partnerschaften. In Bezug auf städtisches Verkehrsmanagement konnten im vergangenen Jahr bedeutende Projekterfolge erzielt werden, und der Beitrag der Lösungen zu nachhaltiger Mobilität erweist sich zunehmend als gewichtiges Argument. Kapsch TrafficCom wird ein grünes, CO2-neutrales Unternehmen mit einem grünen Portfolio, das zum Klimaschutz beiträgt.

2.2 Risikobericht.

2.2.1 Risikomanagement.

Der unternehmensweite Risikomanagementprozess (Enterprise Risk Management, ERM) der Kapsch TrafficCom Group orientiert sich am internationalen Risikomanagementstandard COSO Enterprise Risk Management – Inte-grated Framework.

Der Risikomanagementprozess zielt auf eine frühzeitige Identifizierung, Bewertung und Steuerung jener Risiken ab, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele des Unternehmens wesentlich beeinflussen können. Primäres Ziel ist dabei nicht die Risikovermeidung. Vielmehr geht es sowohl um den kontrollierten und bewussten Umgang mit Risiken als auch um das rechtzeitige Erkennen und Nutzen sich bietender Chancen. Dadurch leistet das ERM einen wertvollen Beitrag zur Unternehmenssteuerung.

Im Rahmen des ERM werden die wesentlichen Risiken quartalsweise erfasst, quantifiziert und global aggregiert. Der daraus abgeleitete Risikobericht ermöglicht die kompakte Erfassung und Verfolgung der wesentlichen Unternehmensrisiken. Der Bericht wird an den Vorstand, den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und die erste Berichtsebene versendet. Über wichtige Ereignisse wird der Prüfungsausschuss durch den Vorstand umgehend informiert.

Der Aufsichtsrat befasst sich darüber hinaus im Rahmen der Überwachung des Vorstands mit der Wirksamkeit des

Risikomanagementsystems. Die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements nach Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) wird vom Jahresabschlussprüfer einmal jährlich durchgeführt.

Risikomanagement beinhaltet die Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken.

Das projektorientierte Risikomanagement umfasst sowohl Kundenprojekte als auch interne Entwicklungsprojekte. Anhand von institutionalisierten Prozessen erfolgt bereits im Zuge der Angebotserstellung eine Analyse aller relevanten Risiken und Chancen. Dadurch wird eine Basis für Entscheidungen sowie für die zeitgerechte Planung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen geschaffen.

Die wesentlichen generischen Risiken und Chancen von Kapsch TrafficCom sowie der generelle Umgang mit diesen Risiken sind nachfolgend kurz erläutert.

2.2.2 Branchenspezifische Risiken.

Geografische Diversifikation und Erweiterung des Produktportfolios tragen zur Umsatzstabilisierung bei

Volatilität des Auftragseingangs. Zu den wichtigsten Kundengruppen von Kapsch TrafficCom zählen vorwiegend Behörden und Gebietskörperschaften, aber auch private Konzessionäre, Public-Private-Partnership-Modelle und Konsumenten. Größere Aufträge werden in der Regel ausgeschrieben. Bis ein Auftrag tatsächlich an Kapsch TrafficCom erteilt wird, existiert eine Reihe von Unsicherheitsfaktoren innerhalb und außerhalb des eigenen Einflussbereichs. So können beispielsweise politische Veränderungen sowie Einsprüche oder Klagen unterlegener Bieter zu einer Verzögerung der Auftragserteilung oder zur Aufhebung oder Modifizierung einer Ausschreibung führen. Ebenso besteht das Risiko, dass Angebote von Kapsch TrafficCom aus technologischen, finanziellen, formellen oder sonstigen Gründen nicht erfolgreich sind.

Die Erschließung neuer und an das Kerngeschäft von Kapsch TrafficCom angrenzender Geschäftsbereiche hat neben dem Umsatzwachstum auch die Glättung von Umsatzspitzen und somit eine stabilere Umsatzentwicklung zum Ziel. Dies soll insbesondere durch eine weitere Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios sowie durch die Erhöhung des Umsatzanteils aus dem Betriebsgeschäft (technischer und kommerzieller Betrieb von in der Regel zuvor vom Unternehmen errichteten Systemen) und dem Mautservicegeschäft erreicht werden. Letzteres wird zumeist langfristig beauftragt und zeichnet sich folglich durch besser planbare Umsätze aus.

Die wirtschaftliche Lage relevanter Volkswirtschaften, etwaige staatliche Investitionsprogramme, geänderte politische Schwerpunkte, der verstärkte Fokus auf Nachhaltigkeit, Handelskonflikte, militärische Auseinandersetzungen oder Epidemien können signifikante Einflüsse auf den Auftragseingang haben. Der unerwartete Ausbruch der Kampfhandlungen in der Ukraine, die damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus sowie die daraus folgenden globalen Lieferketten-Erschwernisse haben sowohl die Unsicherheit hinsichtlich neuer Auftragseingänge als auch das Risiko, bestehende Projekte und laufende Verträge nicht bedienen zu können, erhöht. Die Möglichkeiten, Material und Dienstleistungen für Projekte zeitnah zur Verfügung zu stellen, waren eingeschränkt. Bisherige Annahmen, insbesondere über den erwarteten Zeitpunkt neuer Kundenaufträge, mussten hinterfragt und teilweise überarbeitet werden. Zudem führten die massiven COVID-Restriktionen, die bis Ende des Jahres 2022 in China in Kraft waren, dazu, dass die Lieferkettensituation vor allem in der Elektronikindustrie weiterhin angespannt war.

Technische Herausforderungen und enge Zeitpläne bedingen typische Projektrisiken.

Risiken der Projektabwicklung. Bei intelligenten Verkehrslösungen handelt es sich häufig um anspruchsvolle und technologisch komplexe Systeme. Diese müssen innerhalb eines strikten Zeitrahmens implementiert werden. Das tatsächliche Projektumfeld kann jedoch nicht zur Gänze während der Angebotserstellung analysiert und berücksichtigt werden. Daher bleiben Unsicherheiten hinsichtlich des Integrationsaufwands von Drittsystemen, des Aufwands für Schnittstellen sowie anderer, die Abwicklung der Projekte beschleunigender oder verzögernder Faktoren. Auch unvermeidliche Abhängigkeiten von Lieferanten und Dienstleistern können sich negativ auf eine qualitäts- und termingerechte Abwicklung eines Projekts auswirken. All diese Faktoren beeinflussen somit das Risiko von Terminüberschreitungen und/oder System- und Produktmängeln.

Im Zusammenhang mit der Errichtung von Systemen ist Kapsch TrafficCom meist vertraglich dazu verpflichtet, Leistungs- und Termingarantien abzugeben. Werden die vertraglichen Leistungen nicht erreicht oder Termine überschritten, sind üblicherweise Vertragsstrafen und oft auch Schadenersatz, in manchen Fällen auch Schadenersatz für entgangene Mauterlöse zu leisten. Wesentliche Terminüberschreitungen können zudem eine vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Kunden zur Folge haben. Eine signifikante Verzögerung bei einem Projekt, ein deutliches Verfehlen der vertraglich zugesagten Leistungskriterien oder gar das Scheitern bei der Umsetzung eines Projektes könnten die Erfolgschancen bei zukünftigen Ausschreibungen reduzieren. Weiters besteht das Risiko, dass Kapsch TrafficCom Projekte nicht zu den vorab kalkulierten Kosten umsetzen kann. Durch die starke gesellschaftliche Opposition, die bei Mautsystemen fallweise auftritt, besteht das Risiko eines verspäteten oder eingeschränkten Starts der Mauteinhebung mit Auswirkungen auf Umsätze, Profitabilität und Zahlungsflüsse des Betriebsprojektes.

Kapsch TrafficCom setzt Projektmanagement-Methoden und Projektrisikomanagement-Verfahren auf Basis des IPMA(International Project Management Association)-Standards ein, um derartige Risiken bei Projekten zu minimieren.

Langfristige Verträge mit staatlichen Stellen. Bei zahlreichen Projekten sind staatliche Stellen die Auftraggeber. Rahmen- und Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit Maut- oder Verkehrsmanagement-Projekten können Bestimmungen und Bedingungen enthalten, die in einem Ausschreibungsprozess nicht verhandelbar sind und die für Kapsch TrafficCom unvorteilhaft sein können. Einige mehrjährige Verträge umfassen anspruchsvolle Anforderungen hinsichtlich der zu erreichenden Performance der implementierten Systeme, Komponenten und Prozesse. Das Verfehlen dieser Anforderungen kann erhebliche Vertragsstrafen, Schadenersatzpflichten oder Vertragskündigung nach sich ziehen. Andererseits können aus einigen Verträgen bei Übererfüllung der Performance-Anforderungen erhebliche Bonuszahlungen lukriert werden. Bei langfristigen Aufträgen können darüber hinaus die erzielbaren Margen aufgrund von Kostenänderungen von den ursprünglichen Kalkulationen abweichen.

Aus Verträgen können sich Haftungen bezüglich eines Gewinnentgangs von Kunden, Produkthaftungen und andere Haftungen ergeben. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, entsprechende Haftungsbeschränkungen in Verträgen festzulegen. Es kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass in allen Verträgen ausreichende Haftungsbeschränkungen enthalten sind oder dass diese im jeweils anzuwendenden Recht durchsetzbar sind.

2.2.3 Strategische Risiken.

Ein permanenter und durchgängiger Innovationsprozess unterstützt die starke Marktposition.

Innovationsfähigkeit. Die starke Marktposition von Kapsch TrafficCom beruht zu einem großen Teil auf der Fähigkeit, hochwertige, effiziente und zuverlässige Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen zu entwickeln. Kapsch TrafficCom verpflichtet sich zu einer permanenten und durchgängigen Innovation. Um die bereits starke Position im Bereich der Technologie beizubehalten, investiert Kapsch TrafficCom einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Gelingt die erfolgreiche Entwicklung innovativer Systeme, Komponenten, Lösungen und Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Markts allerdings nicht, so kann dies der Wettbewerbsposition von Kapsch TrafficCom abträglich sein.

Da die Innovationsfähigkeit zu einem erheblichen Teil auf Technologien, firmeneigenem Know-how sowie auf geistigem Eigentum beruht, kann die weltweite Zunahme von Produktpiraterie und Reverse Engineering negative Auswirkungen auf die Marktposition von Kapsch TrafficCom haben. Das Unternehmen legt daher großen Wert auf den Schutz von Technologien und firmeneigenem Know-how, beispielsweise durch Patente und Geheimhaltungsvereinbarungen mit den relevanten Vertragspartnern. Andererseits können neu entwickelte Systeme, Komponenten, Lösungen oder Dienstleistungen aber auch die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

Das internationale Wachstum eröffnet neue Chancen, beinhaltet aber auch Risiken.

Akquisition und Integration von Unternehmen im Zuge des Unternehmenswachstums . Das Unternehmenswachstum kann sowohl organisch als auch durch ausgewählte Akquisitionen oder die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgen. Im Zuge dessen gilt es, eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen, um die angestrebten Ziele und Synergien zu erreichen sowie die erwarteten Chancen aus dem Erwerb von neuen Technologien und Markt-Know-how umzusetzen.

