Kapsch TrafficCom: Stellungnahme zur aktuellen Entscheidung der Kartellbehörde zur slowakischen Maut-Ausschreibung
"Die Entscheidung der slowakischen Kartellbehörde, unseren Einspruch gegen die Entscheidung bei der slowakischen Maut-Ausschreibung abzulehnen, hat uns überrascht, denn die vom Auftraggeber genannten technischen "Mängel" im Angebot sind aus technischer und sachlicher Sicht nicht haltbar", erklärt Erwin Toplak, Vorstand Kapsch TrafficCom. "Noch liegt uns die detaillierte Begründung der Kartellbehörde nicht vor. Daher können wir uns noch nicht im Detail zur Ablehnung unseres Einspruchs äußern. Kapsch TrafficCom wird aber weiter alle Rechtsmittel gegen die Entscheidung nutzen". Kapsch TrafficCom hat zudem bereits einen weiteren Einspruch bei der Kartellbehörde auf Grund diskriminierenden Verfahrens eingelegt. Dieser bezieht sich auf die Beurteilung der technischen Konformität und die Erklärung der Angebote durch den öffentlichen Auftraggeber.
"Wir begrüßen es sehr, dass die Kartellbehörde unserem Vorschlag stattgegeben hat, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Damit untersagt die Behörde dem Auftraggeber weitere Handlungen im Rahmen des Mauttenders, bis über den Einspruch entschieden worden ist", so Erwin Toplak.
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