Länderrisiko. Durch die verstärkte Ausweitung der Geschäftstätigkeit in Staaten außerhalb Europas ist Kapsch TrafficCom in einigen Ländern einem erhöhten politischen und rechtlichen Risiko ausgesetzt. Wesentliche und derzeit nicht vorhersehbare politische Veränderungen können einen großen Einfluss auf die Möglichkeit haben, in diesen Ländern Projekte umzusetzen oder zu betreiben sowie liquide Mittel zur Verfügung zu stellen oder wieder rückzuführen. Auch könnte in Eigentumsrechte von Kapsch TrafficCom eingegriffen oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit erschwert werden. Kapsch TrafficCom bezieht diese Risiken bei der Beurteilung derartiger Projekte mit ein.

2.2.4 Finanzielle Risiken.

Finanzielle Risiken entstehen aus Wechselkurs- und Zinsschwankungen sowie Krediten. Ausreichende Liquidität erhöht die Flexibilität, auch kurzfristig agieren zu können.

Währungsrisiko. Kapsch TrafficCom verfügt als global tätiges Unternehmen über Niederlassungen und Tochtergesellschaften in vielen Ländern außerhalb der Eurozone. Damit ergeben sich Transaktionsrisiken aus möglichen Wechselkursschwankungen, die sich als Wechselkursverluste oder -gewinne im Konzernabschluss niederschlagen können. Kapsch TrafficCom ist bestrebt, diese Risiken in Höhe der Nettowährungspositionen aus den jeweiligen Projekten so weit wie möglich zu vermeiden oder erforderlichenfalls abzusichern. Aufgrund der oftmals schwer abzuschätzenden Nettowährungsposition zu den jeweiligen Zahlungsfluss-terminen kann eine Absicherung jedoch nur in eingeschränktem Umfang vorgenommen werden. Das verbleibende Wechselkursrisiko wird akzeptiert und in der Unternehmensplanung berücksichtigt. Aufgrund der Umrechnung von Einzelabschlüssen der Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone in die Konzernwährung Euro unterliegt Kapsch TrafficCom auch einem Translationsrisiko. Zudem können langfristig nachteilige Wechselkursänderungen auch dazu führen, dass sich die Position von Kapsch TrafficCom gegenüber den Mitbewerbern verändert, wenn beispielsweise auf einer Euro-Kostenstruktur basierende Produkte und Lösungen außerhalb der Eurozone nicht mehr zu konkurrenzfähigen Preisen angeboten werden können.

Zinsrisiko. Im Rahmen der Projektfinanzierung werden regelmäßig auch variable Zinssätze vereinbart, die an Marktzinsen (zum Beispiel Euribor) gebunden sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Zinsrisiko, das – sofern wesentlich – durch geeignete Finanzinstrumente abgesichert wird.

Liquiditätsrisiko. Finanzielle Mittel müssen in ausreichendem Maß verfügbar sein, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit von Kapsch TrafficCom zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit von mittel- und langfristigen Finanzierungen ist für die Durchführung von größeren Projekten wie etwa der Errichtung eines landesweiten Mautsystems bei vereinbarter verzögerter Zahlung durch einen großen Auftraggeber und für die Akquisition von Unternehmen erforderlich. Darüber hinaus ist für die Durchführung großer Projekte regelmäßig die Stellung von zum Teil umfangreichen Bankgarantien als Sicherheitsleistung für Angebotspflichten (Bid Bonds) oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsan-sprüche (Performance Bonds) erforderlich.

Kapsch TrafficCom unterliegt in Finanzierungsverträgen den üblichen Beschränkungen ihrer Geschäftspolitik, wie etwa hinsichtlich der Aufnahme weiterer Fremdmittel, bei der Nutzung von Vermögensgegenständen als Sicherungsmittel oder bei der Stellung von Garantien oder Bürgschaften zugunsten Dritter. Die Verfügbarkeit von Finanzierungen und Bankgarantien ist neben den Marktgegebenheiten insbesondere von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom abhängig. Die mangelnde Verfügbarkeit von liquiden Mitteln (selbst bei grundsätzlich gegebener Solvenz), von Finanzierungen oder von Bankgarantien kann wiederum erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben. Der Konzern prüft laufend die Einhaltung sämtlicher Covenants im Zusammenhang mit Kreditverträgen.

Dem Liquiditätsrisiko wird durch laufende konzernweite Cashflow-Planung entgegengewirkt. So können potenzielle Liquiditätsengpässe frühzeitig identifiziert und entsprechende Gegenmaßnahmen rechtzeitig ergriffen werden.

Kreditrisiko. Kapsch TrafficCom ist dem Risiko des Zahlungsausfalls von Kunden ausgesetzt. Die wesentlichen Kunden von Kapsch TrafficCom sind öffentliche Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb landesweiter oder regionaler Maut- und Verkehrsmanagement-Systeme. Kapsch TrafficCom tritt bei Projekten der öffentlichen Hand allerdings auch als Subauftragnehmer von Dritten (beispielsweise Konzessionären oder Generalunternehmern) auf. Das Ausmaß eines potenziellen Zahlungsausfalls schwankt je nach Auftragsgröße und kann bei einzelnen Großprojekten einen spürbaren Einfluss auf die Ertragslage nehmen. Die Bonität neuer und bestehender Kunden wird geprüft und entsprechend der Einschätzung des vorhandenen Zahlungsausfallsrisikos abgesichert. Zusätzlich nimmt Kapsch TrafficCom Garantien von öffentlichen Institutionen wie der OeKB (Oesterreichische Kontrollbank), EKN (Exportkreditnämnden; Schwedische Kammer für Exportgarantien) und MIGA (Multilateral Investment Guarantee Agency) in Anspruch, um sich gegen das Ausfallsrisiko abzusichern. Darüber hinaus besteht ein Risiko, dass Gegenparteien von originären sowie derivativen Finanzinstrumenten (einschließlich Finanzinstituten mit angenommener guter Bonität) ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen können. Ein Ausfall oder Wertberichtigungsbedarf von Forderungen kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Kapsch TrafficCom haben.

2.2.5 Personalrisiko.

Kapsch TrafficCom setzt attraktive Maßnahmen, um dem Personalrisiko entgegenzuwirken.

Der Erfolg von Kapsch TrafficCom hängt zu einem wesentlichen Teil von Schlüsselpersonen, insbesondere tech-nischen Experten mit langjähriger, spezifischer Erfahrung, ab. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, qualifizierte Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter mit aktuellem Technologiewissen zu rekrutieren, in das Unternehmen zu integrieren und langfristig zu binden, von hoher Bedeutung für den Erfolg der Unternehmensgruppe. Der Verlust von wichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung können sich negativ auf den Erfolg der Unternehmensgruppe auswirken.

Kapsch TrafficCom setzt seit zwei Jahren proaktiv Maßnahmen ein, um diesem Risiko entgegenzuwirken. Dazu gehört beispielsweise eine interne Karriere- und Ausbildungsplattform, mit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr berufliches Fortkommen eigenständig und abseits von Genehmigungsprozessen vorantreiben können. Attraktive Angebote wie Prämiensysteme oder Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützen diese Bemühungen zusätzlich. Eine periodische Mitarbeiterbefragung sowie eine „OpenLine2CEO“ zu Georg Kapsch ermöglichen es dem Management, aktuelle Anliegen, Sorgen und Wünsche sowie die allgemeine Stimmungslage zu ermitteln und darauf angemessen zu reagieren.

2.2.6 Rechtliche Risiken.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen öffentlicher Stellen sowie der Errichtung und dem Betrieb von Maut- und Mobilitätslösungen, bei Akquisitionen und Kooperationen sowie rund um das Thema Kapitalmarkt sind eine Vielzahl von Regelungen und rechtlichen Vorgaben zu beachten. Es kann einen erheblichen administrativen, technischen und kommerziellen Aufwand erfordern, alle Anforderungen für die Regelkonformität zu erfassen, zu überwachen und umzusetzen. Soweit anwendbare Rechtsvorschriften oder behördliche Auflagen nicht eingehalten oder erfüllt werden, kann dies erhebliche Strafen nach sich ziehen und die Möglichkeit zur (erfolgreichen) Teilnahme an künftigen Ausschreibungen oder zur Fortführung der relevanten Geschäftstätigkeit einschränken.

Durch die Ausweitung der Geschäftstätigkeit in neue Regionen und in neue Geschäftsfelder erhöht sich tendenziell das Risiko der Verletzung von Patenten oder allgemein von Intellectual Property Rights (IPR). Das kann finanzielle Schäden aus Klagen sowie aus Gerichts- und Vergleichsverfahren zur Folge haben. Kapsch TrafficCom versucht, diesem Risiko so weit wie möglich entgegenzuwirken, indem beispielsweise vor dem Eintritt in neue Märkte eine Überprüfung auf mögliche IPR-Verletzungen durchgeführt wird. Eine vollständige Vermeidung dieses Risikos ist jedoch nicht möglich.

2.2.7 Cyber-Risiken.

Als Kernprozess der ISO/IEC 27001 verfügt Kapsch TrafficCom über einen einheitlichen Risikomanagement-prozess für Informationssicherheit, der ins Unternehmensrisikomanagement integriert ist. Der strukturierte Ansatz zur Betrachtung von Risiken im Zusammenhang mit Informationssicherheit leitet sich von den Geschäftsprozessen von Kapsch TrafficCom ab und stellt einen holistischen Ansatz dar. Der Risikomanagementprozess wird bei allen Gesellschaften umgesetzt, deren IT voll in die Konzern-IT eingebunden ist, unabhängig davon, ob diese formell nach ISO/IEC 27001 zertifiziert sind oder nicht.

2.2.8 Chancen.

Die frühzeitige Identifizierung von Chancen eröffnet Potenziale.

Der Enterprise-Risk-Management-Ansatz von Kapsch TrafficCom befasst sich nicht nur mit Risiken, sondern umfasst auch die regelmäßige Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Chancen. Das Ziel dabei ist, die strategische Ausrichtung des Produktportfolios und der Marktaktivitäten durch frühzeitige Chancenidentifizierung gezielt zu steuern und entsprechende Potenziale zu verwirklichen.

Marktchancen bieten sich durch die geografische Diversifizierung sowie durch die Verbreiterung des Kunden- und Produktportfolios, unter anderem getrieben durch folgende Faktoren:

Sonstige Chancen. Durch laufende Innovation, Weiterentwicklung und den Erwerb neuer Technologien mittels Unternehmensakquisition eröffnen sich für Kapsch TrafficCom Chancen zur Effizienz- und Performancesteigerung in Kundensystemen sowie auf technologischen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Funktionalitäten der angebotenen Systeme.

2.2.9 Zusammenfassende Beurteilung der Risikosituation.

Aus heutiger Sicht lassen sich keine Risiken erkennen, die den Fortbestand von Kapsch TrafficCom gefährden könnten. Durch die geografische Diversifizierung, die kontinuierliche Erweiterung des Produkt- und Lösungsportfolios sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch ausgewählte neue ITS-Lösungen konnten die Geschäftsaktivitäten von Kapsch TrafficCom breiter aufgestellt werden, ohne dabei das Kerngeschäftsfeld verlassen zu müssen. Die Risikokonzentration in einzelnen Regionen und bei einzelnen Großprojekten wurde dadurch reduziert.

Konflikt in der Ukraine und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die globale Konjunktur begann sich im Geschäftsjahr 2022/23 von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erholen. Die weltweite Lieferkettensituation in der Elektronikindustrie war jedoch aufgrund der weiterhin in Kraft gesetzten COVID-Re-striktionen in China noch angespannt. Auch Kapsch TrafficCom hatte speziell bei den Komponentenverkäufen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Zudem kam es vermehrt zu Verzögerungen bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen. Diese Verzögerungen wurden durch den Ausbruch des Konfliktes in der Ukraine und die damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland noch verstärkt. Die gleichzeitig verhängten Sanktionen gegen Belarus haben dazu geführt, dass Liefermöglichkeiten in dieses Land neu evaluiert werden mussten. Bis dato gab es allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf die Risikosituation von Kapsch TrafficCom.

2.3 Internes Kontrollsystem (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess.

Die einheitliche Dokumentation aller Kontrollen wird vorangetrieben.

Wie im Vorjahr wurde auch im Geschäftsjahr 2022/23 die gruppenweit einheitliche Dokumentation aller Kontrollen zur Erreichung der wesentlichen Kontrollziele vorangetrieben. Ziel ist die Effizienzsteigerung und gleichzeitige Risikominderung im Unternehmen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen gegenüber der Geschäftsleitung.

Grundlage der Prozesse für die Konzernrechnungslegung und -berichterstattung ist ein Bilanzierungshandbuch (IFRS Accounting Manual), das von der Kapsch Group herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird. Darin werden die wesentlichen, auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) basierenden Bilanzierungs- und Berichterstattungserfordernisse konzernweit vorgegeben. Eine weitere wichtige Basis des IKS stellen die Konzernrichtlinien, Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen dar.

Wesentliche Elemente des IKS sind die regelmäßige Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, der aufrechten Funktionstrennung sowie definierte Kontrollschritte zur Überwachung und Prüfung der Wirksamkeit und der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit, der Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Dabei handelt Kapsch TrafficCom angelehnt an internationale Standards und Best Practices, zum Beispiel das COSO Enterprise Risk Management – Integrated Framework.

Die Erfassung der Geschäftsfälle erfolgt mit unterschiedlichen Software-Lösungen. In manchen Ländern ist aufgrund der geringen Größe der Tochterunternehmen das Rechnungswesen an lokale Steuerberater ausgelagert. Die einzelnen Gesellschaften liefern monatlich an die Konzernzentrale Berichtspakete mit allen relevanten Buchhaltungsdaten zur Gesamtergebnisrechnung, Bilanz und Geldflussrechnung. Diese Daten werden monatlich in das zentrale Konsolidierungssystem OneStream eingepflegt. Die Finanzinformationen werden auf Konzernebene von der Kapsch TrafficCom AG überprüft und bilden die Basis für die Zwischenberichterstattung.

Das IKS ist jeweils lokal implementiert und wird zentral überwacht.

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand in regelmäßigen Sitzungen über die wirtschaftliche Entwicklung in Form von konsolidierten Darstellungen bestehend aus Segmentberichterstattung, Ergebnisentwicklung mit Budget- und Vorjahresvergleich, Vorschaurechnungen, Konzernabschlüssen, Personal- und Auftragsentwicklung sowie ausgewählten Finanzkennzahlen informiert.

Den lokalen Anforderungen entsprechend liegt die Verantwortung für die Implementierung und Überwachung des internen Kontrollsystems beim jeweils zuständigen lokalen Management. Die Geschäftsführung der einzelnen Tochterunternehmen ist für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des jeweiligen Unternehmens entsprechenden internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sowie für die Einhaltung der konzernweiten Richtlinien und Vorschriften verantwortlich.

3 Sonstige Angaben.

3.1 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen.

Das zur Gänze aufgebrachte Grundkapital der Kapsch TrafficCom AG beträgt EUR 13,0 Mio. und ist in 13,0 Mio. Stückaktien aufgeteilt. Es bestehen keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen Deckelungen oder Beschränkungen betreffend die Ausübung von Stimmrechten oder die Übertragung von Aktien. Die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH hielt zum Stichtag 31. März 2023 rund 63,3 % der Anteile. Im Zusammenhang mit der Refinanzierung hat die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH zum Bilanzstichtag 25 % plus 1 Aktie an der Kapsch TrafficCom AG zugunsten der Banken verpfändet, daraus resultieren auch marktübliche Beschränkungen in Bezug auf die Übertragung der Aktien bzw. ein entsprechendes Zustimmungserfordernis der Banken.

Die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der DATAX HandelsgmbH, deren Anteile (teils mittelbar, teils unmittelbar) jeweils zu gleichen Teilen von der Traditio-Privatstiftung und der Children of Elisabeth-Privatstiftung, zwei Privatstiftungen nach österreichischem Privatstiftungsgesetz, gehalten werden. Jede dieser Privatstiftungen wird von einem eigenen Stiftungsvorstand geleitet, wobei keine Person in beiden Vorständen vertreten ist. Die Begünstigten dieser Privatstiftungen sind Georg Kapsch und Mitglieder seiner Familie (Traditio-Privatstiftung) sowie Elisabeth Kapsch und Mitglieder ihrer Familie (Children of Elisabeth-Privatstiftung). Es gab zum Stichtag 31. März 2023 keinen weiteren Aktionär, der mehr als 10 % der Stimmrechte an der Kapsch TrafficCom AG hielt. Im Geschäftsjahr 2022/23 erwarb oder veräußerte die Kapsch TrafficCom AG keine eigenen Aktien und hielt zum Bilanzstichtag auch keine.

Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts durch Arbeitnehmer mit Kapitalbeteiligung. Es gibt keine besonderen Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Änderung der Satzung der Gesellschaft.

Der Vorstand ist bis 28. September 2026 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in einer oder mehreren Tranchen um bis zu 10 % zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzulegen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen. Bei der Gesellschaft besteht derzeit kein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Marktübliche „Change of Control“-Klauseln, die gegebenenfalls zu einer Vertragsbeendigung führen können, betreffen Finanzierungsvereinbarungen wie das Schuldscheindarlehen und weitere Finanzierungen von in Summe rund EUR 142 Mio. oder stehen im Zusammenhang mit einzelnen Kundenverträgen.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Kapsch TrafficCom AG und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.

3.2 Corporate-Governance-Bericht.

Gemäß C-Regel 61 des Österreichischen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht im Internet unter https://kapsch.net/ir/Corporate-Governance abgerufen werden kann.

Wien, am 13. Juni 2023

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

JAHRESABSCHLUSS.

Hauptabschlussbestandteile.

Bilanz zum 31. März 2023.

in EUR 31. März 2022 31. März 2023
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
19.500.142 14.078.562
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 194.494 101.913
Summe Immaterielle Vermögenswerte 19.694.635 14.180.475
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden Gebäuden 895.808 526.441
2. Technische Anlagen und Maschinen 373.104 385.711
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstatttung 1.187.323 1.354.258
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 187.670 100.469
Summe Sachanlagen 2.643.905 2.366.880
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 216.829.943 141.450.206
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 53.199.073 55.904.949
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
3. Beteiligungen 39.511.998 35.252.933
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 4.375 4.375
Summe Finanzanlagen 309.545.389 232.612.463
Summe Anlagevermögen 331.883.930 249.159.817
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 2.898.318 2.953.843
2. Noch nicht abrechenbare Leistungen 11.318.539 2.666.997
3. Geleistete Anzahlungen 418.447 361.815
Summe Vorräte 14.635.304 5.982.656
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.186.305 5.530.315
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 80.882.658 105.463.383
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 18.401.937 13.034.678
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
10.542.269 12.869.357
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.302.081 12.274.083
4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 10.726.888 8.186.014
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Summe Forderungen und sonstige Vermögens-
gegenstände
107.338.120 132.049.069
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 7.949.501 1.985.608
Summe Umlaufvermögen 129.922.925 140.017.333
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.704.251 1.575.121
D. Aktive latente Steuern 18.444.698 27.323.377
SUMME AKTIVA 481.955.804 418.075.647

Bilanz zum 31. März 2023.

in EUR 31. März 2022 31. März 2023
PASSIVA
A. Eigenkapital
1. Eingefordertes und eingezahltes Nennkapital 13.000.000 13.000.000
Gezeichnetes Nennkapital 13.000.000 13.000.000
2. Gebundene Kapitalrücklagen 117.400.000 117.400.000
3. Bilanzgewinn 120.008.724 21.319.208
davon Gewinnvortrag 98.739.168 120.008.724
Summe Eigenkapital 250.408.724 151.719.208
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 5.378.124 4.859.885
2. Sonstige Rückstellungen 18.594.428 20.371.911
Summe Rückstellungen 23.972.552 25.231.796
C. Verbindlichkeiten
1. Schuldscheindarlehen 31.507.988 31.507.988
davon konvertibel 0 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 7.988 23.007.988
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 31.500.000 8.500.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 113.965.463 113.980.572
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 34.997.463 69.880.572
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 78.968.000 44.100.000
3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 419.747 1.154.537
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 419.747 1.154.537
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.916.518 8.669.831
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 5.916.518 8.669.831
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 52.301.649 77.454.268
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 28.113.055 46.050.115
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 24.188.594 31.404.153
6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
427.357 380.847
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 427.357 380.847
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
7. Sonstige Verbindlichkeiten 3.035.806 6.597.330
davon aus Steuern 71.649 73.532
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 744.039 801.886
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.035.806 6.597.330
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Summe Verbindlichkeiten 207.574.528 239.745.374
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 1.379.270
SUMME PASSIVA 481.955.804 418.075.647

Gewinn- und Verlustrechnung.

in EUR 2021/22 2022/23
1. Umsatzerlöse 153.081.761 155.126.193
2. Veränderung des Bestandes an noch nicht
abrechenbaren Leistungen
-6.352.804 -8.651.541
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit
Ausnahme der Finanzanlagen
7.476 125
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 4.165.947 4.023.864
c) Übrige 12.146.341 12.937.314
16.319.764 16.961.303
4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene
Herstellungsleistungen
a) Materialaufwand -22.763.253 -31.626.342
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -49.741.048 -57.550.908
-72.504.301 -89.177.250
5. Personalaufwand
a) Löhne -42.675 0
b) Gehälter -30.881.999 -34.076.763
c) Soziale Aufwendungen -10.156.355 -8.776.378
davon Aufwendungen für Altersversorgung -306.545 -87.885
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -1.758.004 40.453
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -7.896.847 -8.437.931
-41.081.029 -42.853.140
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-6.460.966 -6.696.635
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -37.590.787 -65.346.741
davon Steuern, soweit sie nicht unter Z 16 fallen -134.612 -128.842
8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 5.411.639 -40.637.952
9. Erträge aus Beteiligungen 32.333.205 10.873.116
davon aus verbundenen Unternehmen 32.333.205 10.873.116
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.900.849 4.611.127
davon aus verbundenen Unternehmen 3.886.946 4.130.688
11. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung
zu Finanzanlagen
25.393.615 7.137.922
12. Aufwendungen aus Finanzanlagen
des Umlaufvermögens
-36.469.963 -84.452.993
davon Abschreibungen -36.469.963 -84.452.993
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -36.469.963 -76.000.493
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.813.628 -5.000.433
davon betreffend verbundene Unternehmen -372.784 -757.076
14. Zwischensumme aus Z 9 bis 13 21.344.078 -66.831.260
15. Ergebnis vor Steuern
(Zwischensumme aus Z 8 und Z 14)
26.755.717 -107.469.212
16. Steuern vom Einkommen (und vom Ertrag) -5.486.161 8.779.696
davon an den Gruppenträger weiterverrechnet 0 0
davon latente Steuern -5.434.355 8.878.679
17. Ergebnis nach Steuern 21.269.556 -98.689.516
18. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 21.269.556 -98.689.516
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 98.739.168 120.008.724
20. Bilanzgewinn 120.008.724 21.319.208

Erläuterungen zum Jahresabschluss.

A. Allgemeine Grundsätze.

Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. März 2023 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.

Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Das Unternehmen hat dem Vorsichtsprinzip Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, wurden berücksichtigt.

Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vorhanden sind, hat das Unternehmen diese bei den Schätzungen berücksichtigt.

Kampfhandlungen in der Ukraine und Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Die globale Konjunktur begann sich im Geschäftsjahr 2022/23 von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu erholen. Die weltweite Lieferkettensituation in der Elektronikindustrie war jedoch aufgrund der weiterhin in Kraft gesetzten COVID-Re-striktionen in China weiterhin angespannt. Auch Kapsch TrafficCom hatte speziell bei den Komponentenverkäufen Umsatzeinbrüche zu verzeichnen. Zudem kam es vermehrt zu Verzögerungen bei Ausschreibungen und Auftragserteilungen. Diese Verzögerungen wurden durch den Ausbruch des Konfliktes in der Ukraine und den damit einhergehenden Sanktionen gegen Russland noch verstärkt. Die gleichzeitig verhängten Sanktionen gegen Belarus haben dazu geführt, dass Liefermöglichkeiten in dieses Land neu evaluiert werden mussten. Bis dato gab es allerdings keine wesentlichen Auswirkungen auf die Risikosituation von Kapsch TrafficCom.

B. Konzernverhältnisse.

Die Gesellschaft ist eine 63,291 %ige Tochtergesellschaft der KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, und steht dadurch mit ihrer Gesellschafterin sowie deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis.

Die DATAX HandelsgmbH, Wien, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird beim Handelsgericht Wien hinterlegt.

Die Gesellschaft stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.

Hinsichtlich der Angabe zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde von der Schutzklausel gemäß § 242 UGB Gebrauch gemacht.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

1. Anlagevermögen.

Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben.

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände.

Erworbene EDV-Software wird unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von vier bis acht Jahren abgeschrieben.

Von verbundenen Unternehmen wurden im Berichtsjahr immaterielle Vermögensgegenstände um EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 5.430) erworben.

1.2 Sachanlagen.

Die Sachanlagen wurden planmäßig linear auf folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern abgeschrieben:

Jahre
Investitionen in fremden Gebäuden 2–12
Technische Anlagen und Maschinen 2–5
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2–15

Eine außerplanmäßige Abschreibung wurde im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Abschreibung für Zugänge erfolgt nach Maßgabe des Zeitpunktes ihrer Inbetriebnahme.

1.3 Finanzanlagen.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten zum Bilanzstichtag bewertet. Abschreibungen bzw. Zuschreibungen werden nur im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bzw. Werterholung vorgenommen.

Zuschreibungen zum Anlagevermögen.

Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt maximal auf den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.

2. Umlaufvermögen.

2.1 Vorräte.

Die Bewertung der mittels elektronischer Datenverarbeitung erfassten Bestände an Waren erfolgte nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren. Die Fremdwährungsbewertung der Vorräte erfolgte zum Anschaffungskurs. Soweit erforderlich wurden Abwertungen auf gesunkene Wiederbeschaffungskosten vorgenommen. Bei Waren mit verminderter Verwendbarkeit bzw. Absatzmöglichkeit wurde ein prozentueller Abschlag von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen, der aus der jeweiligen Umschlagshäufigkeit abgeleitet wurde.

Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, welche Einzelkosten und auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassen.

Bei langfristigen Aufträgen wurden keine Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten aktiviert, direkt zurechenbare Fremdkapitalzinsen werden projektabhängig aktiviert. Zum Stichtag gibt es keine noch nicht abrechenbaren Leistungen, bei denen Fremdkapitalzinsen aktiviert wurden. Soziale Aufwendungen wurden nicht einbezogen. Für Verluste aus schwebenden Geschäften aus den Projekten wird durch Abschreibung des betreffenden Vermögensgegenstandes oder Rückstellungen vorgesorgt.

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risken durch individuelle Abwertungen berücksichtigt. Unverzinsliche oder besonders niedrig verzinsliche Forderungen werden abgezinst.

Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem niedrigeren Devisengeldkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

2.3 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten.

Die auf Fremdwährung lautenden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Entstehungskurs oder dem niedrigeren Kurs zum Bilanzstichtag bilanziert.

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

4. Aktive latente Steuern.

Aktive latente Steuern werden auf Differenzen angesetzt, die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten bestehen und sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen.

Im Vorjahr wurde das Wahlrecht, für steuerliche Verlustvorträge (interner Verlustvortrag, der im Rahmen der Gruppensteuerung evident gehalten und mit künftigen positiven steuerlichen Ergebnissen verrechnet wird) aktive latente Steuern anzusetzen, erstmals genutzt.

Aktive latente Steuern für bestehende steuerliche Verlustvorträge werden in jenem Ausmaß gebildet, als ausreichende passive latente Steuern vorhanden sind oder darüber hinaus überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Nutzung dieser Verlustvorträge in Zukunft (Planungshorizont von 8 Jahren, wobei der Konzern in späteren Planungsperioden aufgrund größerer Unsicherheiten bei der Verwertung der Verlustvorträge entsprechende Abschläge anwendet) zur Verfügung stehen wird.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem Steuersatz von 23 % für alle Differenzen (Vorjahr: 25 % für temporäre Differenzen, die sich im folgenden Geschäftsjahr abbauen, und für die übrigen temporären Differenzen und Verlustvorträge 23 %) ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.

Eine Saldierung der aktiven latenten Steuern mit passiven latenten Steuern wurde vorgenommen, da eine Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche mit den tatsächlichen Steuerschulden rechtlich möglich war.

5. Rückstellungen.

Die Rückstellungen wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder erfolgt unter Anwendung der AFRAC-Stellungnahme 27 „Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches“ (Juni 2022) nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß IAS 19 nach der Projected-Unit-Credit-Methode.

Für Jubiläumsgeldrückstellungen wurde ein Zinssatz von 4,00 % (Vorjahr: 1,00 %) und für die Abfertigungsrückstellung ein Zinssatz von 3,95 % (Vorjahr: 0,95 %) verwendet, für Gehaltssteigerungen ein Prozentsatz von 3,0 % (Vorjahr: 2,5 %) angesetzt. Weiters wurden der Berechnung das frühestmögliche Pensionseintrittsalter gemäß den gesetzlichen Übergangsregelungen sowie die Sterbetafeln AVÖ 2018-P ANG zugrunde gelegt. Fluktuationsabschläge werden abhängig von der Dienstzugehörigkeit ermittelt.

Beim verwendeten Zinssatz handelt es sich um einen Stichtagszinssatz.

Sämtliche Änderungen der Personalrückstellungen (inkl. Zinsaufwand) werden zur Gänze im Personalaufwand erfasst.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der bestmöglich geschätzt wurde.

6. Verbindlichkeiten.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit dem Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Kursgewinne und -verluste aus der Fremdwährungsbewertung werden zur Gänze im operativen Ergebnis (sonstiger betrieblicher Ertrag oder sonstiger betrieblicher Aufwand) erfasst.

D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz.

Aktiva.

Entwicklung des Anlagevermögens:
Anschaffungskosten
in EUR Stand
1.4.2022
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand
31.3.2023
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 48.924.555 478.962 0 0 49.403.517
2. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
194.494 113.163 -205.744 0 101.913
49.119.049 592.124 -205.744 0 49.505.429
II. Sachanlagen
1. Investitionen in fremden Gebäuden 6.538.418 0 0 0 6.538.418
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.337.605 195.432 -534 0 2.532.502
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstatttung 7.147.698 410.937 -65.092 0 7.493.544
4. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen in Bau
187.670 56.455 -143.657 0 100.469
16.211.391 662.824 -209.283 0 16.664.933
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen
Unternehmen
265.078.046 5.276.268 -462.078 0 269.892.237
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 74.705.233 2.705.876 0 0 77.411.110
3. Beteiligungen 51.427.615 0 0 0 51.427.615
4. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens
4.375 0 0 0 4.375
391.215.270 7.982.145 -462.078 0 398.735.337
Summe Anlagevermögen 456.545.710 9.237.093 877.104 0 464.905.699
Kumulierte Abschreibungen Restbuchwerte
in EUR Stand
1.4.2022
Zugänge Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen Stand
31.3.2023
Stand
31.3.2023
Stand
31.3.2022
I. Immaterielle Vermögenswerte
1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
29.424.413 5.900.542 0 0 0 35.324.955 14.078.562 19.500.142
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 0 101.913 194.494
29.424.413 5.900.542 0 0 0 35.324.955 14.180.474 19.694.635
0 0
II. Sachanlagen 0 0
1. Investitionen in fremden Gebäuden 5.642.611 369.366 0 0 0 6.011.977 526.441 895.808
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.964.500 182.824 -534 0 0 2.146.790 385.712 373.104
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstatttung 5.960.375 224.002 -65.062 0 0 6.139.286 1.354.258 1.187.323
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0 0 0 0 0 0 100.469 187.670
13.567.486 796.193 -65.626 0 0 14.298.053 2.366.880 2.643.905
0 0
III. Finanzanlagen 0 0
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 48.248.103 80.193.928 0 0 0 128.442.031 141.450.206 216.829.943
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 21.506.160 0 0 0 0 21.506.160 55.904.950 53.199.073
3. Beteiligungen 11.915.618 4.259.650 0 0 0 16.174.683 35.252.932 39.511.998
4. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 0 0 0 0 0 4.375 4.375
81.669.881 84.453.578 0 0 0 166.122.874 232.612.463 309.545.389
Summe Anlagevermmögen 124.661.781 91.150.313 -65.626 0 0 215.745.882 249.159.817 331.883.930

Die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen:

Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 2021/22 2022/23
in TEUR in EUR
Im folgenden Geschäftsjahr 4.896 3.696.314,52
In den folgenden 5 Geschäftsjahren 9.885 12.190.752,21

Finanzanlagen.

Ausleihungen.

Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 55.904.949,26 (Vorjahr: TEUR 53.199) haben EUR 0 eine Restlaufzeit von über einem Jahr (Vorjahr: TEUR 0).

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

Zusatzangaben gemäß § 238 Abs. 1 Z 4 UGB.
Werte per 31. März 2023 Höhe des Anteils in % Höhe des Eigenkapitals in TEUR Ergebnis des Geschäftsjahres in TEUR FN
a) Anteile an verbundenen Unternehmen
Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden 100,00 12.440 2.799 1)
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 95,00 2.269 -2.937 1)
Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien 100,00 4.700 73 1)
Kapsch Components GmbH, Wien 100,00 148 4 1)
Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande 100,00 193.075 22 1)
Kapsch Telematic Services GmbH, Wien 93,00 11.813 6.487 1)
Kapsch Telematic Technologies Bulgaria EAD, Sofia, Bulgarien 100,00 316 97 1)
Kapsch TrafficCom Ltd., Middlesex, Vereinigtes Königreich 100,00 1.210 221 1)
Artibrain Software Entwicklungsgesellschaft mbH, Wien 100,00 38 -4 1)
Kapsch TrafficCom Russia o.o.o., Moskau, Russland 100,00 208 -193 1)
Kapsch TrafficCom France SAS, Paris, Frankreich 30,20 294 -863 1)
Electronic Toll Collection (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 9,62 10.150 8.116 1)
Kapsch TrafficCom South Africa Holding (Pty) Ltd., Kapstadt, Südafrika 100,00 1.485 466 1)
KTS Beteiligungs GmbH, Wien 100,00 534 4 1)
Transport Telematic Systems LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate 49,00 426 318 1)
Kapsch Telematic Services IOOO, Minsk, Weißrussland 99,00 2.333 3.853 1)
Kapsch TrafficCom Lietuva UAB, Vilnius, Litauen 51,00 39 1 1)
Kapsch TrafficCom Transportation S.A.U., Madrid, Spanien 100,00 16.690 834 1)
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland 100,00 -5.117 -2.596 1)
Kapsch TrafficCom S.A.S., Bogota, Kolumbien 100,00 -1.022 -1.588 1)
Intelligent Mobility Solutions Limited, Lusaka, Sambia 51,00 -13.670 -2.525 1)
MTS Maut & Telematik Services GmbH, Berlin, Deutschland 100,00 1.774 -1.689 1)
Kapsch TrafficCom Dominican Republic S.R.L., Santo Dominigo, Dominikanische Republik 99,00 -559 -491 1)
Kapsch TrafficCom Norway AS, Oslo, Norwegen 100,00 5 0 1)
SIMEX, Integracion de Sistemas, S.A.P.I. de C.V. Mexico City, Mexiko 69,50 5.015 5 1)
Kapsch TrafficCom Peru S.A.C., Lima, Peru 99,93 -204 23 1)
Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien 22,03 1.461 -1.867 1)
Kapsch TrafficCom Ireland Limited, Dublin, Irland 100,00 300 187 1)
Kapsch Telematic Services Sp.z.o.o., Warschau, Polen 100,00 4.128 3.291 1)
b) Beteiligungen
Traffic Technology Services Inc., Beaverton, Vereinigte Staaten 42,44 2.211 -2.993 1)
MoKA SAS, Paris, Frankreich 50,00 252 1 2)
autoTicket GmbH, Berlin, Deutschland 50,00 -23.255 -4.125 2)

1) Werte zum 31. März 2023 (IFRS)

2) Werte zum 31. Dezember 2022 (lokales Recht)

Per 22. Dezember 2022 verkaufte die Kapsch TrafficCom AG die Beteiligung in Höhe von 100 % an der Arce Mobility Solutions, S.A, Spanien, um EUR 7,6 Mio., der daraus resultierende Gewinn betrug EUR 7,1 Mio.

Am 29. März 2023 wurden von der Kapsch Telematic Service GmbH 100 % der Anteile an der Kapsch Telematic Services Sp.z.o.o., Polen, um EUR 4,9 Mio. erworben.

Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen von insgesamt EUR 80.193.927,86 im Geschäftsjahr 2022/23 betreffen mit EUR 72.236.312,86 die Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, mit EUR 3.850.249,00 die tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland, mit EUR 2.002.329,00 die Kapsch TrafficCom Transportation Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien, mit EUR 1.099.938,00 die Kapsch TrafficCom Russia OOO, Moskau, Russland, mit EUR 1.000.000,00 die Kapsch Beteiligungs GmbH, Wien, und mit EUR 5.099,00 die UAB Kapsch TrafficCom Lietuva, Vilinius, Litauen.

Die Abschreibungen auf Beteiligungen betreffen mit EUR 4.259.065,00 die Traffic Technology Service Inc., USA

Im Geschäftsjahr 2022/23 fanden keine Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen statt.

Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 63.345.088,01 auf die Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, die als Holdinggesellschaft der Kapsch TrafficCom Nordamerika Gruppe fungiert. Weiters bestehen gegenüber den US-Gesellschaften (Tochter-/Enkelgesellschaften der Kapsch TrafficCom B.V.) Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 55.904.949,26.

Umlaufvermögen.

Vorräte.

In den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von EUR 3.253.696,22 (Vorjahr: TEUR 3.155) gebildet.

Forderungen.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 84.781.775,30 (Vorjahr: TEUR 57.519), Darlehensforderungen in Höhe von EUR 14.693.399,54 (Vorjahr: TEUR 23.364) sowie Dividendenforderungen in Höhe von EUR 5.988.207,66. (Vorjahr TEUR 0).

Die Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis betreffen Darlehensforderungen in Höhe von EUR 12.274.083,47 (Vorjahr: TEUR 10.167) sowie in Höhe von EUR 595.274,01 (Vorjahr: TEUR 375) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forschungsprämien, Forderungen gegenüber dem Finanzamt, abgegrenzte Forderungen und sonstige Forderungen.

In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 6.660.412,58 (Vorjahr: TEUR 9.967) enthalten, welche erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Aktive latente Steuern.

Die aktiven latenten Steuern resultieren in Höhe von EUR 2.313.406,97 (Vorjahr: TEUR 2.751) aus temporären Differenzen aus Abfertigungsrückstellungen, offenen Siebteln aus Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie aus dem Anlagevermögen und beinhalten auch die Beträge der Tochtergesellschaft Kapsch Components GmbH & Co KG, Wien, deren steuerliches Ergebnis der Kapsch TrafficCom AG, Wien, zuzurechnen ist. Davon entfallen EUR 2.146.917,29 (Vorjahr: TEUR 2.485) auf langfristige temporäre Differenzen.

Aktive latente Steuern werden für steuerliche Verlustvorträge (interne Verlustvorträge aus der Gruppenbesteuerung) gebildet, sofern dieser Steuervorteil wahrscheinlich durch künftige steuerbare Einkünfte ausgeglichen wird. Die Gesellschaft hat latente Steuern für Steuerverluste in Höhe von EUR 25.009.970 (Vorjahr: TEUR 15.694) aktiviert, die auf Basis der Steuerplanungsrechnung gegen zukünftiges steuerbares Einkommen verrechnet werden können.

Passiva.

Eigenkapital.

Angaben zum Grundkapital.

Das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 13.000.000,00. Das Grundkapital ist vollständig einbezahlt. Die Gesamtanzahl der ausgegebenen Aktien beträgt 13.000.000 Stück. Die Aktien sind auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien.

Genehmigtes Kapital.

In der ordentlichen Hauptversammlung 2021 wurde die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von bis zu 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Der Vorstand ist bis 28. September 2026 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in einer oder mehreren Tranchen um bis zu 10 % zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aus dem genehmigten Kapital ausgegebenen neuen Aktien ist ausgeschlossen. Bei der Gesellschaft besteht derzeit kein bedingtes Kapital, das den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne (neuerliche) Befassung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Aktien ermächtigt.

Ermächtigung zum Aktienrückkauf.

Zum 31. März 2023 hielt Kapsch TrafficCom keine eigenen Aktien, keine Anteile, die für Optionen zurückgehalten werden, und keine Wandlungsrechte.

Vorschlag Ergebnisverwendung.

Da der Bilanzgewinn zur Gänze der Ausschüttungssperre gemäß § 235 Abs. 2 UGB unterliegt, entfällt eine Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung bzw. ein Vorschlag diesbezüglich.

Ausschüttungsgesperrter Betrag.

Der Bilanzgewinn ist zur Gänze gemäß § 235 Abs. 2 UGB ausschüttungsgesperrt.

Rückstellungen.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende Posten:

31. März 2022 31. März 2023
in TEUR in EUR
Projektbezogene Rückstellungen (inklusive Drohverlustrückstellungen) 7.451 7.009.683,07
Ausstehende Eingangsrechnungen (exkl. Projekte) 5.047 5.049.143,39
Personalrückstellungen (inklusive Urlaubsrückstellungen in Höhe von
EUR 2.507.273,22; Vorjahr: TEUR 2.301)
4.190 4.333.833,83
Restrukturierungskosten 10 183.750,00
Garantien und Haftungen für Fertigungsmängel sowie Serien- und Systemfehler 1.506 1.432.710,89
Übrige Rückstellungen 390 2.362.790,06
Gesamt 18.594 20.371.911,24

Verbindlichkeiten.

Von den Verbindlichkeiten haben Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 12.500) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Per 9. Juni 2016 wurden fünf Schuldscheindarlehen begeben.

Folgende Tranchen sind zum Bilanzstichtag 31. März 2023 noch offen:

Tranche Zinssatz Zinsfestsetzung
und Zinszahlung
Rückzahlung
EUR 23,0 Mio. 6M EURIBOR + 150 Bp halbjährlich 16. Juni 2023
EUR 8,5 Mio. 2,26 % jährlich 16. Juni 2026

Bezüglich der Refinanzierung verweisen wir auf den Berichtsteil der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 31.404.203,54 (Vorjahr: TEUR 24.189), Kaufpreisverbindlichkeiten für den Erwerb der Kapsch Telematic Services Sp.z.o.o. in der Höhe von EUR 4.872.000,00 sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR 3.118.827,48 (Vorjahr: TEUR 2.928) Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Dingliche Sicherheiten.

Der ausgewiesene Exportförderungskredit in Höhe von EUR 1.425.462,56 (Vorjahr: TEUR 1.425), die Beteiligungsfinanzierungen in Höhe von EUR 30.354.000,00 (Vorjahr: TEUR 37.140) sowie der Exportkredit in Höhe von EUR 17.900.000,00 (Vorjahr: TEUR 17.900) sind wechselmäßig besichert.

Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen.
31. März 2022 31. März 2023
in TEUR in EUR
Haftungsübernahmen für Tochtergesellschaften 34.589 33.875.965,26
Bankgarantien für die Vertragserfüllung von Großprojekten 25.280 35.391.240,03
Zahlungsgarantien 161 160.873,40
Performance Bonds 169.300 163.785.118,31
Sonstige Garantien (Haftungsrücklässe, Bietgarantien und Bürgschaften) 5.377 886.887,27
Gesamt 234.706 234.100.084,27

Weiters wurden für Exportgeschäfte bzw. Projekte der Kapsch TrafficCom AB, Jönköping, Schweden, im Auftragswert von EUR 7.752.203,37 (Vorjahr: EUR 8,4 Mio.) Erfüllungsgarantien durch die Kapsch TrafficCom AG, Wien, übernommen.

Infrastrukturabgabe Deutschland.

Im Jahr 2018 erhielt das Gemeinschaftsunternehmen autoTicket GmbH (autoTicket), Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Konzerngesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die „automatische Kontrolle der Pkw-Maut“ mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein überraschendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen: Die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) bei gleichzeitiger Steuerentlastung für in Deutschland zugelassene Pkws wurde für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Dies nahm der Kunde am Folgetag zum Anlass, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 zu kündigen.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrages zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind Kapsch TrafficCom, CTS EVENTIM und autoTicket. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von rund TEUR 560.000 gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Der zuständige Minister bestritt jedoch diesen Anspruch. Daher ist diese Angelegenheit nun vor einem Schiedsgericht zu klären.

Im März 2022 erreichte Kapsch TrafficCom ein Zwischenschiedsspruch, der einen Entschädigungsanspruch der autoTicket gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach bejaht. In der nun laufenden Phase des Schiedsverfahrens wird über die Höhe des Anspruchs entschieden.

Die in einem Schiedsgerichtsverfahren zu klärenden finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und daraus folgende Ansprüche von Kapsch TrafficCom gegenüber autoTicket, sowohl aus vertraglichen Leistungsbeziehungen als auch aus der Stellung als Gesellschafter, sind zum Bilanzstichtag nicht aktiviert und stellen eine Eventualforderung dar.

Derivative Finanzinstrumente.

Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen und sind in den folgenden Bilanzposten erfasst:

Werte zum 31. März 2023 Nominale Anzahl Beizulegender Zeitwert 1) Buchwert Bilanzposten
Art des Finanzinstruments
FX Rate Swap (07/2023) USD 15.000.000 1 240.308,77 0,00 n/a
Zinssatzabhängige Produkte
Interest Rate Swap (12/2026) EUR 20.000.000 1 1.418.479,49 0,00 n/a
Interest Rate Swap (09/2027) EUR 25.000.000 1 2.055.612,57 0,00 n/a

1) Ein positiver Wert in dieser Spalte entspricht einem positiven Zeitwert, ein negativer Wert einem negativen Zeitwert.

Werte zum 31. März 2022 Nominale Anzahl Beizulegender Zeitwert 1) Buchwert Bilanzposten
Art des Finanzinstruments
Zinssatzabhängige Produkte
Interest Rate Swap (12/2026) EUR 25.000.000 1 574.032,85 0,00 n/a
Interest Rate Swap (09/2027) EUR 25.000.000 1 971.064,39 0,00 n/a

1) Ein positiver Wert in dieser Spalte entspricht einem positiven Zeitwert, ein negativer Wert einem negativen Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Marktwert.

E. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung.

Aufgliederung der Umsatzerlöse.
31. März 2022 31. März 2023
in TEUR in EUR
Maut 126.525 129.806.747,25
Verkehrsmanagement 26.556 25.319.445,76
Summe Umsätze nach Tätigkeitsbereichen 153.082 155.126.193,01
Inland 17.192 12.639.318,57
Europäische Union 56.731 54.749.231,88
Andere Länder 79.158 87.737.642,55
Summe Umsätze nach geografischen Märkten 153.082 155.126.193,00

Im Posten Gehälter sind Erträge aus der Veränderung von Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von EUR 197.376,12 (Vorjahr: Aufwand TEUR 56) enthalten.

Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sind ausgewiesen:

31. März 2022 31. März 2023
in TEUR in EUR
Abfertigungsaufwand/-ertrag 1.352 -481.810,64
Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen 407 441.358,12
Gesamt 1.758 -40.452,52

Aufwendungen für den Abschlussprüfer.

Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer belaufen sich auf EUR 222.335,00 (Vorjahr: TEUR 280) und untergliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:

31. März 2022 31. März 2023
TEUR EUR
Prüfung des Jahresabschlusses 55 68.940,00
Andere Bestätigungsleistungen 189 146.765,00
Sonstige Leistungen 35 6.630,00
Gesamt 280 222.335,00

Sonstige betriebliche Aufwendungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Wertberichtigungen zu Darlehen und Forderungen in der Höhe von EUR 23,5 Mio. (Vorjahr: TEUR 396).

Finanzergebnis.

Die ´wesentlichen Veränderungen im Finanzergebnis betreffen die Abschreibungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen sowie den Verkauf der Arce Mobility Solutions, S.A, Spanien.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

Die Gesellschaft ist Mitglied einer steuerlichen Gruppe, steuerlicher Gruppenträger ist die KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien. Gemäß § 9 Abs. 1 KStG wird das steuerlich maßgebende Ergebnis des jeweiligen Gruppenmitglieds dem steuerlich maßgeblichen Ergebnis des beteiligten Gruppenmitglieds bzw. Gruppenträgers im betreffenden Wirtschaftsjahr zugerechnet. Das zusammengefasste Ergebnis der Gruppe wird beim Gruppenträger der Einkommensermittlung gemäß § 7 Abs. 2 KStG zugrunde gelegt und versteuert. Die Steuerumlageverrechnung erfolgt im Wege der Belastungsmethode, wobei nur im Falle eine steuerlichen Gewinns eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten ist. Steuerliche Verluste werden in Form eines internen Verlustvortrags evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet.

F. Sonstige Angaben.

Angaben über Organe und Arbeitnehmer.

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres 2022/23 betrug 432 Angestellte (Vorjahr: 414 Angestellte, 2 Arbeiter).

Die laufenden Bezüge (inkl. Pensionskassenzahlungen) des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2022/23 TEUR 1.974 (Vorjahr: TEUR 2.105). Für die vorzeitige Beendigung eines Vorstandsmandates wurde im Vorjahr eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von TEUR 2.478 geleistet. Die Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen für Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 1.613). In Summe ergeben sich daraus Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von TEUR 1.974 (Vorjahr: TEUR 4.583).

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden Aufsichtsratsvergütungen (inklusive Reisekosten) in Höhe von EUR 120.000,00 (Vorjahr: TEUR 121) als Aufwand erfasst.

Wie auch in den Vorjahren wurden keine Vorschüsse oder Darlehen an Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats gewährt und auch keine Garantien zu deren Gunsten abgegeben.

Vorstand und Aufsichtsrat setzen sich aus folgenden Personen zusammen:

Vorstand.

Georg Kapsch (Vorsitzender)

Alfredo Escribá Gallego

Andreas Hämmerle

Aufsichtsrat.

Franz Semmernegg (Vorsitzender)

Harald Sommerer (Vorsitzender-Stellvertreter)

Sonja Hammerschmid

Sabine Kauper

Vom Betriebsrat delegiert:

Claudia Rudolf-Misch

Christian Windisch

Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.

Die Kapsch TrafficCom AG hat sich am 31. Mai 2023 mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern (einschließlich den Gläubigern der am 16. Juni 2023 fällig werdenden Schuldscheindarlehen) auf eine umfassende Restrukturierung verständigt. Dabei wurden bestehende Finanzierungen im Ausmaß von EUR 106,3 Mio. bis zum 25. Mai 2025 verlängert. Darüber hinaus wurden auch neue Finanzierungen abgeschlossen, womit einerseits die 7-jährigen Schulscheindarlehen zur Hälfte (EUR 11,5 Mio.) getilgt werden und andererseits stellt einer dieser Schuldscheindarlehensgläubiger einen Betrag in Höhe von EUR 4,25 Mio. als zusätzlichen Kredit zur Verfügung, welche ebenfalls eine Laufzeit bis zum 25. Mai 2025 haben. Ziel ist eine materielle Reduktion der Nettoverschuldung um zumindest EUR 60 Mio. und längerfristig auf ein Niveau von Nettoverschuldung zu EBITDA von 3,0x.

Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Verbesserungen in den Prozessen, Optimierungen bei der Beschaffung, vertriebsseitige Optimierungen, Verbesserungen in der Projektabarbeitung, Fokussierung auf und Verbesserung des Nettoumlaufvermögens sowie selektive Personalmaßnahmen.

Bei neuen Finanzierungen kommt es zu marktüblichen erhöhten Konditionen, darüber hinaus sind die Finanzgläubiger in bestimmten Fällen (auch für bestehende Finanzierungen) zu einem Rückzahlungsaufgeld berechtigt. Zur Erreichung der angestrebten Reduktion der aktuellen Nettoverschuldung verpflichtet sich die Gesellschaft zu vorzeitigen Rückzahlungen aus überschüssigen liquiden Mitteln (Cash Sweep), aus außerordentlichen Zuflüssen und aus anhängigen Verfahren (vor allem jene in Deutschland) sowie zum Verzicht auf Dividendenausschüttungen. Die Dividendenpolitik der Gesellschaft bleibt daher weiter ausgesetzt.

Im Zuge der Refinanzierung der Finanzverbindlichkeiten wurden mit den Finanzgläubigern für die nächsten 2 Jahre neue, übliche Covenants (Nettoverschuldung/EBITDA bzw. EK-Quote) und Auflagen vereinbart. Die Einhaltung dieser Covenants sowie der Umsetzungsstand der operativen Maßnahmen wird mit Unterstützung eines externen Beraters eng überwacht und berichtet werden.

Die Hauptaktionärin KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH unterstützt die Restrukturierung – ergänzend zu bereits Ende 2022 gewährten Darlehen von in Summe EUR 5 Mio. – durch Verpfändung aller ihrer an der Gesellschaft gehaltenen Aktien, dies entspricht aktuell rund 63,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Die Gesellschaft verpflichtet sich weiters zur Ausnutzung des gesamten bestehenden genehmigten Kapitals im Umfang von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft (entspricht 1,3 Millionen neuen Aktien der Gesellschaft) zur Schaffung ausreichender Liquidität, wobei die Hauptaktionärin KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH zur Einlage bereits geleisteter finanzieller Unterstützungen berechtigt ist.

Darüber hinaus gab es keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, über die zu berichten wäre.

Wien, am 13. Juni 2023

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

Erklärung der gesetzlichen Vertreter.

Gemäß § 124 Abs. 1 BörseG 2018.

Als Mitglieder des Vorstands erklären wir nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Wien, am 13. Juni 2023

Georg Kapsch

Vorsitzender des Vorstands

Andreas Hämmerle

Mitglied des Vorstands

Alfredo Escribá Gallego

Mitglied des Vorstands

BESTÄTIGUNGSVERMERK.

Bericht zum Jahresabschluss.
Prüfungsurteil.

Wir haben den Jahresabschluss der Kapsch TrafficCom AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. März 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil.

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1 Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen.

Sachverhalt.

Die Kapsch TrafficCom AG, Wien, weist als Holdinggesellschaft wesentliche Anteile an verbundenen Unternehmen (Buchwerte in Höhe von TEUR 141.450) und Beteiligungen (Buchwerte in Höhe von TEUR 35.253) zum 31. März 2023 aus. Des Weiteren bestehen noch Ausleihungen in Höhe von TEUR 55.905 sowie Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 14.693 sowie Darlehensforderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen in Höhe von TEUR 12.274.

Gemäß § 204 Abs. 2 UGB sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben. Gemäß § 07 UGB ist bei Gegenstanden des Umlaufvermögens (Darlehensforderungen) das strenge Niederstwertprinzip zu berücksichtigen. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie der Ausleihungen und Darlehensforderungen erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit von Aufträgen der Tochtergesellschaften im Planungszeitraum. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Wachstumsrate für die ewige Rente. Für den Abschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko einer Überbewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Auf Basis der Werthaltigkeitstests wurden im Geschäftsjahr 2022/23 folgende Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen vorgenommen:

Werte in TEUR Zuschreibung im
Geschäftsjahr 2022/23
Anteile an verbundenen Unternehmen
Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande -72.236
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland -3.850
Kapsch TrafficCom Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien -2.002
Kapsch TrafficCom Russia OOO, Moskau, Russland -1.100
Kapsch Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich -1.000
UAB Kapsch TrafficCom Lietuva, Vilnius, Litauen -5
Beteiligungen -80.193
Traffic Technology Services, Inc., Beaverton, USA -4.259
Summe -84.452

Auf Basis der erwarteten Geschäftsentwicklung wurden im Geschäftsjahr 2022/23 folgende Abschreibungen auf Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen vorgenommen.

Werte in TEUR Abschreibung im
Geschäftsjahr 2022/23
Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Kapsch TrafficCom Services USA Inc., McLean, USA -9.664
tolltickets GmbH, Rosenheim, Deutschland -4.438
Intelligent Mobility Solutions, Lusaka, Sambia -1.241
Sonstige -13
Darlehensforderungen gegenüber Beteiligungsunternehmen -15.356
Traffic Technology Services, Inc., Beaverton, USA -2.350
Summe -17.706

Für die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde kein Wertberichtigungsbedarf identifiziert.

Von den Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen TEUR 63.345 (nach Abschreibung) auf die Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, die als Holdinggesellschaft der Kapsch TrafficCom Nordamerika Gruppe fungiert. Weiters bestehen gegenüber den US-Gesellschaften (Tochter-/Enkelgesellschaften der Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande) Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 55.925.

In der wesentlichen US-Enkelgesellschaft Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA, sind in den vorangegangenen Geschäftsjahren signifikante Verluste angefallen, die überwiegend auf erhebliche Kostenüberschreitungen und Anpassungen der Plankosten und -margen in den wesentlichen Projekten zurückzuführen sind. Das Management hat daraufhin Maßnahmen identifiziert, beschlossen und implementiert, die in Zukunft zu einer positiven Ergebnisentwicklung führen sollen. Das Geschäftsjahr 2022/23 war in Nordamerika noch wesentlich durch diese Restrukturierungsmaßnahmen und eine Phase der Konsolidierung und Neuorganisation geprägt und bei einigen Errichtungsprojekten in den USA mussten, in geringerem Umfang als in Vorjahren, neuerlich Margenanpassungen vorgenommen werden. Es ergibt sich weiterhin ein negativer Ergebnisbeitrag (negatives EBIT in Höhe von TEUR 4.484 verglichen mit TEUR 28.489 im Vorjahr) in der Kapsch TrafficCom USA Inc., McLean, USA. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde für den Beteiligungsansatz an der Kapsch TrafficCom B.V., Amsterdam, Niederlande, eine Abschreibung in Höhe von TEUR 72.236 erfasst. Die Werthaltigkeit des verbleibenden Beteiligungsansatzes sowie der Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber den US-Gesellschaften hängt weiterhin von der Erreichung der künftig wieder profitablen Geschäftsplanung ab.

Durch den Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im März 2022 ergeben sich infolge der Sanktionen Auswirkungen auf das Geschäft von Kapsch TrafficCom in Russland und Weißrussland. Trotz der bestehenden Sanktionen und der damit verbundenen Liefereinschränkungen in Weißrussland gibt es aktuell keine wesentlichen negativen Effekte, insbesondere in dem wichtigen bis 2032 laufenden Betrieb des landesweiten Mautsystems für Pkws und Lkws. Das Geschäft in Russland wurde eingestellt, und die Beteiligung an der Tochtergesellschaft in Russland wurde im Geschäftsjahr 2022/23 zur Gänze abgeschrieben (TEUR 1.100).

Die gesetzlichen Vertreter sind der Auffassung, dass weitere Wertminderungen bzw. Wertsteigerungen (bis max. zur Höhe der Anschaffungskosten) bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen, den Beteiligungsunternehmen sowie Ausleihungen und Darlehensforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen zum 31. März 2023 nicht gegeben sind und daher keine weitere außerplanmäßige Abschreibung bzw. Zuschreibung erforderlich ist.

Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Marktentwicklung und die Gewinnwahrscheinlichkeit einzelner Großaufträge im Planungszeitraum. Dies betrifft insbesondere Mauterrichtungsprojekte im Segment Tolling, wo der Auftragseingang sehr volatil ist und die Vergabe der Projekte in der Regel auf Basis von Ausschreibungen erfolgt, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Darüber hinaus bestehen in der Bewertung erhebliche Ermessensspielräume, insbesondere in Bezug auf den Diskontierungszinssatz und die Annahmen für die ewige Rente. Für den Jahresabschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko einer Überbewertung der Beteiligungsansätze, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie die entsprechenden Bewertungsmodelle, unter Einbeziehung von internen Bewertungssachverständigen, beurteilt.

Dabei haben wir zunächst ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess und das Planungsmodell sowie die Bewertungsmodelle erlangt. Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand mit der Unterstützung eines externen Beraters im Restrukturierungskonzept aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung übereinstimmen. Wir haben die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz, Aufwendungen, Projektplanung, Investitionen, Veränderungen im Working Capital) sowie die wesentlichen Risiken für mögliche Abweichungen von den Planannahmen analysiert, kritisch gewürdigt und in Gesprächen mit dem Management und dem externen Berater unter Beziehung von internen Restrukturierungssachverständigen erörtert. Die Annahmen in Bezug auf Diskontierungszinssatz und Wachstumsrate wurden anhand von externen Markt- und Branchendaten überprüft sowie das Berechnungsmodell rechnerisch nachvollzogen.

In Bezug auf die oben genannten Gesellschaften haben wir das Vorliegen eines Wertminderungsbedarfs aufgrund der bisherigen Geschäftsergebnisse und des Ergebnisausblicks überprüft und nachvollzogen.

Die von der Gesellschaft eingesetzten Bewertungsmodelle sind für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Beteiligungen sowie der Ausleihungen und Darlehensforderungen geeignet. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind vertretbar.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Kapsch TrafficCom AG, Wien, Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter „Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen“ und unter „Umlaufvermögen, Forderungen“.

2 Schätzungen und Annahmen bei der Bilanzierung von Projekten.

Sachverhalt.

Die noch nicht abrechenbaren Leistungen zum 31. März 2023 belaufen sich auf TEUR 2.667 und die projektbezogenen Rückstellungen (inkl. Drohverlustrückstellungen) auf TEUR 7.010. Insbesondere für Errichtungsaufträge ist eine laufende Einschätzung und Aktualisierung der aus den Aufträgen resultierenden Kosten sowie der Risiken aus der Projektabwicklung, die sich aus technischen Problemen, zeitlichen Verzögerungen oder Problemen mit Sublieferanten oder sonstigen externen Rahmenbedingungen ergeben können und die Marge des Auftrags beeinflussen, erforderlich. Weiters können aus diesen Projekten auch Schadenersatz- oder Vertragsstrafen resultieren, die bei der Projektbewertung zu berücksichtigen sind und eine Risikoeinschätzung erfordern. Bei den Großaufträgen der Gesellschaft handelt es sich regelmäßig um technisch komplexe Einzelaufträge, denen jeweils spezifische Auftragsbedingungen zugrunde liegen und die daher in Bezug auf Umsatzrealisierung und Projektrisiken einzeln zu würdigen sind.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkungen der Großprojekte, insbesondere während der Errichtungsphase, auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und der erheblichen Schätzungen, die mit der Bilanzierung dieser Aufträge verbunden sind, resultiert das Risiko, dass der Umsatz aus dem Projektgeschäft, das Ergebnis und projektbezogene Bilanzposten wesentlich falsch dargestellt sind, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unseres risikobasierten Prüfungsansatzes haben wir ein Verständnis über die für die Projektbilanzierung relevanten Prozesse und internen Kontrollen erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Dies betraf vor allem interne Kontrollen in Zusammenhang mit der Freigabe der Auftragskalkulation beim Abschluss neuer Verträge sowie der Freigabe der laufenden Nachkalkulation. Bei unseren Detailprüfungshandlungen haben wir für eine Stichprobe an Projekten die Projektbewertungen angefordert und anhand der Planerlöse und -kosten sowie der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Kosten und abgerechneten Erlöse die Ermittlung der Abgrenzungen und Rückstellungen für diese Projekte nachvollzogen. Wir nahmen Einsicht in Projektanträge, Kundenverträge, Aufsichtsratsprotokolle, das Projektbudgetierungstool sowie Detailkostenaufstellungen und haben Gespräche mit den Projektmanagern und dem Management zum Projektverlauf, Projektrisiken und den Planungsannahmen durchgeführt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Schätzungen lag ein besonderer Fokus auf der Überprüfung der regelmäßigen Aktualisierung der Planannahmen, insbesondere für die Planauftragskosten bis zur Fertigstellung und die Planmarge des Projekts. Dabei haben wir unter anderem auch auf historische Erfahrungswerte betreffend die Genauigkeit von Schätzungen von in der Vergangenheit abgewickelten Großprojekten zurückgegriffen.

Die angewendeten Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Annahmen zur Projektbewertung sind vertretbar und entsprechen den Vorschriften des UGB.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Wir verweisen zu weitergehenden Informationen auf den Anhang der Kapsch TrafficCom AG, Wien, Abschnitt C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden „2.1 Vorräte“ und „5. Rückstellungen“ sowie Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter „Rückstellungen“.

3 Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe im Geschäftsjahr 2019/20 und aktueller Status.

Sachverhalt.

Im Jahr 2018 erhielt das Beteiligungsunternehmen autoTicket GmbH, Deutschland, den Auftrag für die Erhebung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) in Deutschland. Darüber hinaus wurde die Tochtergesellschaft MTS Maut & Telematik Services GmbH, Deutschland, bereits zuvor in einem separaten Vergabeverfahren als alleiniger Dienstleister für die automatische Kontrolle der Pkw-Maut mandatiert.

Am 18. Juni 2019 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, in dem die in Deutschland geplante Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt wurde. Am Folgetag hat der Kunde, die Bundesrepublik Deutschland, die zur Realisierung und zum Betrieb der Pkw-Maut geschlossenen Verträge zum 30. September 2019 gekündigt.

Die Betreiberparteien des gekündigten Vertrags zum Projekt „Erhebung der Maut“ sind die Kapsch TrafficCom AG, Wien, die CTS EVENTIM AG & Co KGaA, Deutschland, und die autoTicket GmbH, Deutschland. Gemeinsam erhoben sie im Dezember 2019 Forderungen in Höhe von EUR 560 Mio. gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Diese werden vom zuständigen Ministerium bestritten und es wurde ein Schiedsgericht angerufen. Das unabhängige Schiedsgericht hat im Frühjahr 2020 seine Tätigkeit aufgenommen.

Mit Zwischenschiedsspruch vom 22. März 2022 hat das Schiedsgericht entschieden, dass die von der autoTicket GmbH, Deutschland, erhobenen Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz (Ersatz des Bruttounternehmenswerts der autoTicket GmbH, Deutschland, und Erstattung der durch die Abwicklung des Betreibervertrags entstandenen Kosten) gegen die Bundesrepublik Deutschland dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Über die Höhe der Ansprüche wird das Schiedsgericht in der nun laufenden Phase des Schiedsverfahrens entscheiden.

Im Jahresabschluss war insbesondere die Bilanzierung möglicher Forderungen und die Vollständigkeit und Angemessenheit der Anhangangaben zu beurteilen, weshalb dies als besonderer Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit dem Vorstand und der Rechtsabteilung des Konzerns zum Stand des Schiedsgerichtsverfahrens und Zwischenschiedsspruchs besprochen und Informationen, soweit vorhanden, über Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingeholt.

Wir haben zum Stichtag 31. März 2023 externe Bestätigungen von den Rechtsanwälten eingeholt, die den Sachverhalt für die Gesellschaft betreuen. Wir haben beurteilt, ob auf Basis des Zwischenschiedsspruchs aus dem März 2022, der die Ansprüche dem Grunde, aber nicht der Höhe nach bestätigt, weiterhin keine Bilanzierung einer Schadenersatzforderung geboten ist.

Die Angabe der finanziellen Ansprüche der Betreiberparteien gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die in der nun laufenden Phase des Schiedsverfahrens der Höhe nach bestätigt werden müssen, als Eventualforderung ist angemessen.

Die Anhangangaben sind angemessen dargestellt.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zur Kündigung des Vertrages für den Auftrag für die Erhebung der deutschen Infrastrukturabgabe sowie das anhängige Schiedsgerichtsverfahren finden sich insbesondere in Abschnitt D. Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter „Infrastrukturabgabe Deutschland“.

4 Ansatz aktive latente Steuern.

Sachverhalt.

Im Jahresabschluss werden aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 27.323 ausgewiesen, die im Wesentlichen auf interne Verlustvorträge im Rahmen der Gruppenbesteuerung entfallen. Die Gesellschaft setzt latente Steueransprüche bis zu jenem Ausmaß an, zu dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne vorhanden sind, gegen die die temporären Differenzen sowie nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge verwendet werden können. Bei einer Verlusthistorie erfolgt eine Aktivierung nur, soweit überzeugende substantielle Hinweise vorliegen, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis in Zukunft zur Verfügung stehen wird. Der Planungshorizont hierzu beträgt acht Jahre, wobei für weiter in der Zukunft liegende Planjahre über den Detailplanungszeitraum von 4 Jahren hinaus Abschläge vorgenommen werden.

Der Ansatz von latenten Steuern erfordert wesentliche Schätzungen des Managements über die künftige Markt- und Geschäftsentwicklung im Planungszeitraum, was regelmäßig mit gewissen Unsicherheitsfaktoren verbunden ist. Für den Jahresabschluss besteht aufgrund dieser Schätzunsicherheiten das Risiko eines überhöhten Ansatzes der aktiven latenten Steuern, weshalb dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert wurde.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand mit der Unterstützung eines externen Beraters im Restrukturierungskonzept aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Mehrjahresplanung übereinstimmen und die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie Umsatz und Aufwendungen) analysiert und kritisch gewürdigt. Weiters haben wir die Fortschreibung der Planung für die über die Mehrjahresplanung hinausgehenden Planjahre sowie die Anpassungen auf das steuerliche Planergebnis analysiert und kritisch gewürdigt. Das Berechnungsmodell wurde rechnerisch nachvollzogen und die herangezogenen Steuersätze wurden mit externen Quellen abgeglichen. Es wurde insbesondere evaluiert, ob überzeugende substanzielle Hinweise dafür vorliegen, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die ungenutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Weiters haben wir die Angemessenheit der Angaben im Anhang zu den latenten Steuern beurteilt.

Das von der Gesellschaft eingesetzte Modell ist geeignet, um latente Steueransprüche in Übereinstimmung mit den UGB-Vorschriften anzusetzen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen sind vertretbar. Die vom UGB geforderten Anhangangaben sind vollständig.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung der latenten Steuern finden sich in Abschnitt C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter „Aktive latente Steuern“ sowie Abschnitt D Erläuterungen zu Posten der Bilanz unter „Aktive latente Steuern“.

5 Restrukturierung der Finanzierungen.

Sachverhalt.

Zum 31. März 2023 bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 113.981 (davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr von TEUR 69.881) sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 31.508 (davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 23.008).

Die nachteilige Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2022/23, vor allem in Bezug auf Profitabilität und damit verbunden Liquidität und Verschuldung, hat das Management dazu veranlasst, Mitte März 2023 mit Unterstützung eines externen Beraters ein umfassendes Restrukturierungskonzept zu erstellen, das Maßnahmen zur Verbesserung der Profitabilität und der Reduktion des Working Capitals beinhaltet, aber auch die Basis für nachhaltiges zukünftiges Wachstum schaffen soll. Dieses Restrukturierungskonzept stellt auch die Grundlage für die im Mai 2023 abgeschlossene Refinanzierungsvereinbarung dar.

Mit 31. Mai 2023 hat sich die Kapsch TrafficCom AG, Wien, mit ihren wesentlichen Finanzgläubigern auf eine umfassende Refinanzierung von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten (inklusive der Schuldscheindarlehen) verständigt. Dabei wurden bestehende Finanzierungen im Ausmaß von EUR 106,3 Mio. bis zum 25. Mai 2025 verlängert und neue Finanzierungen bis zu diesem Datum abgeschlossen. Diese beinhalten eine Refinanzierung von 50 % des Mitte Juni 2023 fällig werdenden Schuldscheindarlehens von EUR 11,5 Mio. sowie die Bereitstellung von EUR 4,25 Mio. als zusätzlichem Betriebsmittelkredit durch einen Schuldscheingläubiger. Die Gesellschaft hat sich dabei zu vorzeitigen Rückzahlungen aus überschüssigen liquiden Mitteln (Cash Sweep), zu außerordentlichen Zuflüssen und aus anhängigen Verfahren sowie zum Verzicht auf Dividendenausschüttungen verpflichtet. Im Zuge der Refinanzierung wurden mit den Finanzgläubigern zusätzliche, übliche Covenants und Auflagen vereinbart, deren Einhaltung künftig eng durch den externen Berater überwacht und berichtet wird. Die Hauptaktionärin KAPSCH-Group Beteiligungs GmbH, Wien, hat zur Sicherstellung alle ihre an der Gesellschaft gehaltenen Aktien (rd. 63,6 % des Grundkapitals) verpfändet. Ebenso hat sich die Gesellschaft zur Ausnutzung des gesamten bestehenden genehmigten Kapitals im Umfang von 10 % des Grundkapitals verpflichtet.

Die vom Management in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität wurden im Geschäftsjahr 2022/23 fortgeführt.

Aufgrund der wesentlichen Auswirkung der Refinanzierung auf die Vermögens- und Finanzlage und die Fortführungsannahme der Gesellschaft wurde dies als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt identifiziert.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse.

Wir haben das vom Management mit Unterstützung eines externen Beraters erstellte Restrukturierungskonzept in Bezug auf die Angemessenheit der zukunftsbezogenen Schätzungen und wesentlichen Annahmen sowie des herangezogenen Berechnungsmodells unter Einbeziehung von internen Restrukturierungssachverständigen beurteilt.

Dabei haben wir zunächst ein Verständnis über den Planungsprozess und das Planungsmodell erlangt. Wir haben nachvollzogen, ob die in der Planungsrechnung verwendeten Annahmen mit der vom Vorstand mit der Unterstützung eines externen Beraters im Restrukturierungskonzept aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Planung übereinstimmen. Wir haben die wesentlichen Treiber für die künftige Entwicklung (wie insbesondere die Umsatz- und Kostenplanung, Veränderungen im Working Capital sowie die Liquiditätsplanung) sowie die wesentlichen Risiken für mögliche Abweichungen von den Planannahmen analysiert, kritisch gewürdigt und in Gesprächen mit dem Management und dem externen Berater erörtert. Wir haben das Management und den externen Berater zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen befragt. Wir haben in den aktuellsten Statusbericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen von Anfang Juni Einsicht genommen.

Wir haben die Vereinbarungen zur Refinanzierung durchgesehen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Fortführungsannahme der Gesellschaft beurteilt sowie die diesbezüglichen Angaben des Vorstands im Jahresabschluss geprüft.

Weiters haben wir die Maßnahmen des Managements zur Sicherstellung von ausreichender Liquidität gewürdigt und überprüft, ob das vom Management diesbezüglich implementierte Monitoring (tägliches Monitoring des konzernweiten Liquiditätsbestandes und wöchentliche 12-Wochen-Cashflow-Forecasts) weiterhin durchgeführt wird.

Auf Basis der von uns erhobenen Informationen und wie in der Refinanzierungsvereinbarung vereinbart, wird künftig ein regelmäßiges Monitoring und externes Reporting durch den externen Berater erfolgen, um eine laufende und angemessene Überwachung der Liquidität und die Einhaltung der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Restrukturierungskonzept zu gewährleisten. Ein entsprechender Bericht lag zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor.

Verweis auf weitergehende Informationen.

Die Angaben der Gesellschaft zur Refinanzierung finden sich in der Erläuterung „Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag“ unter Abschnitt F. „Sonstige Angaben“.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses.

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtürmern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen.

Bericht zum Lagebericht.

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil.

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung.

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO.

Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 7. September 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. März 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 Abschlussprüfer des Jahresabschlusses

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. (FH) Christina Decker.

Wien, den 13. Juni 2023

PwC Wirtschaftsprüfung GmbH

Mag. (FH) Christina Decker

Wirtschaftsprüferin

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Finanzkalender.

17. August 2023 Ergebnis Q1 2023/24
27. August 2023 Nachweisstichtag: Hauptversammlung
6. September 2023 Hauptversammlung
15. November 2023 Ergebnis H1 2023/24
21. Februar 2024 Ergebnis Q1–Q3 2023/24

Kontakt für Investoren.

Investor Relations Team Marcus Handl, Valerie Riegler
Aktionärstelefon +43 50 811 1122
E-Mail IR.kapschtraffic@kapsch.net
Website www.kapsch.net
Haftungsausschluss.

Bestimmte Aussagen in diesem Bericht sind zukunftsgerichtet. Sie enthalten die Worte „glauben“, „beabsichtigen“, „erwarten“, „planen“, „annehmen“ und Begriffe ähnlicher Bedeutung. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Ansichten und Erwartungen der Gesellschaft wider. Die tatsächlichen Ereignisse können aufgrund einer Reihe von Faktoren wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Die Leserin/Der Leser sollte daher nicht unangemessen auf diese zukunftsgerichteten Aussagen vertrauen. Kapsch TrafficCom ist nicht verpflichtet, das Ergebnis allfälliger Berichtigungen der hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, außer dies ist nach anwendbarem Recht erforderlich. 

Dieser Bericht wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und unter gewissenhafter Prüfung sämtlicher Daten erstellt. Satz- und Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können Rundungsdifferenzen auftreten.

Bei Personenbezeichnungen achten die Autoren darauf, möglichst durchgängig die männliche und die weibliche Form zu verwenden (zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Aus Gründen der Lesbarkeit wird vereinzelt nur die männliche Form angeführt. Es sind aber stets Männer, Frauen und Personen des dritten Geschlechts gemeint.

Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere von Kapsch TrafficCom zu kaufen oder zu verkaufen.

Impressum.

Medieninhaber und Hersteller: Kapsch TrafficCom AG

Verlags- und Herstellungsort: Wien, Österreich

Redaktionsschluss: 13. Juni 2023

Kapsch TrafficCom ist ein weltweit anerkannter Anbieter von Verkehrslösungen für nachhaltige Mobilität, mit Projekterfolgen in mehr als 50 Ländern. Innovative Lösungen in den Anwendungsbereichen Maut, Mautdienstleistungen, Verkehrs- management und Demand Management tragen zu einer gesünderen Welt ohne Staus bei.

Mit One-Stop-Shop-Lösungen deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette der Kunden ab, von Komponenten über Design bis zu der Implementierung und dem Betrieb von Systemen.

Kapsch TrafficCom, mit Hauptsitz in Wien, verfügt über Tochtergesellschaften und Niederlassungen in mehr als 25 Ländern und notiert im Segment Prime Market der Wiener Börse (Symbol: KTCG). Im Geschäftsjahr 2022/23 erwirtschafteten rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Umsatz von EUR 553 Mio.

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